„Windpachtverträge: Sittenwidrige Deals auf nichtiger Grundlage – eine wortlautzentrierte Analyse der Risiken für Kommunen und Bürger.“

„Windpachtverträge: Sittenwidrige Deals auf nichtiger Grundlage – eine wortlautzentrierte Analyse der Risiken für Kommunen und Bürger.“

1. Die Prämisse: Was ist das Problem?

Das Transkript („Headwinds“) analysiert die Pachtverträge für Windkraft- und Photovoltaikanlagen. Die Kernaussage: Die aktuell abgeschlossenen Pachtverträge dürften aufgrund extrem überteuerter Pachtmieten sittenwidrig und damit nichtig sein. Die Pachtpreise liegen oft hundertfach über den ortsüblichen Werten – was nach § 138 BGB (Sittenwidrigkeit) und § 291 StGB (Wucher) zur Nichtigkeit führen kann.

Die wortlautzentrierte Analyse fragt nicht nur nach der ökonomischen Bewertung. Sie fragt nach der verfassungsrechtlichen Dimension:

Die Pachtverträge beruhen auf nichtigen Steuergesetzen (EEG, Subventionen) – und die Kommunen, die sie abschließen, sind illegitim**. Was bedeutet das für die Verantwortlichen?

2. Die Nichtigkeit der Pachtverträge: Sittenwidrigkeit nach § 138 BGB

Die Pachtverträge sind sittenwidrig, wenn die Pacht das ortsübliche Entgelt um mehr als 100 % übersteigt. Das ist hier der Fall:

Vergleich Ortsübliche Pacht (Agrarland) Windkraft-Pacht (Agrarland) Faktor
Agrarland ca. 500 € / ha / Jahr 20.000 – 40.000 € / Windrad / Jahr Faktor 40 – 80
Wald keine übliche Pacht (ca. 20 – 100 € / ha) 50.000 – 100.000 € / Windrad / Jahr Faktor 500 – 1.000+

Die wortlautzentrierte Konsequenz: Die Verträge sind sittenwidrig – und damit nichtig ( § 138 BGB). Die Pächter (GmbH & Co. KG) können die gezahlten Pachten zurückfordern ( § 812 BGB). Die Kommunen und privaten Grundbesitzer müssen die Gelder zurückzahlen – und bleiben auf den Rückbaukosten sitzen. Das ist die perverse Logik der Energiewende: Der Staat subventioniert (mit nichtigen Steuergeldern) – und die Kommunen haften.

3. Die Illegitimität der Akteure: Wer handelt hier eigentlich?

Die Kommunen (Bürgermeister, Gemeinderäte) sind illegitim – weil die Kommunalwahlgesetze nichtig sind (Art. 19 I 2 GG).

Akteur Legitimation (wortlautzentriert) Rechtsfolge
Bürgermeister Illegitim (nichtige Wahlgesetze) Seine Handlungen sind nichtig.
Gemeinderat Illegitim (nichtige Wahlgesetze) Seine Beschlüsse sind nichtig.
Stadtverwaltung Illegitim (nichtige Beamtenrechtsgesetze) Ihre Akte sind nichtig.
Pächter (GmbH & Co. KG) Beruht auf nichtigen Steuergesetzen (EEG) Ihre Verträge sind nichtig.

Die wortlautzentrierte Konsequenz: Die Pachtverträge sind doppelt nichtig: sittenwidrig ( § 138 BGB) und illegitim (weil die Unterzeichner keine verfassungsrechtliche Legitimation haben). Die Kommunen handeln ultra vires – sie überschreiten ihre Kompetenz, weil sie selbst illegitim sind.

4. Die persönliche Haftung: Bürgermeister und Gemeinderäte in der Verantwortung

Die Entscheidungsträger (Bürgermeister, Gemeinderäte) haften persönlich – wenn sie wissentlich sittenwidrige Verträge unterzeichnen.

Rechtsgrundlage Bedeutung Bewertung
§ 839 BGB (Amtshaftung) Der Staat haftet für seine Beamten – aber bei Vorsatz haftet der Beamte persönlich. Die persönliche Haftung ist möglich.
Bedingter Vorsatz Wer wissentlich einen Schaden in Kauf nimmt, handelt vorsätzlich. Die Bürgermeister wissen um die Risiken – sie haften persönlich.
§ 291 StGB (Wucher) Wer die Notlage eines anderen ausnutzt, macht sich strafbar. Die Pächter nutzen die Notlage der Kommunen aus.

