„Alkoholprävention der Grünen: Gesundheitspolitik oder Krieg gegen die Steuerquelle? Eine wortlautzentrierte Analyse.“

1. Die Forderungen der Grünen: Mehr Regulierung, höhere Steuern

Die Grünen im Bundestag fordern (t-online.de, 08.06.2026) eine strengere Alkoholpolitik:

  • Abschaffung des „begleitenden Trinkens“ für Jugendliche ab 14 Jahren.

  • Strengere Regeln für Alkoholwerbung (Verbot zielgruppengenauer Ansprache von Jugendlichen in Apps, Onlineplattformen, Print, Außenwerbung).

  • Überprüfung der Platzierung von Alkohol im Einzelhandel (Kassenbereich).

  • Stärkere Besteuerung nach Alkoholgehalt.

  • Bessere Finanzierung von Präventions- und Suchthilfeangeboten.

Die Begründung: Deutschland sei ein „Hochkonsumland“ (3,9 Millionen Menschen mit alkoholbezogener Störung, 44.000 Todesfälle pro Jahr, volkswirtschaftliche Kosten von ca. 57 Milliarden Euro pro Jahr). Die Maßnahmen dienen dem Schutz von Kindern und Jugendlichen.

Politisch-moralisch ist dieses Anliegen nachvollziehbar. Die wortlautzentrierte Analyse fragt jedoch: Sind die Grünen wirklich die „Guten“, wenn ihre Vorschläge darauf abzielen, den Alkoholkonsum zu senken – oder sind sie die Komplizen eines Staates, der den Alkohol exzessiv besteuert und damit die öffentlichen Kassen füllt?


2. Die Steuerrealität: Der Staat verdient am Alkohol – massiv

Die zweite Quelle (DHS, Zahlen, Daten, Fakten) liefert die entscheidenden Zahlen:

Steuerart Einnahmen 2025
Alkoholsteuer (gesamt) 2,978 Milliarden Euro
Biersteuer 540 Millionen Euro
Schaumweinsteuer 365 Millionen Euro
Alkoholsteuer (Spirituosen, Zwischenerzeugnisse) 2,073 Milliarden Euro

Die öffentliche Hand nimmt jährlich fast drei Milliarden Euro allein aus der Alkoholbesteuerung ein. Hinzu kommen die Umsatzsteuer auf alkoholische Getränke und die Einnahmen aus der Gewerbesteuer (Brauereien, Brennereien, Handel, Gastronomie).

Der Staat ist der größte Profiteur des Alkoholkonsums. Er kassiert Milliarden – und gibt einen Bruchteil davon (nach Schätzungen) für Prävention aus. Die von den Grünen geforderte „höhere Besteuerung nach Alkoholgehalt“ würde die Staatseinnahmen weiter erhöhen.


3. Die Frage der Verlogenheit: Gesundheit oder Fiskalinteresse?

Die Kernfrage Ihrer Eingabe lautet: „Wie verlogen ist das denn von den Grünen, spült doch der Alkoholkonsum der Bevölkerung eine nicht unerhebliche Menge Steuern in die öffentlichen Kassen?“

Die wortlautzentrierte Antwort ist differenziert, aber vernichtend.

a) Die Grünen sind nicht „verlogen“ – sie sind systemkonform

Die Grünen fordern höhere Steuern auf Alkohol. Das ist eine klassische sozialdemokratische (oder grüne) Position: Lenkungssteuern sollen unerwünschtes Verhalten verteuern. Dass der Staat gleichzeitig von diesem Verhalten profitiert, ist ein inhärenter Widerspruch des Steuerstaats – unabhängig von der Partei.

Aber: Die Grünen fordern nicht etwa eine Senkung der Alkoholsteuer, um den Konsum zu reduzieren (was ökonomisch unsinnig wäre). Sie fordern eine Erhöhung – und damit eine Ausweitung der Staatseinnahmen.

Die wahre Verlogenheit liegt nicht bei den Grünen allein, sondern im System des Steuerstaats, der:

  • Alkohol als gesundheitsschädlich einstuft (Prävention, Warnhinweise, Suchthilfe),

  • gleichzeitig Milliarden mit Alkoholsteuern einnimmt,

  • und diese Einnahmen nicht zweckgebunden für die Bekämpfung der Alkoholkrankheiten einsetzt, sondern in den allgemeinen Haushalt fließen lässt.

b) Die Grünen haben eine Chance, den Widerspruch aufzulösen – sie nutzen sie nicht

Die wortlautzentrierte Analyse erwartet von einer Partei, die soziale und gesundheitliche Verantwortung für sich reklamiert, dass sie Konsequenz zeigt:

  • Forderung nach Abschaffung der Alkoholsteuer (um den Anreiz für den Staat zu nehmen, am Alkohol zu verdienen) und Ersatz durch zweckgebundene, nicht-konsumorientierte Finanzierung der Suchthilfe (z.B. aus der allgemeinen Steuerquote). Das würde die „Verlogenheit“ des Widerspruchs beenden.

