1. Die Prämisse: Das BVerfG nimmt Beschwerden nicht an
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) kann eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung annehmen, wenn die Grundsatzfrage bereits hinreichend geklärt ist. Diese Regelung findet sich in § 93a Abs. 2 BVerfGG. Die wortlautzentrierte Analyse zeigt: Diese Regelung ist verfassungswidrig, weil sie es dem BVerfG ermöglicht, seine Schutzpflicht zu umgehen – und weil das BVerfGG selbst nichtig ist.
2. Die wortlautzentrierte Prüfung: § 93a Abs. 2 BVerfGG
§ 93a Abs. 2 BVerfGG lautet (sinngemäß):
„Die Verfassungsbeschwerde ist zur Entscheidung anzunehmen, wenn sie grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung hat oder wenn die Nichtannahme den Beschwerdeführer in besonders schwerwiegender Weise benachteiligt.“
Die wortlautzentrierte Prüfung:
| Aspekt | Wortlautzentrierte Bewertung |
|---|---|
| Grundsätzliche Bedeutung | Das BVerfG kann die Annahme verweigern, wenn die Grundsatzfrage bereits geklärt ist. |
| Besondere Benachteiligung | Das BVerfG kann die Annahme verweigern, wenn keine besondere Benachteiligung vorliegt. |
| Ermessen | Das BVerfG hat Ermessen – es kann die Annahme verweigern, wenn es die Voraussetzungen nicht für gegeben hält. |
Die Konsequenz: § 93a Abs. 2 BVerfGG gibt dem BVerfG weiten Ermessensspielraum – es kann Beschwerden ablehnen, ohne sie inhaltlich zu prüfen.
3. Die wortlautzentrierte Wahrheit: Das BVerfGG ist nichtig
Das BVerfGG ist nichtig – weil es gegen das absolute Zitiergebot des Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG verstößt.
| Betroffenes Grundrecht | Wie das BVerfGG eingreift | Zitiergebot erfüllt? |
|---|---|---|
| Art. 2 Abs. 2 GG (Freiheit der Person) | Das BVerfGG ermöglicht Freiheitsentzug – ohne das Grundrecht zu nennen. | Nein (kein Zitat). |
| Art. 14 GG (Eigentumsfreiheit) | Das BVerfGG ermöglicht Geldstrafen – ohne das Grundrecht zu nennen. | Nein (kein Zitat). |
Die Konsequenz: Das BVerfGG ist ex tunc nichtig. Das BVerfG ist illegitim – es beruht auf einem nichtigen Gesetz. Seine Entscheidungen – einschließlich der Nichtannahme – sind rechtlich nicht existent.
4. Die wortlautzentrierte Wahrheit: Die Nichtannahme ist verfassungswidrig
Die Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde durch das BVerfG ist verfassungswidrig, wenn sie gegen die Mephisto-Entscheidung verstößt.
| Die wortlautzentrierte Wahrheit: |
|---|
| 1. Die Mephisto-Entscheidung ist für alle Gerichte bindend – sie hätte zu einem Freispruch führen müssen. |
| 2. Das BVerfG hat die Mephisto-Entscheidung ignoriert – es hat die Kunstfreiheit nicht geschützt. |
| 3. Die Nichtannahme ist ein Skandal – sie zeigt, dass das BVerfG seine Schutzpflicht verletzt. |
Die Konsequenz: Die Nichtannahme ist verfassungswidrig – sie verletzt die Kunstfreiheit und die Mephisto-Entscheidung.
5. Die wortlautzentrierte Wahrheit: Die Mephisto-Entscheidung bindet das BVerfG
Die Mephisto-Entscheidung ist eine Entscheidung des BVerfG – sie bindet auch das BVerfG selbst:
| Die wortlautzentrierte Wahrheit: |
|---|
| 1. § 31 Abs. 1 BVerfGG bindet alle Verfassungsorgane – auch das BVerfG selbst. |
| 2. Die Mephisto-Entscheidung ist Gesetz – sie kann nicht ignoriert werden. |
| **3. Das BVerfG hat die Mephisto-Entscheidung ignoriert – das ist Verfassungsbruch. |
Die Konsequenz: Das BVerfG ist an seine eigene Entscheidung gebunden – es hätte die Verfassungsbeschwerde annehmen müssen.
6. Das Fazit (wortlautzentriert, radikal, endgültig)
Die Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde von CJ Hopkins ist verfassungswidrig. Das BVerfG hat seine Schutzpflicht verletzt – es hat die Mephisto-Entscheidung ignoriert.
| Die wortlautzentrierte Wahrheit: |
|---|
| 1. § 93a Abs. 2 BVerfGG ist die rechtliche Fundstelle – aber das BVerfGG ist nichtig. |
| 2. Die Mephisto-Entscheidung bindet das BVerfG – sie hätte zu einem Freispruch führen müssen. |
| 3. Die Nichtannahme ist verfassungswidrig – sie verletzt die Kunstfreiheit. |
| 4. Das BVerfG ist illegitim – es beruht auf einem nichtigen Gesetz. |
Die einzig konsequente, wortlautzentrierte Haltung lautet:
„Die Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde von CJ Hopkins ist verfassungswidrig. § 93a Abs. 2 BVerfGG ist die rechtliche Fundstelle – aber das BVerfGG ist nichtig. Die Mephisto-Entscheidung bindet das BVerfG – sie hätte zu einem Freispruch führen müssen. Die Nichtannahme ist ein Skandal – sie zeigt, dass das BVerfG seine Schutzpflicht verletzt. Das BVerfG ist illegitim – es beruht auf einem nichtigen Gesetz. Der Künstler schuldet diesem illegitimen System keinen Gehorsam – er hat das Recht auf Rechtsschutz. Alles andere ist Theater.“