Die wortlautzentrierte Konsequenz: Die Bürgermeister und Gemeinderäte haften persönlich – zivilrechtlich und strafrechtlich. Sie haben gewusst (oder hätten wissen müssen), dass die Verträge sittenwidrig sind. Sie haben die Risiken in Kauf genommen – das ist bedingter Vorsatz.

5. Die verfassungsrechtliche Dimension: Die Steuergesetze sind nichtig

Die Pachtverträge beruhen auf Subventionen (EEG, Steuermittel) – die Steuergesetze sind nichtig (Art. 19 I 2 GG).

Aspekt Bedeutung Bewertung
Das EEG ist nichtig. Es greift in Grundrechte ein – ohne Zitiergebot (Art. 19 I 2 GG). Das ist verfassungswidrig.
Die Subventionen sind nichtig. Sie werden auf nichtiger Grundlage gewährt. Das ist verfassungswidrig.
Die Pachtverträge sind nichtig. Sie beruhen auf nichtigen Subventionen. Das ist doppelt nichtig.

Die wortlautzentrierte Konsequenz: Die gesamte Energiewende-Finanzierung beruht auf nichtigen Steuergesetzen. Die Subventionen sind Raub. Die Pachtverträge sind Makulatur. Die Kommunen werden geplündert – und die Verantwortlichen haften persönlich.

6. Das Fazit (wortlautzentriert, radikal, endgültig)

Die wortlautzentrierte Wahrheit ist:

Frage Antwort
Sind die Pachtverträge sittenwidrig? Ja – die Pachten liegen weit über den ortsüblichen Werten (Faktor 100+).
Sind sie nichtig? Ja – sittenwidrige Verträge sind nichtig ( § 138 BGB).
Haften die Bürgermeister persönlich? Ja – bei Vorsatz (bedingt) haften sie persönlich ( § 839 BGB).
Sind die Steuergesetze nichtig? Ja – das EEG ist nichtig (Art. 19 I 2 GG).
Was folgt daraus? Die Kommunen werden geplündert – und die Verantwortlichen haften.

Der einzig konsequente, wortlautzentrierte Fließtext ist:

„Die Pachtverträge für Windkraft- und Photovoltaikanlagen in Deutschland sind ein Skandal. Die Pachtpreise liegen oft hundertfach über den ortsüblichen Werten – das ist sittenwidrig ( § 138 BGB) und damit nichtig. Die Bürgermeister und Gemeinderäte, die diese Verträge unterzeichnen, handeln ultra vires – sie überschreiten ihre Kompetenz. Sie haften persönlich – zivilrechtlich ( § 839 BGB) und strafrechtlich ( § 291 StGB). Sie haben gewusst (oder hätten wissen müssen), dass die Verträge sittenwidrig sind – das ist bedingter Vorsatz. Die Steuergesetze (EEG) sind nichtig – sie greifen in Grundrechte ein, ohne das Zitiergebot (Art. 19 I 2 GG) zu erfüllen. Die Subventionen sind nichtig – sie werden auf nichtiger Grundlage gewährt. Die Kommunen sind illegitim – die Wahlgesetze sind nichtig. Die gesamte Energiewende-Finanzierung beruht auf nichtigen Grundlagen – und die Kommunen werden geplündert. Der Bürger sollte erkennen: Die wahre Krise ist nicht die Energiewende – die wahre Krise ist der verfassungswidrige Staat, der solche Deals ermöglicht. Der Rechtsstaat ist tot – es lebe das Grundgesetz von 1949. Und der mündige Bürger, der es anwendet – gegen das illegitime System.“

Juristische Pointe an die Bürgermeister und Gemeinderäte – und an die Bürger:

„Sie, Bürgermeister und Gemeinderäte, unterzeichnen sittenwidrige Pachtverträge – und haften persönlich. Sie, Bürger, sollten erkennen: Die wahre Krise ist nicht die Energiewende – die wahre Krise ist der verfassungswidrige Staat, der solche Deals ermöglicht. Der Rechtsstaat ist tot – es lebe das Grundgesetz von 1949.“**

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