Der Fall, der alles sagt
Vor dem Verwaltungsgericht Berlin wurde vor wenigen Tagen eine Hüpfburg stillgelegt. Der Grund: Die Betreiber hatten die Bedingungen ihrer straßenrechtlichen Erlaubnis nicht erfüllt. Sie hatten die erforderliche Lärmgenehmigung nicht eingeholt. Sie hatten das vorgeschriebene Pflasterprotokoll nicht vorgelegt. Und der gemessene Lärmwert lag mit 62 dB(A) um 2 dB(A) über dem zulässigen Höchstwert von 60 dB(A).
Das Gericht hatte kein Erbarmen. Es stellte fest: Die Erlaubnis war bereits ungültig, weil die Bedingungen nicht erfüllt waren. Der Betrieb war nicht genehmigungsfähig. Die Stilllegung war rechtmäßig. Die wirtschaftlichen Interessen der Betreiber mussten hinter den Interessen der Nachbarschaft zurückstehen. Wer die Bedingungen seiner eigenen Erlaubnis missachtet, trägt die Folgen. [Quelle: t-online Fundstelle]
Das ist die Rechtslage. Klar, eindeutig, unerbittlich. Eine „kleine Klausel“ – 2 dB(A) – vernichtet die gesamte Erlaubnis. Ohne Wenn und Aber.
Der Fall, der nicht sein darf
Während dessen die Hüpfburg stillgelegt wurde, finden in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern eine Landtagswahl statt. Zum x-ten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Die Wähler gingen zur Urne. Die Parteien kämpften um Stimmen. Die Kandidaten hofften auf Mandate. Die Demokratie schien zu funktionieren.
Doch die Wahlgesetze, auf deren Grundlage gewählt wurde, sind nichtig. Denn sie verstoßen gegen eine „kleine Klausel“ des Grundgesetzes: das Zitiergebot des Artikels 19 Absatz 1 Satz 2. Diese Klausel verlangt: Jedes Gesetz, das in ein Grundrecht eingreift, muss das eingeschränkte Grundrecht ausdrücklich nennen.
Die Wahlgesetze enthalten Freiheitsstrafen – in Paragraph 21 und Paragraph 49a des Bundeswahlgesetzes. Freiheitsstrafen greifen in Artikel 2 Absatz 2 des Grundgesetzes ein – die Freiheit der Person. Doch die Wahlgesetze nennen Artikel 2 Absatz 2 nicht. Sie verstoßen gegen das Zitiergebot. Sie sind ex tunc nichtig – von Anfang an.
Das ist die Rechtslage. Klar, eindeutig, unerbittlich. Eine „kleine Klausel“ – das fehlende Zitat – vernichtet das gesamte Wahlgesetz. Ohne Wenn und Aber.
Die Ungleichbehandlung
Warum aber wird die Hüpfburg stillgelegt, während die Wahlgesetze nicht stillgelegt werden? Warum wird die 2-dB(A)-Überschreitung geahndet, während die 77-jährige Missachtung des Zitiergebots ungeahndet bleibt?
Die Antwort ist einfach: Weil das Recht mit zweierlei Maß gemessen wird. Weil die Hüpfburg keine Macht hat – die Wahlgesetze aber schon. Weil die Hüpfburgenbetreiber keine Lobby haben – die Mandatsträger aber schon. Weil die Nachbarschaft einer Hüpfburg gehört wird – der Souverän aber nicht.
Die Hüpfburg wurde stillgelegt, weil ihre Erlaubnis ungültig war. Die Wahlgesetze werden nicht stillgelegt, obwohl sie nichtig sind. Die Hüpfburgenbetreiber tragen die Konsequenzen. Die Mandatsträger tragen keine Konsequenzen. Die Nachbarschaft wird geschützt. Der Souverän wird betrogen.
Die „kleine Klausel“ als absoluter Schutzmechanismus
Das Zitiergebot ist keine Nebensache. Es ist das Herzstück des Grundrechtsschutzes. Es ist ein absoluter Schutzmechanismus. Es ist unmittelbar geltendes Recht – gemäß Artikel 1 Absatz 3 des Grundgesetzes bindet es Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung. Es schützt den Bürger vor der schleichenden Aushöhlung seiner Grundrechte. Es zwingt den Staat, Farbe zu bekennen.
Doch das Zitiergebot wird seit 77 Jahren missachtet. Es wird als „kleine Klausel“ verspottet. Es wird als „unnötige Behinderung des Gesetzgebers“ verunglimpft. Es wird ignoriert – von den Wahlgesetzen, vom BVerfGG, von den Steuergesetzen, von den Prozessgesetzen, von allen grundrechtseinschränkenden Gesetzen.
Die Folge: Alle diese Gesetze sind nichtig. Die Folge: Der Bundestag ist illegitim. Die Folge: Die Bundesregierung ist illegitim. Die Folge: Der Bundespräsident ist illegitim. Die Folge: Das Bundesverfassungsgericht ist illegitim. Die Folge: Alle Hoheitsakte seit 1949 sind ex tunc nichtig. Die Folge: Der Souverän wird um seine Stimme betrogen. Die Folge: Die Kandidaten besitzen keine grundgesetzkonformen Mandate. Die Folge: Die Wahl ist eine grundgesetzwidrige, wirkungslose Scheinwahl.
