Fakt ist, dass sich am 10.08.1950 die Länderinnenminister zusammen mit dem Bundesinnenminister Heinemann getroffen haben und diesen dann beauftragten am 11.08.1950 auf der 89. Kabinettssitzung der ersten Adenauer-Regierung das Folgende zu Protokoll zu geben, Zitat:
»Es sei einmütig erklärt worden, daß bei unveränderter Aufrechterhaltung der im Grundgesetz verankerten Grundrechte durchgreifende Maßnahmen nicht getroffen werden können. Es müsse deshalb eine Änderung des Grundgesetzes in Erwägung gezogen werden.« Gustav Heinemann, 89. Kabinettssitzung am 11. August 1950
Eine diesbezügliche Änderung des Bonner Grundgesetzes ist nicht vorgenommen worden, stattdessen wird grundgesetzwidrig auch 71 Jahre nach dem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes am 23.05.1949 noch immer die ersatzlos untergegangene NS-Rechtsordnung auf der Basis purifizierten NS-Rechts (Quelle: u. a. Laage, C., Die Auseinandersetzung um den Begriff des gesetzlichen Unrechts nach 1945, in: Redaktion Kritische Justiz (Hg.), Die juristische Aufarbeitung des Unrechts-Staats, Baden-Baden 1998, S. 265-297.) gegen die Bevölkerung exekutiert.
Die weiteren kaum zu glaubenden grundgesetzwidrigen Details liest man hier im Blog.
Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 71 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz – Fehlanzeige -.