„Haftentschädigung: 75 Euro pro Tag für entzogene Freiheit – Eine wortlautzentrierte Analyse der verfassungswidrigen Entschädigungspraxis.“

1. Die Prämisse: Eine lächerliche Entschädigung

Die Bundesregierung plant, die Haftentschädigung für zu Unrecht Inhaftierte von 75 Euro auf 100 Euro pro Tag zu erhöhen – ab einer Haftdauer von sechs Monaten auf 150 Euro. Die Kosten für Unterbringung und Verpflegung sollen nicht mehr abgezogen werden. Die wortlautzentrierte Analyse fragt: Ist diese Entschädigung mit dem Grundgesetz vereinbar? Die Antwort ist vernichtend: Nein. Die Entschädigung ist verfassungswidrig – sie ist ein Hohn auf die Menschenwürde und die Grundrechte der Opfer.

2. Die wortlautzentrierte Wahrheit: Die Grundrechte der Opfer

Die zu Unrecht Inhaftierten haben fundamentale Grundrechte, die verletzt wurden:

Grundrecht Verletzung Konsequenz
Art. 1 Abs. 1 GG
(Menschenwürde)
Die Inhaftierten wurden in ihrer Würde verletzt – sie wurden ihrer Freiheit beraubt. Der Staat muss die Würde
der Opfer 
wiederher-stellen.
Art. 2 Abs. 2 GG
(Freiheit der Person)
Die Inhaftierten wurden unrechtmäßig ihrer Freiheit beraubt – ein schwerer Eingriff in ein absolutes Grundrecht. Der Staat muss den Schaden vollständig
ausgleichen.
Art. 20 Abs. 3 GG
(Rechtsstaatsprinzip)
Die Inhaftierten wurden Opfer eines rechtswidrigen Verfahrens – der Staat hat seine Pflichten verletzt. Der Staat muss die Rechtsverletzung
vollständig
beheben.

Die Konsequenz: Die Entschädigung muss vollständig sein – sie muss den gesamten Schaden ausgleichen.


3. Die wortlautzentrierte Wahrheit: Die Höhe der Entschädigung ist verfassungswidrig

Die geplante Entschädigung von 75–150 Euro pro Tag ist lächerlich – sie ist ein Hohn auf die Opfer.

Die wortlautzentrierte Wahrheit:
1. Die Entschädigung ist unverhältnismäßig – sie entspricht nicht dem Schaden, der den Opfern zugefügt wurde.
2. Die Entschädigung ist unangemessen – sie deckt nicht einmal die Existenzkosten der Opfer.
3. Die Entschädigung ist unwürdig – sie ist eine Beleidigung der Menschenwürde.

Die Konsequenz: Die Entschädigung ist verfassungswidrig – sie verletzt die Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) und das Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG).


4. Die wortlautzentrierte Wahrheit: Die Entschädigung ist ein Hohn

Die Höhe der Entschädigung zeigt, wie wenig der Staat die Opfer schätzt:

Die wortlautzentrierte Wahrheit:
1. Ein Tag Freiheitsentzug ist unbezahlbar – er kann nicht mit 75 Euro entschädigt werden.
2. Die Opfer haben jahrelang gelitten – sie haben ihre Familie, ihren Beruf und ihre Gesundheit verloren.
3. Die Entschädigung ist ein Hohn – sie zeigt, dass der Staat die Opfer nicht ernst nimmt.

Die Konsequenz: Die Entschädigung ist verfassungswidrig – sie ist ein Symbol für die Verachtung der Opfer.


5. Die wortlautzentrierte Wahrheit: Die Justiz ist illegitim

Die Justiz, die zu Unrecht Inhaftierte verurteilt hat, ist illegitim – weil sie auf nichtigen Prozessgesetzen beruht.

Die wortlautzentrierte Wahrheit:
1. Die Prozessgesetze (StPO, GVG) sind nichtig – sie verstoßen gegen Art. 19 I 2 GG.
2. Die Gerichte sind illegitim – sie beruhen auf nichtigen Gesetzen.
3. Die Verurteilungen sind nichtig – sie beruhen auf nichtigen Rechtsgrundlagen.

Die Konsequenz: Die Opfer sind nicht nur zu Unrecht inhaftiert worden – sie sind Opfer eines illegitimen Systems.


6. Das Fazit (wortlautzentriert, radikal, endgültig)

Die Haftentschädigung ist verfassungswidrig. Sie ist ein Hohn auf die Opfer – und ein Zeichen für die Verachtung der Menschenwürde.

Die wortlautzentrierte Wahrheit:
1. Die Entschädigung ist unverhältnismäßig – sie entspricht nicht dem Schaden.
2. Die Entschädigung ist unangemessen – sie deckt nicht einmal die Existenzkosten.
3. Die Entschädigung ist unwürdig – sie verletzt die Menschenwürde.
4. Die Justiz ist illegitim – sie beruht auf nichtigen Prozessgesetzen.
5. Der Bürger schuldet diesem illegitimen System keinen Gehorsam – er hat das Recht auf vollständige Entschädigung.

Die einzig konsequente, wortlautzentrierte Haltung lautet:

„Die Haftentschädigung ist verfassungswidrig – sie ist ein Hohn auf die Opfer. 75 Euro pro Tag für den Verlust der Freiheit – das ist eine Beleidigung der Menschenwürde. Die Entschädigung ist unverhältnismäßig, unangemessen und unwürdig. Sie verletzt Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 2 GG und Art. 20 Abs. 3 GG. Die Justiz ist illegitim – sie beruht auf nichtigen Prozessgesetzen. Die Opfer sind nicht nur zu Unrecht inhaftiert worden – sie sind Opfer eines illegitimen Systems. Der Bürger schuldet diesem illegitimen System keinen Gehorsam – er hat das Recht auf vollständige Entschädigung. Alles andere ist Theater.“

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