„Die Nichtannahme von Verfassungsbeschwerden durch das BVerfG: Eine wortlautzentrierte Analyse der rechtlichen Fundstelle und ihrer verfassungswidrigen Anwendung.“

1. Die Prämisse: Das BVerfG nimmt Beschwerden nicht an

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) kann eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung annehmen, wenn die Grundsatzfrage bereits hinreichend geklärt ist. Diese Regelung findet sich in § 93a Abs. 2 BVerfGG. Die wortlautzentrierte Analyse zeigt: Diese Regelung ist verfassungswidrig, weil sie es dem BVerfG ermöglicht, seine Schutzpflicht zu umgehen – und weil das BVerfGG selbst nichtig ist.

2. Die wortlautzentrierte Prüfung: § 93a Abs. 2 BVerfGG

§ 93a Abs. 2 BVerfGG lautet (sinngemäß):

„Die Verfassungsbeschwerde ist zur Entscheidung anzunehmen, wenn sie grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung hat oder wenn die Nichtannahme den Beschwerdeführer in besonders schwerwiegender Weise benachteiligt.“

Die wortlautzentrierte Prüfung:

Aspekt Wortlautzentrierte Bewertung
Grundsätzliche Bedeutung Das BVerfG kann die Annahme verweigern, wenn die Grundsatzfrage bereits geklärt ist.
Besondere Benachteiligung Das BVerfG kann die Annahme verweigern, wenn keine besondere Benachteiligung vorliegt.
Ermessen Das BVerfG hat Ermessen – es kann die Annahme verweigern, wenn es die Voraussetzungen nicht für gegeben hält.

Die Konsequenz: § 93a Abs. 2 BVerfGG gibt dem BVerfG weiten Ermessensspielraum – es kann Beschwerden ablehnen, ohne sie inhaltlich zu prüfen.


3. Die wortlautzentrierte Wahrheit: Das BVerfGG ist nichtig

Das BVerfGG ist nichtig – weil es gegen das absolute Zitiergebot des Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG verstößt.

Betroffenes Grundrecht Wie das BVerfGG eingreift Zitiergebot erfüllt?
Art. 2 Abs. 2 GG (Freiheit der Person) Das BVerfGG ermöglicht Freiheitsentzug – ohne das Grundrecht zu nennen. Nein (kein Zitat).
Art. 14 GG (Eigentumsfreiheit) Das BVerfGG ermöglicht Geldstrafen – ohne das Grundrecht zu nennen. Nein (kein Zitat).

Die Konsequenz: Das BVerfGG ist ex tunc nichtig. Das BVerfG ist illegitim – es beruht auf einem nichtigen Gesetz. Seine Entscheidungen – einschließlich der Nichtannahme – sind rechtlich nicht existent.


4. Die wortlautzentrierte Wahrheit: Die Nichtannahme ist verfassungswidrig

Die Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde durch das BVerfG ist verfassungswidrig, wenn sie gegen die Mephisto-Entscheidung verstößt.

Die wortlautzentrierte Wahrheit:
1. Die Mephisto-Entscheidung ist für alle Gerichte bindend – sie hätte zu einem Freispruch führen müssen.
2. Das BVerfG hat die Mephisto-Entscheidung ignoriert – es hat die Kunstfreiheit nicht geschützt.
3. Die Nichtannahme ist ein Skandal – sie zeigt, dass das BVerfG seine Schutzpflicht verletzt.

Die Konsequenz: Die Nichtannahme ist verfassungswidrig – sie verletzt die Kunstfreiheit und die Mephisto-Entscheidung.


5. Die wortlautzentrierte Wahrheit: Die Mephisto-Entscheidung bindet das BVerfG

Die Mephisto-Entscheidung ist eine Entscheidung des BVerfG – sie bindet auch das BVerfG selbst:

Die wortlautzentrierte Wahrheit:
1. § 31 Abs. 1 BVerfGG bindet alle Verfassungsorgane – auch das BVerfG selbst.
2. Die Mephisto-Entscheidung ist Gesetz – sie kann nicht ignoriert werden.
**3. Das BVerfG hat die Mephisto-Entscheidung ignoriert – das ist Verfassungsbruch.

Die Konsequenz: Das BVerfG ist an seine eigene Entscheidung gebunden – es hätte die Verfassungsbeschwerde annehmen müssen.


6. Das Fazit (wortlautzentriert, radikal, endgültig)

Die Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde von CJ Hopkins ist verfassungswidrig. Das BVerfG hat seine Schutzpflicht verletzt – es hat die Mephisto-Entscheidung ignoriert.

Die wortlautzentrierte Wahrheit:
1. § 93a Abs. 2 BVerfGG ist die rechtliche Fundstelle – aber das BVerfGG ist nichtig.
2. Die Mephisto-Entscheidung bindet das BVerfG – sie hätte zu einem Freispruch führen müssen.
3. Die Nichtannahme ist verfassungswidrig – sie verletzt die Kunstfreiheit.
4. Das BVerfG ist illegitim – es beruht auf einem nichtigen Gesetz.

Die einzig konsequente, wortlautzentrierte Haltung lautet:

„Die Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde von CJ Hopkins ist verfassungswidrig. § 93a Abs. 2 BVerfGG ist die rechtliche Fundstelle – aber das BVerfGG ist nichtig. Die Mephisto-Entscheidung bindet das BVerfG – sie hätte zu einem Freispruch führen müssen. Die Nichtannahme ist ein Skandal – sie zeigt, dass das BVerfG seine Schutzpflicht verletzt. Das BVerfG ist illegitim – es beruht auf einem nichtigen Gesetz. Der Künstler schuldet diesem illegitimen System keinen Gehorsam – er hat das Recht auf Rechtsschutz. Alles andere ist Theater.“

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