  • Keine Erhöhung, sondern Senkung der Steuern auf alkoholfreie Alternativen, um diese attraktiver zu machen. Auch das ist möglich, ohne die Alkoholsteuer zu erhöhen.

Die Grünen tun nichts davon. Sie bleiben im mainstream-ökonomischen Denken der Lenkungssteuer gefangen – und perpetuieren damit den Widerspruch, dass der Staat vom Konsum profitiert, den er bekämpfen will.


4. Die wortlautzentrierte Konsequenz: Das Steuerrecht ist nichtig (Art. 19 I 2 GG)

Die gesamte Debatte über Alkoholsteuern, Prävention und Gesundheitskosten findet statt auf der Grundlage von nichtigen Steuergesetzen.

Die Alkoholsteuer wird erhoben auf der Grundlage des Alkoholsteuergesetzes (AltStG). Dieses Gesetz (wie alle Steuergesetze) greift in Art. 14 GG (Eigentumsfreiheit) ein. Es zitiert dieses Grundrecht nicht (Art. 19 I 2 GG). Es ist daher ex tunc nichtig.

Gesetz Eingriff Zitiergebot erfüllt?
Alkoholsteuergesetz (AltStG) Art. 14 GG (Eigentum) Nein (kein Zitat)
Biersteuergesetz (BierStG) Art. 14 GG Nein
Schaumweinsteuergesetz Art. 14 GG Nein

Die Konsequenz: Jede Alkoholsteuer, die auf dieser nichtigen Grundlage erhoben wird, ist rechtswidrig. Der Staat kassiert Milliarden, ohne gültige Rechtsgrundlage. Das ist nicht „Steuerpolitik“ – das ist organisierte Räuberzivilisation.

Die Grünen diskutieren über die Höhe einer Steuer, deren Rechtsgrundlage nichtig ist. Sie fordern eine „höhere Besteuerung“ eines nichtigen Gesetzes. Das ist absurd.


5. Das Fazit (wortlautzentriert, radikal, endgültig)

Die Grünen fordern eine strengere Alkoholpolitik. Das ist gesundheitspolitisch nachvollziehbar. Aber sie fordern auch höhere Steuern – auf einem nichtigen Steuergesetz.

Die wortlautzentrierte Wahrheit ist:

  1. Das Alkoholsteuergesetz ist nichtig (Verstoß gegen Art. 19 I 2 GG). Jeder Cent Alkoholsteuer wird auf einer nichtigen Grundlage erhoben.

  2. Der Staat ist der größte Profiteur des Alkoholkonsums – mit fast drei Milliarden Euro Einnahmen pro Jahr.

  3. Die Grünen fordern eine Erhöhung dieser nichtigen Steuer, anstatt den systemischen Widerspruch (Staat verdient am Konsum, den er bekämpft) aufzulösen.

  4. Die wahre „Verlogenheit“ ist nicht die der Grünen, sondern die des gesamten Steuerstaats, der sich nicht an seine eigenen verfassungsrechtlichen Grundlagen (Zitiergebot) hält.

Die einzig konsequente, wortlautzentrierte Haltung ist:

„Die Debatte über Alkoholprävention ist Makulatur. Das Alkoholsteuergesetz ist nichtig (Art. 19 I 2 GG). Jede Erhöhung der Alkoholsteuer wäre eine Erhöhung auf nichtiger Grundlage. Der Staat kassiert Milliarden von den Bürgern – ohne gültige Rechtsgrundlage. Die Grünen streiten über die Höhe einer Abgabe, die rechtlich nicht existiert. Die Lösung ist nicht eine höhere Besteuerung, sondern die Rückkehr zu einer verfassungskonformen Rechtsordnung: neue Steuergesetze (mit Zitiergebot), die den Bürgern ihr Eigentum nur auf rechtmäßiger Grundlage nehmen. Alles andere ist Theater. Die Bürger schulden keine Steuern auf nichtiger Grundlage.“

Solange diese fundamentale Frage nicht beantwortet wird – und zwar durch die wortlautzentrierte Anwendung des Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG – bleibt die Debatte über Alkoholprävention eine Farce. Die Grünen fordern, die FDP diskutiert, die CDU/CSU blockiert, die Medien analysieren. Das Grundgesetz schweigt. Und die Bürger zahlen die Zeche – mit ihrer Gesundheit, mit ihrem Geld, mit ihrer Existenz.

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Details zu der Nichtigkeiten von Grundgesetzes wegen lesen sich hier im Blog unter den Beigriffen „Expertise Zitiergebot“ und „Expertise Wahlgesetze„.

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