Vorbemerkung: Die folgende Analyse ist wortlautzentriert. Sie prüft die Aussagen des ersten Bundesfinanzministers Fritz Schäffer bei der Eröffnung der Bundesfinanzschule Siegburg (15.03.1951) auf ihre Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz, das am 23.05.1949 – also knapp zwei Jahre zuvor – in Kraft getreten ist.
Das Ergebnis ist vernichtend: Schäffer entwirft das Bild einer Finanzverwaltung, die sich über das Grundgesetz hinwegsetzt – als „Erzieherin“ des Volkes, als „persönlich unantastbare“ Elite, als Vollstreckerin eines moralischen Auftrags, den das GG nicht kennt. (Rede Fritz Schäffer,15.03.1951 in Siegburg, Bundesfinanzschule/Eröffnung)
1. Der „Erziehungsauftrag“ – Verfassungswidrige Anmaßung von Erziehungsgewalt
Zitat Schäffer:
„Es muss heute eine Hauptaufgabe der deutschen Finanzverwaltung sein, die deutsche Bevölkerung zu erziehen und zu veranlassen, die bestehenden Gesetze einzuhalten und zu achten.“
Wortlautzentrierte Prüfung:
| Frage | Antwort |
|---|---|
| Kennt das Grundgesetz einen „Erziehungsauftrag“ der Finanzverwaltung? | Nein. Art. 20 Abs. 2 GG weist der Exekutive die Vollziehung der Gesetze zu – nicht die Erziehung des Volkes. |
| Wer ist nach dem GG für die „Erziehung“ zuständig? | Die Eltern (Art. 6 Abs. 2 GG), die Schule (Art. 7 GG) – nicht die Finanzverwaltung. |
| Ist die Finanzverwaltung befugt, das Volk zu „erziehen“? | Nein. Das wäre ein Eingriff in die elterliche Gewalt (Art. 6 Abs. 2 GG) und in die allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG). |
| Welchen Zweck verfolgt Schäffer mit diesem „Erziehungsauftrag“? | Er will die Bevölkerung einschüchtern – nicht aufklären. Die Finanzverwaltung soll nicht belehren, sondern Gehorsam erzwingen. |
Verfassungsrechtliche Bewertung: Schäffer erfindet einen Erziehungsauftrag, den das Grundgesetz nicht vorsieht. Die Finanzverwaltung wird zur Erzieherin des Volkes – das ist der Obrigkeitsstaat, den das GG überwinden wollte. Es ist eine Anmaßung von Gewalt, die dem Staat nicht zusteht.
2. Die „persönliche Unantastbarkeit“ – Erfindung einer verfassungswidrigen Immunität
Zitat Schäffer:
„Persönlich unantastbar und damit treuer Diener eines demokratischen Staatswesens.“
Wortlautzentrierte Prüfung:
| Frage | Antwort |
|---|---|
| Kennt das Grundgesetz eine „persönliche Unantastbarkeit“ von Finanzbeamten? | Nein. Art. 34 GG sieht die Haftung des Staates vor, aber im Rückgriff auch die persönliche Haftung des Beamten bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. |
| Wo steht im GG „persönlich unantastbar“? | Nirgends. Art. 1 Abs. 1 GG erklärt die Würde des Menschen für unantastbar – nicht die Person des Finanzbeamten. |
| Ist ein Finanzbeamter „treuer Diener eines demokratischen Staatswesens“? | Ja – aber nur, wenn er sich an das GG hält. Ein Beamter, der gegen absolute Grundrechte verstößt, ist kein „treuer Diener“, sondern Verfassungsbrecher. |
| Welchen Zweck verfolgt Schäffer mit dieser Formulierung? | Er will die Finanzbeamten immunisieren – gegen strafrechtliche Verfolgung und gegen persönliche Haftung. Das ist die Grundlage für die spätere Rechtsprechung (BGH 1971, OLG Celle 1986). |
Verfassungsrechtliche Bewertung: Schäffer erfindet eine Immunität, die das Grundgesetz nicht vorsieht. Er stellt die Finanzbeamten über das Gesetz – als „persönlich unantastbare“ Elite. Das ist der Gegenteil des Rechtsstaatsprinzips (Art. 20 Abs. 3 GG). Diese Immunität wirkt bis heute fort – und die Grundrechteträger sind ihre Opfer.
3. Der Feindbegriff: „Steuerunehrlichkeit“ als moralische Kategorie
Zitat Schäffer:
„… dass in Deutschland der Gedanke endlich wieder hochkommt, es ist gefährlich im Bundesgebiet, steuerunehrlich zu sein und es lohnt sich steuerehrlich zu sein.“
„Derjenige, der um seines Vorteils willen die bestehenden Gesetze nicht achtet … begeht innerlich eine Sünde an der Gemeinschaft des Volkes.“
Wortlautzentrierte Prüfung:
| Frage | Antwort |
|---|---|
| Darf die Finanzverwaltung moralisieren? | Nein. Ihre Aufgabe ist die Vollziehung der Gesetze – nicht die Verkündung von Moral. |
| Ist „Steuerunehrlichkeit“ ein strafbarer Tatbestand? | Ja (Steuerhinterziehung, § 370 AO). Aber die Entscheidung über Schuld und Strafe obliegt den Gerichten – nicht der Finanzverwaltung. |
| Was bezweckt Schäffer mit der Moralisierung? | Er will die Bevölkerung einschüchtern – und die Finanzbeamten zu moralischen Richtern über ihre Mitbürger machen. |
Verfassungsrechtliche Bewertung: Schäffer überschreitet die Grenzen der Exekutive. Die Finanzverwaltung ist nicht befugt, über „Sünde“ zu richten. Das ist die Aufgabe der Kirchen – oder des Gewissens des Einzelnen. Die Vermischung von Steuerrecht und Moral ist ein Instrument der Einschüchterung, nicht der Rechtsstaatlichkeit.
