Zwei Maßstäbe: Eine wortlautzentrierte Analyse der formellen Illegalität

1. Die Sachlage: Blumenkübel werden wegen formeller Illegalität entfernt

Eine Anwohnerin in Mülheim an der Ruhr hatte seit 20 Jahren Blumenkübel auf dem Gehweg stehen – ohne dass es je zu einer Beanstandung gekommen war. Die Stadt forderte die Entfernung der Kübel – und das Verwaltungsgericht Düsseldorf gab der Stadt recht. Die Richter argumentierten: Es fehle von vorneherein die entsprechende Genehmigung – „formelle Illegalität“. Die Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht Münster blieb erfolglos. [Quelle: t-online]

Die wortlautzentrierte Analyse stellt die Frage: Warum wird der Grundsatz der formellen Illegalität bei Blumenkübeln rigoros angewandt – aber bei nichtigen Gesetzen, die gegen das Zitiergebot (Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG) verstoßen, völlig ignoriert?

Die Antwort ist vernichtend: Die öffentliche Gewalt wendet die Rechtsgrundsätze selektiv an – sie schützt die Bürger nicht vor nichtigen Gesetzen, aber sie bestraft sie für fehlende Genehmigungen.


2. Die wortlautzentrierte Rechtslage: Das Zitiergebot und die formelle Illegalität

Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG lautet:

„Außerdem muß das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen.“

Die wortlautzentrierte Analyse zeigt:

  • Das Zitiergebot ist eine zwingende Gültigkeitsvoraussetzung. Jedes Gesetz, das ein Grundrecht einschränkt, muss dieses nennen. Fehlt das Zitat, ist das Gesetz nichtig.

  • Die Nichtigkeit tritt ex tunc ein. Ein nichtiges Gesetz ist von Anfang an unwirksam – und alle darauf basierenden Verwaltungsakte und Gerichtsentscheidungen sind ebenfalls nichtig.

  • Die öffentliche Gewalt ignoriert die formelle Illegalität von Gesetzen. Sie wendet nichtige Gesetze an – und sie tut so, als ob sie gültig wären.

  • Die öffentliche Gewalt wendet die formelle Illegalität jedoch bei Bürgern rigoros an. Sie bestraft Bürger für fehlende Genehmigungen – und sie tut dies mit nichtigen Gesetzen.

Die öffentliche Gewalt wendet die formelle Illegalität selektiv an.


3. Die historische Dimension: Die NS-Kontinuität und die selektive Rechtsanwendung

Die wortlautzentrierte Analyse zeigt die historische Dimension:

  • Die NS-Diktatur hat die Rechtsgrundsätze selektiv angewandt. Sie hat die Gesetze zu ihrem Vorteil ausgelegt – und sie hat die Bürger mit nichtigen Gesetzen verfolgt.

  • Die Bundesrepublik hat diese Tradition fortgesetzt. Sie wendet die formelle Illegalität bei Bürgern rigoros an – aber sie ignoriert sie bei nichtigen Gesetzen.

  • Die selektive Rechtsanwendung ist ein Ausdruck der NS-Kontinuität. Sie zeigt, dass der Staat die Bürger nicht schützt – sondern sie mit nichtigen Gesetzen verfolgt.

Die historische Dimension ist unübersehbar.


4. Die Rolle der Medien: Hofberichterstattung für ein illegitimes System

t-online berichtet über das Urteil zu den Blumenkübeln. Die wortlautzentrierte Analyse zeigt:

  • t-online ist Teil des Systems. Es berichtet über das Urteil – aber es berichtet nicht über die selektive Rechtsanwendung.

  • t-online betreibt verfassungsdämpfenden Journalismus. Es diskutiert über die Blumenkübel – aber es diskutiert nicht über die nichtigen Gesetze.

  • t-online verschweigt die Wahrheit. Es erwähnt nicht, dass die öffentliche Gewalt die formelle Illegalität selektiv anwendet.

t-online ist nicht die vierte Gewalt – es ist die vierte Verteidigungslinie des Systems.


5. Die Konsequenz: Die Bürger werden mit nichtigen Gesetzen verfolgt

Die wortlautzentrierte Analyse kommt zu einem vernichtenden Ergebnis:

  • Die öffentliche Gewalt wendet die formelle Illegalität bei Bürgern rigoros an. Sie bestraft Bürger für fehlende Genehmigungen – und sie tut dies mit nichtigen Gesetzen.

  • Die öffentliche Gewalt ignoriert die formelle Illegalität von Gesetzen. Sie wendet nichtige Gesetze an – und sie tut so, als ob sie gültig wären.

  • Die Bürger sind schutzlos. Sie werden mit nichtigen Gesetzen verfolgt – und sie haben keine Chance, sich zu wehren.

Die Bürger werden mit nichtigen Gesetzen verfolgt.


6. Das Fazit (wortlautzentriert, radikal, endgültig)

Die öffentliche Gewalt wendet die formelle Illegalität selektiv an – und sie verfolgt die Bürger mit nichtigen Gesetzen.

Die wortlautzentrierte Wahrheit ist:

  1. Das Zitiergebot (Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG) ist eine zwingende Gültigkeitsvoraussetzung. Jedes Gesetz, das ein Grundrecht einschränkt, muss dieses nennen. Fehlt das Zitat, ist das Gesetz nichtig.

  2. Die öffentliche Gewalt ignoriert die formelle Illegalität von Gesetzen. Sie wendet nichtige Gesetze an – und sie tut so, als ob sie gültig wären.

  3. Die öffentliche Gewalt wendet die formelle Illegalität bei Bürgern rigoros an. Sie bestraft Bürger für fehlende Genehmigungen – und sie tut dies mit nichtigen Gesetzen.

  4. Die Medien sind Handlanger des Systems. Sie berichten über die Urteile – aber sie verschweigen die selektive Rechtsanwendung.

  5. Die Lösung ist die Rückkehr zur Verfassung. Neue Wahlgesetze (mit Zitiergebot) – ein neues BVerfGG – der Schutz der Bürger vor nichtigen Gesetzen.

Die einzig konsequente, wortlautzentrierte Haltung ist:

„Die öffentliche Gewalt wendet die formelle Illegalität selektiv an. Sie bestraft Bürger für fehlende Genehmigungen – und sie tut dies mit nichtigen Gesetzen. Sie ignoriert die formelle Illegalität von Gesetzen – und sie wendet nichtige Gesetze an. Die Bürger sind schutzlos – sie werden mit nichtigen Gesetzen verfolgt. Die Lösung ist nicht die nächste Verfügung. Die Lösung ist die Rückkehr zu einer verfassungskonformen Rechtsordnung: neue Wahlgesetze (mit Zitiergebot), ein neues BVerfGG, der Schutz der Bürger vor nichtigen Gesetzen. Alles andere ist Theater. Die Bürger schulden diesem illegitimen Staat keinen Gehorsam – und schon gar nicht den Respekt vor einem System, das sie mit nichtigen Gesetzen verfolgt.“


Schlussbemerkung:

Die Blumenkübel sind ein Symbol für die selektive Rechtsanwendung. Die wortlautzentrierte Methode zeigt: Die Lösung ist nicht die nächste Verfügung – die Lösung ist die Rückkehr zur Verfassung. Alles andere ist Theater.

Dieser Beitrag wurde unter Allgemein veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen für den Permalink.