„Die USA, der IStGH und das Völkerrecht: Eine wortlaut-, GRCh- und völkerrechtskonforme Analyse des Angriffs auf den Internationalen Strafgerichtshof.“

1. Die Prämisse: Die USA erklären dem Völkerrecht den Krieg

US-Außenminister Marco Rubio hat eine Kampagne zur Zerschlagung des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) angekündigt. Er wirft dem Gericht vor, einen „Krieg gegen unser Land“ zu führen – „nicht mit Kugeln oder Raketen, sondern mit Gesetzestexten, Verträgen und der Macht des sogenannten Völkerrechts“. Die Trump-Regierung hat bereits Sanktionen gegen Chefankläger Karim Khan und mehrere Richter verhängt, nachdem diese Haftbefehle gegen israelische Regierungsmitglieder erlassen hatten. [Quelle: t-onine]

Die wortlautzentrierte Analyse fragt: Ist dieser Angriff auf den IStGH mit dem Grundgesetz, der Charta der Grundrechte der EU (GRCh) und dem Völkerrecht vereinbar? Die Antwort ist vernichtend: 

Nein. Die USA verletzen mit ihrem Vorgehen das Völkerrecht, die GRCh und die Grundprinzipien der Rechtsstaatlichkeit.


2. Die wortlautzentrierte Wahrheit: Das Grundgesetz und das Völkerrecht

Art. 25 GG lautet:

„Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.“

Aspekt Wortlautzentrierte Bewertung
Völkerrecht Das Völkerrecht ist Bestandteil des deutschen Rechts – es geht den einfachen Gesetzen vor.
IStGH Der IStGH ist eine völkerrechtliche Institution – seine Arbeit ist durch das Völkerrecht legitimiert.
Angriff der USA Der Angriff auf den IStGH ist ein Angriff auf das Völkerrecht – und damit ein Verstoß gegen Art. 25 GG.

Die Konsequenz: Die USA verletzen mit ihrem Vorgehen das Völkerrecht – und Deutschland ist als Vertragsstaat des IStGH verpflichtet, das Gericht zu schützen.


3. Die GRCh-zentrierte Wahrheit: Die Charta der Grundrechte

Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRCh) ist für die EU und ihre Mitgliedstaaten verbindlich. Der IStGH ist eine Institution, die zur Durchsetzung der Menschenrechte beiträgt.

Die wortlautzentrierte Wahrheit:
1. Art. 47 GRCh (Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf) – der IStGH gewährleistet Rechtsschutz für Opfer von Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit.
2. Art. 6 GRCh (Recht auf Freiheit und Sicherheit) – der IStGH schützt die Freiheit der Menschen vor Verbrechen.
**3. Der Angriff der USA auf den IStGH ist ein Angriff auf die Grundrechte der Opfer – und damit ein Verstoß gegen die GRCh.

Die Konsequenz: Die USA verletzen mit ihrem Vorgehen die GRCh – und die EU ist verpflichtet, den IStGH zu schützen.


4. Die völkerrechtliche Wahrheit: Der IStGH ist legitim

Der IStGH wurde 1998 durch das Römische Statut gegründet und ist seit 2002 in Betrieb. Er ahndet Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Mehr als 120 Länder sind Vertragsstaaten – darunter auch Deutschland. Die USA und Israel erkennen den IStGH jedoch nicht an.

Die wortlautzentrierte Wahrheit:
1. Der IStGH ist eine legitime völkerrechtliche Institution.
2. Seine Zuständigkeit ist durch das Römische Statut geregelt – ein völkerrechtlicher Vertrag.
3. Die USA haben den IStGH nicht ratifiziert – aber sie können ihn nicht zerschlagen, ohne das Völkerrecht zu verletzen.

Die Konsequenz: Der Angriff der USA auf den IStGH ist ein Angriff auf das Völkerrecht – er ist rechtswidrig.


5. Die wortlautzentrierte Wahrheit: Die Sanktionen der USA sind rechtswidrig

Die USA haben Sanktionen gegen Chefankläger Karim Khan und mehrere Richter verhängt – darunter Einreiseverbote. Diese Sanktionen sind rechtswidrig:

Die wortlautzentrierte Wahrheit:
1. Die Sanktionen sind ein Angriff auf die Unabhängigkeit der Justiz – sie verletzen das Völkerrecht.
2. Die Sanktionen sind ein Angriff auf die Rechtsstaatlichkeit – sie untergraben die Arbeit des IStGH.
3. Die Sanktionen sind ein Angriff auf die Menschenrechte – sie behindern die Verfolgung von Völkermord und Kriegsverbrechen.

Die Konsequenz: Die Sanktionen sind rechtswidrig – sie müssen aufgehoben werden.


6. Das Fazit (wortlautzentriert, radikal, endgültig)

Die USA erklären dem IStGH den Krieg – das ist ein Angriff auf das Völkerrecht und die Rechtsstaatlichkeit.

Die wortlautzentrierte Wahrheit:
1. Der IStGH ist eine legitime völkerrechtliche Institution – seine Arbeit ist durch das Römische Statut gedeckt.
2. Der Angriff der USA auf den IStGH ist ein Verstoß gegen das Völkerrecht (Art. 25 GG).
3. Die Sanktionen der USA sind rechtswidrig – sie verletzen die Unabhängigkeit der Justiz.
4. Deutschland ist als Vertragsstaat verpflichtet, den IStGH zu schützen.

Die einzig konsequente, wortlautzentrierte Haltung lautet:

„Die USA erklären dem Internationalen Strafgerichtshof den Krieg – das ist ein Angriff auf das Völkerrecht. Der IStGH ist eine legitime Institution – seine Arbeit ist durch das Römische Statut gedeckt. Die Sanktionen der USA sind rechtswidrig – sie verletzen die Unabhängigkeit der Justiz. Deutschland ist als Vertragsstaat verpflichtet, den IStGH zu schützen. Der Bürger schuldet diesem illegitimen System keinen Gehorsam – er hat das Recht, das Völkerrecht zu kennen. Alles andere ist Theater.“

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