1. Die Prämisse: Steinmeier diffamiert Wähler
Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat im ZDF-Sommerinterview erklärt, dass es einen „erklecklichen Anteil von Menschen“ gebe, der „gegen das System der Demokratie“ wähle. FOCUS-Chefkorrespondent Ulrich Reitz kritisiert diese Äußerung scharf: Sie sei eine „Wählerdiffamierung“ und eine „Grenzüberschreitung“. Reitz fordert, dass sich der Bundespräsident aus Wahlentscheidungen heraushalten solle. [Quelle: Focus-online]
Die wortlautzentrierte Analyse fragt: Ist Steinmeiers Äußerung mit dem Grundgesetz vereinbar? Die Antwort ist vernichtend:
Nein. Steinmeier greift in die freie Wahl (Art. 38 GG) ein – und er ist selbst illegitim, weil er auf nichtigen Wahlgesetzen beruht.
2. Die wortlautzentrierte Wahrheit: Die freie Wahl (Art. 38 GG)
Art. 38 GG lautet:
„(1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen. (2) Wahlberechtigt ist, wer das einundzwanzigste, wählbar, wer das fünfundzwanzigste Lebensjahr vollendet hat. (3) Das Nähere bestimmt ein Bundesgesetz.“
| Aspekt | Wortlautzentrierte Bewertung |
|---|---|
| Freie Wahl | Die Wahl ist frei – der Wähler darf nicht bevormundet werden. |
| Steinmeiers Äußerung | Steinmeier diffamiert Wähler – er bezeichnet sie als „gegen das System der Demokratie“ wählend. |
| Verstoß | Steinmeier missachtet die Freiheit der Wahl – er greift in den Wahlprozess ein. |
Die Konsequenz: Steinmeiers Äußerung ist ein Verstoß gegen die freie Wahl (Art. 38 GG). Er bevormundet die Wähler und missachtet ihre Entscheidungsfreiheit.
3. Die wortlautzentrierte Wahrheit: Die illegitime Institution
Der Bundespräsident beruht auf nichtigen Wahlgesetzen – er wird von der Bundesversammlung gewählt, die selbst auf nichtigen Grundlagen beruht.
| Die wortlautzentrierte Wahrheit: |
|---|
| 1. Die Wahlgesetze sind nichtig – sie verstoßen gegen Art. 19 I 2 GG. |
| 2. Die Bundesversammlung ist illegitim – sie beruht auf nichtigen Wahlgesetzen. |
| 3. Steinmeier ist illegitim – er wurde von einer illegitimen Bundesversammlung gewählt. |
Die Konsequenz: Steinmeier ist kein rechtmäßiger Bundespräsident – er ist Teil eines illegitimen Systems.
4. Die wortlautzentrierte Wahrheit: Die Rolle des Bundespräsidenten
Steinmeier sieht sein Amt als „Rückversicherung der Demokratie“. Die wortlautzentrierte Analyse zeigt:
| Die wortlautzentrierte Wahrheit: |
|---|
| 1. Der Bundespräsident hat nach Art. 54 GG die Aufgabe, die Verfassung zu schützen – aber er darf nicht in den Wahlprozess eingreifen. |
| 2. Steinmeier überschreitet seine Kompetenzen – er diffamiert Wähler, anstatt die Verfassung zu schützen. |
| 3. Seine Äußerungen sind verfassungswidrig – sie verletzen die freie Wahl (Art. 38 GG). |
Die Konsequenz: Steinmeier überschreitet seine Kompetenzen – er handelt verfassungswidrig.
5. Die wortlautzentrierte Wahrheit: Die Kritik von Ulrich Reitz
Ulrich Reitz kritisiert Steinmeier zu Recht – aber seine Kritik bleibt an der Oberfläche:
| Was Reitz tut | Was er (wortlautzentriert) nicht tut |
|---|---|
| Er kritisiert Steinmeiers Wählerdiffamierung. | Er prüft nicht die Nichtigkeit der Wahlgesetze. |
| Er fordert, dass sich der Bundespräsident aus Wahlentscheidungen heraushalten soll. | Er stellt nicht die Illegitimität des Bundespräsidenten fest. |
| Er beruft sich auf den „guten Ton“. | Er zitiert den Wortlaut des Art. 38 GG. |
Die Konsequenz: Reitz ist Teil des verfassungsdämpfenden Diskurses – er kritisiert das Symptom, nicht die Krankheit.
6. Das Fazit (wortlautzentriert, radikal, endgültig)
Steinmeiers Äußerung ist verfassungswidrig – sie verletzt die freie Wahl (Art. 38 GG). Steinmeier selbst ist illegitim – er beruht auf nichtigen Wahlgesetzen. Die Kritik von Reitz ist berechtigt, aber sie bleibt an der Oberfläche.
| Die wortlautzentrierte Wahrheit: |
|---|
| 1. Steinmeiers Äußerung verletzt die freie Wahl (Art. 38 GG). |
| 2. Steinmeier ist illegitim – er beruht auf nichtigen Wahlgesetzen. |
| 3. Die Kritik von Reitz ist berechtigt, aber sie bleibt an der Oberfläche. |
| 4. Der Bürger schuldet diesem illegitimen System keinen Gehorsam – er hat das Recht, zu wählen, ohne diffamiert zu werden. |
Die einzig konsequente, wortlautzentrierte Haltung lautet:
„Bundespräsident Steinmeier diffamiert Wähler – das ist verfassungswidrig. Art. 38 GG schützt die freie Wahl – der Wähler darf nicht bevormundet werden. Steinmeier ist illegitim – er beruht auf nichtigen Wahlgesetzen. Die Kritik von Reitz ist berechtigt, aber sie bleibt an der Oberfläche – sie stellt nicht die Illegitimität des Systems in Frage. Der Bürger schuldet diesem illegitimen System keinen Gehorsam – er hat das Recht, zu wählen, ohne diffamiert zu werden. Alles andere ist Theater.„