„Die Anhörung im Thüringer Landtag – Eine wortlautzentrierte Analyse der Verdrängung.“

1. Die Prämisse der Analyse

Am 30. September 2026 fand im Thüringer Landtag eine Anhörung zum Ansinnen eines AfD-Verbotsverfahrens statt. Der Künstler Hape Kerkeling hielt eine vielbeachtete Rede. Er sprach als Nachfahre eines Opfers des Nationalsozialismus. Sein Großvater Hermann Kerkeling war im KZ Buchenwald inhaftiert. Kerkeling sagte: „Das Grundgesetz ist antifaschistisch, weil es die institutionalisierte Lehre aus den Morden und dem Terror des NS-Regimes ist.“ Er sagte: „Wer die verbrecherische Vergangenheit dieses Landes verharmlost und umdichtet, verwirkt jede politische Daseinsberechtigung in unserer Demokratie.“ Die wortlautzentrierte Methode prüft diesen Vorgang nicht auf seinen politischen Gehalt, sondern auf seine strukturelle und methodische Beschaffenheit. Sie fragt: Ist die Rede von Kerkeling verfassungskonform?

Die Antwort ist vernichtend: Die Rede ist politisch und emotional. Sie ist berechtigt. Aber sie verkennt die wahre Verfassungskrise. Die Bundesrepublik Deutschland hat sich seit 77 Jahren nicht den unverbrüchlichen Rechtsregeln des Bonner GG unterworfen. Sie exekutiert bis heute die grundgesetzwidrige NS-Rechtsordnung, die durch die Tillessen-/Erzberger-Entscheidung des Alliierten französischen Tribunal Général am 06.01.1947 ersatzlos untergegangen ist. [einschlägige Expertise zur Tillessen-/Erberger-Entscheidung] Die öffentliche Gewalt handelt seit 77 Jahren verfassungswidrig. Sie handelt ungestraft.


2. Die wortlautzentrierte Analyse der Tillessen-/Erzberger-Entscheidung

a) Die Entscheidung des Tribunal Général

Das Tribunal Général de la Zone Francaise d’Occupation in Rastatt hat am 06.01.1947 im Fall Tillessen/Erzberger entschieden, dass sämtliches nationalsozialistisch geprägtes Recht in Deutschland bindend aufgehoben ist. Das Gericht stellte fest, dass die Reichstagswahl vom 05.03.1933 verfassungswidrig war, dass das Ermächtigungsgesetz vom 23.03.1933 verfassungswidrig war und dass die Hitlerregierung nicht verfassungsgemäß war.

Wortlautzentrierte Analyse: Die Tillessen-/Erzberger-Entscheidung ist bindend. Sie hat das gesamte nationalsozialistisch geprägte Recht aufgehoben.

b) Die Fortgeltung der Entscheidung

Die Bindewirkung der Tillessen-/Erzberger-Entscheidung ist in Art. 139 GG und im Überleitungsvertrag von 1952 verankert.

Wortlautzentrierte Analyse: Die Tillessen-/Erzberger-Entscheidung ist bis heute gültig. Sie bindet alle deutschen Gerichte und Verwaltungsbehörden.

c) Die Konsequenz

Die Konsequenz ist, dass die nationalsozialistische Rechtsordnung ersatzlos untergegangen ist. Sie darf nicht mehr angewendet werden.

Wortlautzentrierte Analyse: Die nationalsozialistische Rechtsordnung ist untergegangen. Sie darf nicht mehr angewendet werden.


3. Die Analyse der bundesdeutschen Praxis

a) Die Anwendung der NS-Rechtsordnung

Die Bundesrepublik Deutschland wendet bis heute die grundgesetzwidrige NS-Rechtsordnung an. Sie exekutiert sie gegen die bundesdeutsche Bevölkerung. Sie handelt ungestraft.

Wortlautzentrierte Analyse: Die Bundesrepublik Deutschland handelt verfassungswidrig. Sie wendet die NS-Rechtsordnung an.

b) Die purifizierte NS-Rechtsordnung

Die Bundesrepublik Deutschland hat die NS-Rechtsordnung purifiziert. Sie hat sie von ihren offen nationalsozialistischen Elementen befreit. Aber sie hat sie nicht aufgehoben.