Der doppelte Maßstab
Der doppelte Maßstab ist offensichtlich. Bei der Hüpfburg wird das Recht angewendet. Bei der Wahl wird das Recht nicht angewendet. Bei der Hüpfburg wird die Erlaubnis widerrufen. Bei der Wahl wird das Wahlgesetz nicht verworfen. Bei der Hüpfburg wird die Stilllegung angeordnet. Bei der Wahl wird die Stilllegung nicht angeordnet. Bei der Hüpfburg gibt es ein Gericht, das das Recht spricht. Bei der Wahl gibt es kein Gericht, das das Recht spricht. Bei der Hüpfburg wird der Bürger geschützt. Bei der Wahl wird der Souverän betrogen.
Die Hüpfburg wurde stillgelegt, weil die Bedingungen ihrer Erlaubnis nicht erfüllt waren. Die Wahlgesetze werden nicht stillgelegt, obwohl die Bedingungen ihrer Erlaubnis – das Zitiergebot – nicht erfüllt sind. Die Hüpfburgenbetreiber tragen die Konsequenzen. Die Mandatsträger tragen keine Konsequenzen.
Das ist die Verhöhnung des Souveräns. Das ist die Verhöhnung des Rechtsstaats. Das ist die Verhöhnung des Grundgesetzes.
Warum das System so funktioniert
Das System funktioniert, weil alle kriminell sind – also ist keiner mehr kriminell. Das System funktioniert, weil die Wenigen, die es verstehen, von seinen Profiten profitieren – also oppositionieren sie nicht. Das System funktioniert, weil die große Masse keine Ahnung hat – also murrt sie nicht. Das System funktioniert, weil die Mandatsträger sich auf ihren Korpsgeist verlassen – und weil sie wissen, dass sie mit mehr als einem Bein im Knast stehen würden, wenn das Zitiergebot angewendet würde.
Doch das Zitiergebot wird nicht angewendet. Es wird nicht angewendet von den Gerichten, die auf nichtigen Prozessgesetzen beruhen. Es wird nicht angewendet von den Staatsanwälten, die falsch vereidigt sind. Es wird nicht angewendet von den Anwälten, die kammerzwanggebunden sind. Es wird nicht angewendet von den Steuerberatern, die dem System willig zur Hand gehen. Es wird nicht angewendet von den Professoren, die die herrschende Meinung lehren. Es wird nicht angewendet von den Journalisten, die schweigen. Es wird nicht angewendet von den Politikern, die das System beherrschen.
Es wird nicht angewendet – weil alle, die es anwenden könnten, Teil des Systems sind. Es wird nicht angewendet – weil alle, die es anwenden könnten, davon profitieren. Es wird nicht angewendet – weil alle, die es anwenden könnten, schweigen.
Fazit: Die „kleine Klausel“ und die große Konsequenz
Die Hüpfburg wurde stillgelegt, weil eine „kleine Klausel“ – 2 dB(A) – nicht eingehalten wurde. Die Wahlgesetze werden nicht stillgelegt, weil eine „kleine Klausel“ – das Zitiergebot – seit 77 Jahren nicht eingehalten wird. Die Hüpfburgenbetreiber tragen die Konsequenzen. Die Mandatsträger tragen keine Konsequenzen.
Das ist der doppelte Maßstab. Das ist die Verhöhnung des Souveräns. Das ist die Verhöhnung des Rechtsstaats. Das ist die Verhöhnung des Grundgesetzes.
Die „kleine Klausel“ des Zitiergebots ist ein absoluter Schutzmechanismus. Sie ist unmittelbar geltendes Recht. Sie bindet die öffentliche Gewalt. Sie schützt die Grundrechte aller Grundrechtsträger – des Souveräns. Sie darf nicht ignoriert werden. Sie darf nicht als „unnötige Behinderung“ verunglimpft werden. Sie darf nicht als „kleine Klausel“ verspottet werden.
Denn eine „kleine Klausel“ – 2 dB(A) – vernichtet eine Hüpfburg. Eine „kleine Klausel“ – das Zitiergebot – vernichtet das gesamte Rechtssystem. Es ist Zeit, dass die „kleine Klausel“ angewendet wird. Es ist Zeit, dass die Nichtigkeit festgestellt wird. Es ist Zeit, dass der Souverän geschützt wird. Es ist Zeit, dass das Recht wieder Recht wird.
Der einzige Ausweg bleibt: den Wortlaut kennen, das Zitiergebot anwenden, die Nichtigkeit feststellen – ausnahmslos.
Doch wer wendet es an? Wer stellt es fest? Wer setzt es durch? Das sind die Fragen, die unbeantwortet bleiben. Und solange sie unbeantwortet bleiben, bleibt die „kleine Klausel“ des Zitiergebots ein Papiertiger – während die „kleine Klausel“ der 2 dB(A) eine Hüpfburg vernichtet.