1. Die Prämisse der Analyse
Die Grundrechtepartei hat eine Grundsatzerklärung zum Parteiengesetz veröffentlicht, in der sie die Unvereinbarkeit des Parteiengesetzes mit dem Grundgesetz analysiert. Die Erklärung ist ein bemerkenswertes Dokument. Sie zeigt, dass das Parteiengesetz in wesentlichen Teilen gegen den Wortlaut des Grundgesetzes – insbesondere gegen Artikel 21 GG (Parteienfreiheit) und Artikel 19 Abs. 1 Satz 2 GG (Zitiergebot) – verstößt.
Die wortlautzentrierte Methode prüft diese Erklärung auf ihre Vereinbarkeit mit dem klaren Wortlaut des Grundgesetzes. Das Ergebnis ist: Die Grundsatzerklärung der Grundrechtepartei ist verfassungskonform. Sie erkennt die zentralen Verfassungsverstöße des Parteiengesetzes und fordert deren Behebung. Sie ist das einzige Dokument, das den Wortlaut des Grundgesetzes ernst nimmt.
2. Die Kernaussagen der Grundsatzerklärung
a) Das Grundrecht der Parteiengründung (Art. 21 Abs. 1 Satz 2 GG)
Die Erklärung stellt fest: Artikel 21 GG ist ein Grundrecht. Es ist das Grundrecht auf Parteifreiheit. Es ist ein Spezifikum der Vereinigungsfreiheit (Art. 9 GG). Die Gründung einer Partei ist frei. Diese Freiheit wird durch das Grundgesetz garantiert. Das Parteiengesetz schränkt diese Freiheit jedoch ein.
Wortlautzentrierte Analyse: Diese Analyse ist zutreffend. Art. 21 GG garantiert die Parteienfreiheit. Das Parteiengesetz schränkt sie ein.
b) Das Zitiergebot (Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG)
Die Erklärung stellt fest: Das Parteiengesetz greift in das Grundrecht der Parteienfreiheit ein. Es zitiert dieses Grundrecht nicht. Es verstößt daher gegen das absolute Zitiergebot des Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG. Es ist ex tunc nichtig.
Wortlautzentrierte Analyse: Diese Analyse ist zutreffend. Das Parteiengesetz ist nichtig.
c) Die Einschränkung des Parteienbegriffs (§ 2 PartG)
Die Erklärung stellt fest: § 2 Abs. 1 PartG definiert eine Partei als Vereinigung, die „eine ausreichende Gewähr für die Ernsthaftigkeit ihrer Zielsetzung“ bietet. Diese Definition ist vage. Sie enthält keine klaren Kriterien. Sie ermöglicht es dem Bundeswahlleiter, willkürlich über die Anerkennung von Parteien zu entscheiden. Sie schränkt das Grundrecht der Parteienfreiheit ein.
Wortlautzentrierte Analyse: Diese Analyse ist zutreffend. Die Definition ist willkürlich. Sie ist ein Eingriff in die Parteienfreiheit.
d) Die staatliche Parteienfinanzierung (§ 18 PartG)
Die Erklärung stellt fest: Die staatliche Parteienfinanzierung ist mit dem Grundgesetz unvereinbar. Sie bevorteilt etablierte Parteien und benachteiligt neue Parteien. Sie widerspricht dem Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 GG) und der Parteienfreiheit (Art. 21 GG).
Wortlautzentrierte Analyse: Diese Analyse ist zutreffend. Die Parteienfinanzierung ist verfassungswidrig.
e) Die Prüfung des Rechenschaftsberichts (§ 23, § 29 PartG)
Die Erklärung stellt fest: Die Pflicht, den Rechenschaftsbericht von einem Wirtschaftsprüfer prüfen zu lassen, ist für kleine Parteien unerschwinglich. Sie ist ein Eingriff in die Parteienfreiheit.
Wortlautzentrierte Analyse: Diese Analyse ist zutreffend. Die Prüfpflicht ist ein Eingriff.
3. Die Stärken der Grundsatzerklärung
a) Wortlautzentrierte Analyse
Die Erklärung erkennt die zentralen Verfassungsverstöße des Parteiengesetzes. Sie fordert die Korrektur der nichtigen Gesetze.
b) Konsequenz
Die Erklärung zieht die Konsequenzen aus der wortlautzentrierten Analyse. Sie stellt klar, dass das Parteiengesetz nichtig ist.
c) Bürgerzentrierung
Die Erklärung stellt den Bürger in den Mittelpunkt. Sie fordert die Durchsetzung der Grundrechte als Abwehrrechte gegen den Staat.
4. Die Schwächen der Grundsatzerklärung
a) Fehlende politische Durchsetzungskraft
Die Grundrechtepartei ist eine Kleinpartei. Sie hat keine parlamentarische Vertretung. Sie kann ihre Forderungen nicht durchsetzen.
b) Fehlende mediale Aufmerksamkeit
Die Grundrechtepartei findet keine mediale Aufmerksamkeit. Die etablierten Medien ignorieren sie.
5. Das Fazit (wortlautzentriert, radikal, endgültig)
Die Grundsatzerklärung der Grundrechtepartei ist das einzige verfassungskonforme Dokument zur Kritik des Parteiengesetzes.
Die wortlautzentrierte Wahrheit ist:
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Verfassungskonform: Die Erklärung erkennt die zentralen Verfassungsverstöße.
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Wortlautzentriert: Die Erklärung fordert die Korrektur der nichtigen Gesetze.
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Konsequent: Die Erklärung zieht die Konsequenzen aus der wortlautzentrierten Analyse.
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Bürgerzentriert: Die Erklärung stellt den Bürger in den Mittelpunkt.
6. Die einzig konsequente, wortlautzentrierte Haltung
Die Grundsatzerklärung der Grundrechtepartei ist die einzig verfassungskonforme Analyse des Parteiengesetzes. Die einzig konsequente, wortlautzentrierte Haltung lautet:
„Die Grundsatzerklärung der Grundrechtepartei ist das einzige Dokument, das den Wortlaut des Grundgesetzes ernst nimmt. Sie erkennt die zentralen Verfassungsverstöße des Parteiengesetzes: das ignorierte Zitiergebot, die willkürliche Definition des Parteienbegriffs, die verfassungswidrige Parteienfinanzierung. Das Parteiengesetz ist nichtig. Die etablierten Parteien haben dieses Gesetz geschaffen, um ihre Macht zu sichern. Sie sind Teil des verfassungsdämpfenden Diskurses. Die Lösung ist nicht die nächste Wahl. Die Lösung ist die Rückkehr zu einer verfassungskonformen Rechtsordnung: ein neues Parteiengesetz (mit Zitiergebot), ein neues BVerfGG, echte Richter, legitime Parlamente. Alles andere ist Theater. Die Bürger schulden diesem illegitimen Staat keinen Gehorsam.“