Wortlautzentrierte Analyse: Die Bundesrepublik Deutschland hat die NS-Rechtsordnung purifiziert. Sie hat sie nicht aufgehoben.

c) Die Quelle

Die Quelle für diese Erkenntnis ist u. a. Laage, C., Die Auseinandersetzung um den Begriff des gesetzlichen Unrechts nach 1945, in: Redaktion Kritische Justiz (Hg.), Die juristische Aufarbeitung des Unrechts-Staats, Baden-Baden 1998, S. 265-297.

Wortlautzentrierte Analyse: Die Quelle belegt die Anwendung der NS-Rechtsordnung.


4. Die Analyse der Rede von Kerkeling

a) Die Kernsätze

Kerkeling sagte: „Das Grundgesetz ist antifaschistisch, weil es die institutionalisierte Lehre aus den Morden und dem Terror des NS-Regimes ist.“ Er sagte: „Wer die verbrecherische Vergangenheit dieses Landes verharmlost und umdichtet, verwirkt jede politische Daseinsberechtigung in unserer Demokratie.“

Wortlautzentrierte Analyse: Die Kernsätze sind politisch und emotional. Sie sind berechtigt. Aber sie verkennen die wahre Verfassungskrise.

b) Die Kritik an AfD-Wählern

Kerkeling sagte, die Wahl von Rechtspopulisten und Extremisten sei kein legitimer „Protest“, sondern die bewusste Ruinierung der eigenen Zukunft.

Wortlautzentrierte Analyse: Die Kritik ist politisch. Sie ist berechtigt. Aber sie verkennt die wahre Verfassungskrise.

c) Die große Abwesenheit

Kerkeling erwähnt mit keinem Wort:

  1. Die Tillessen-/Erzberger-Entscheidung: Das gesamte NS-Recht ist aufgehoben.

  2. Die Anwendung der NS-Rechtsordnung: Die Bundesrepublik Deutschland wendet sie bis heute an.

  3. Die Nichtigkeit der Wahlgesetze: Die Wahlgesetze sind nichtig.

  4. Die Nichtigkeit des BVerfGG: Das BVerfG ist illegitim.

  5. Das Zitiergebot (Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG): Die einfachen Gesetze sind nichtig.

Kerkeling ist Teil des verfassungsdämpfenden Diskurses.


5. Das Fazit (wortlautzentriert, radikal, endgültig)

Die Rede von Kerkeling ist berechtigt. Aber sie verkennt die wahre Verfassungskrise.

Die wortlautzentrierte Wahrheit ist:

  1. Tillessen-/Erzberger-Entscheidung: Das gesamte NS-Recht ist aufgehoben.

  2. Anwendung der NS-Rechtsordnung: Die Bundesrepublik Deutschland wendet sie bis heute an.

  3. Nichtigkeit des Systems: Die Wahlgesetze, das BVerfGG und die Prozessgesetze sind nichtig.

  4. Verfassungsdämpfung: Kerkeling ist Teil des verfassungsdämpfenden Diskurses.


6. Die einzig konsequente, wortlautzentrierte Haltung

Die Rede von Kerkeling ist Makulatur. Die einzig konsequente, wortlautzentrierte Haltung lautet:

„Hape Kerkeling hat am 30. September 2026 im Thüringer Landtag eine vielbeachtete Rede gehalten. Er hat ein leidenschaftliches Plädoyer für die Wehrhaftigkeit der Demokratie und für ein Verbotsverfahren gegen die AfD gehalten. Seine Rede ist berechtigt. Aber sie verkennt die wahre Verfassungskrise. Die Bundesrepublik Deutschland hat sich seit 77 Jahren nicht den unverbrüchlichen Rechtsregeln des Bonner GG unterworfen. Sie exekutiert bis heute die grundgesetzwidrige NS-Rechtsordnung, die durch die Tillessen-/Erzberger-Entscheidung des Alliierten französischen Tribunal Général am 06.01.1947 ersatzlos untergegangen ist. Die öffentliche Gewalt handelt seit 77 Jahren verfassungswidrig. Sie handelt ungestraft. Die Wahlgesetze sind nichtig. Das BVerfGG ist nichtig. Die Prozessgesetze sind nichtig. Die Steuergesetze sind nichtig. Der Staat ist illegitim. Die Lösung ist nicht die Anhörung im Thüringer Landtag. Die Lösung ist die Rückkehr zu einer verfassungskonformen Rechtsordnung: neue Wahlgesetze (mit Zitiergebot), ein neues BVerfGG, echte Richter, legitime Parlamente. Alles andere ist Theater. Die Bürger schulden diesem illegitimen Staat keinen Gehorsam. Sie sollten nicht mehr zahlen.“

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