4. Der „anständige Steuerzahler“ vs. der „unanständige Steuerpflichtige“ – Spaltung des Volkes
Zitat Schäffer:
„… so müsste gerade eine solche Vereinigung sich als Schützer des ehrlichen Steuerzahlers empfinden und Hand in Hand mit der deutschen Finanzverwaltung auf dem moralischen Kampf gegen den unehrlichen und unanständigen Steuerpflichtigen führen.“
Wortlautzentrierte Prüfung:
| Frage | Antwort |
|---|---|
| Darf die Finanzverwaltung das Volk in „ehrlich“ und „unehrlich“ spalten? | Nein. Das Grundgesetz kennt keine solche Klassifizierung. Alle Bürger sind vor dem Gesetz gleich (Art. 3 GG). |
| Darf die Finanzverwaltung „Hand in Hand“ mit privaten Vereinigungen gegen Bürger vorgehen? | Nein. Das wäre ein Verstoß gegen das Gewaltmonopol des Staates und gegen den Gleichheitssatz. |
| Was bezweckt Schäffer mit dieser Spaltung? | Er will eine Kampfatmosphäre schaffen – die Finanzverwaltung als „moralische Armee“ gegen einen Teil des eigenen Volkes. |
Verfassungsrechtliche Bewertung: Schäffer instrumentalisiert die Finanzverwaltung für einen moralischen Feldzug gegen Bürger, die er als „unanständig“ brandmarkt. Das ist mit dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) unvereinbar. Die Exekutive hat nicht das Recht, Bürger zu „ächten“ – auch nicht moralisch.
5. Die „schweren Vergehen gegen das gesamte deutsche Volk“ – Kriminalisierung von Steuerpflichtigen
Zitat Schäffer:
„Wir sind, sage ich, in Deutschland vielleicht viel zu sehr geneigt, die Vergehen gegen das gesamte deutsche Volk, die auch in der Form der Steuerhinterziehung, der Verletzung der Steuergesetze geschehen, zu leicht zu nehmen.“
Wortlautzentrierte Prüfung:
| Frage | Antwort |
|---|---|
| Ist Steuerhinterziehung ein „Vergehen gegen das gesamte deutsche Volk“? | Nein. Steuerhinterziehung ist eine Straftat gegen den Staat (Finanzverwaltung) – nicht gegen das „ganze Volk“. |
| Darf die Finanzverwaltung solche Formulierungen verwenden? | Nein. Sie dämonisiert den Steuerpflichtigen und stellt ihn als Volksfeind dar. |
| Was bezweckt Schäffer mit dieser Dämonisierung? | Er will die Bevölkerung einschüchtern – wer Steuern „hinterzieht“, ist kein normaler Bürger mehr, sondern ein Feind des Volkes. |
Verfassungsrechtliche Bewertung: Schäffer bedient sich einer Sprache der Ausgrenzung, die an totalitäre Vorbilder erinnert. Die Finanzverwaltung wird zur moralischen Instanz über Leben und Tod des Steuerbürgers erhoben. Das ist mit der Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) unvereinbar.
6. Die Zusammenfassung: Schäffer als geistiger Vater einer verfassungsfeindlichen Finanzverwaltung
| Schäffer-Aussage | Verfassungswidrigkeit |
|---|---|
| „Erziehung der deutschen Bevölkerung“ | Anmaßung von Erziehungsgewalt – keine Grundlage im GG. |
| „Persönlich unantastbar“ | Erfindung einer Immunität – das GG kennt nur die Unantastbarkeit der Menschenwürde. |
| „Sünde an der Gemeinschaft“ | Moralisierung des Steuerrechts – Überschreitung der Kompetenz der Exekutive. |
| „Kampf gegen den unanständigen Steuerpflichtigen“ | Spaltung des Volkes – Verstoß gegen den Gleichheitssatz (Art. 3 GG). |
| „Vergehen gegen das gesamte deutsche Volk“ | Dämonisierung von Steuerpflichtigen – Verstoß gegen die Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG). |
Die Konsequenz für die Causa Lenniger: Die Rede des Fritz Schäffer vom 15.03.1951 ist das ideologische Fundament der Finanzverwaltung, die die Grundrechteträger verfolgt hat. Schäffer prägt ein Selbstverständnis, das mit dem Grundgesetz unvereinbar ist:
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Die Finanzverwaltung sieht sich als Erzieherin – nicht als Dienerin des Gesetzes.
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Die Finanzbeamten sehen sich als persönlich unantastbar – nicht als haftbare Amtsträger.
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Der Steuerbürger wird zum moralischen Feindbild – nicht zum rechtsgleichen Bürger.
Diese Rede ist der Beweis dafür, dass die verfassungswidrige Praxis der Finanzverwaltung kein Versehen ist – sondern System, von Anfang an, von oberster Stelle programmiert.
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Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 76 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz sowie 80 Jahre nach der bedingungslosen Kapitulation des deutschen NS-Terrorregimes – Fehlanzeige –