1. Die Prämisse: Zwei Arbeiten – ein Muster der Verfassungsvergessenheit
Die beiden analysierten Bachelorarbeiten – eine zum allgemeinen Persönlichkeitsrecht von Polizeibeamten (Simon Patberg, 2020) und eine zur Bodycam (Maximiliane Unzeitig, 2018) – wurden an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW verfasst. Sie behandeln zentrale Themen des Polizeirechts: den Schutz von Polizeibeamten vor Aufnahmen durch Dritte und den Einsatz von Bodycams zur „Eigensicherung“.
Die wortlautzentrierte Methode zeigt: Beide Arbeiten sind von einer tiefen Verfassungsvergessenheit geprägt. Sie ignorieren den Wortlaut des Grundgesetzes, sie übersehen die Nichtigkeit der einschlägigen Rechtsgrundlagen, und sie vermitteln den Studierenden ein verfassungsdämpfendes Verständnis ihrer Rolle als Polizeibeamte.
2. Die Analyse der Arbeiten: Ein Muster der Verfassungsvergessenheit
a) Die Arbeit von Simon Patberg (2020): Das allgemeine Persönlichkeitsrecht
Patberg behandelt das allgemeine Persönlichkeitsrecht von Polizeibeamten und ihre Rechte gegen Aufnahmen durch Dritte. Er empfiehlt den Beamten, sich gegen „Cop-Recording“ zur Wehr zu setzen.
| Patbergs These | Wortlautzentrierte Antwort |
|---|---|
| „Polizeibeamte sind natürliche Personen und können sich auf das allgemeine Persönlichkeitsrecht berufen.“ | Richtig – aber nur als Bürger, nicht als Amtsträger. |
| „Polizeibeamte haben ein Recht am eigenen Bild.“ | Richtig – aber nur als Bürger, nicht als Amtsträger. |
| „Polizeibeamte können sich gegen unerlaubte Aufnahmen zur Wehr setzen.“ | Falsch – als Amtsträger haben sie kein Recht am eigenen Bild. |
Die Konsequenz: Patberg verwechselt die Rolle des Polizeibeamten als Bürger und als Amtsträger. Er ignoriert, dass der Staat – und damit seine Amtsträger – keinen grundrechtlich geschützten Ehrenschutz hat. Die BVerfG-Rechtsprechung stellt klar: „Der Staat hat grundsätzlich auch scharfe und polemische Kritik auszuhalten.“ (BVerfG, 1 BvR 917/09)
b) Die Arbeit von Maximiliane Unzeitig (2018): Die Bodycam
Unzeitig untersucht den „Kosten-Nutzen-Faktor“ der Bodycam – eines Instruments, das Bild- und Tonaufnahmen von Bürgern während Polizeieinsätzen anfertigt.
| Unzeitig These | Wortlautzentrierte Antwort |
|---|---|
| „Die Bodycam soll die Eigensicherung der Polizeibeamten verbessern.“ | Die Bodycam ist ein Eingriff in die Grundrechte der Bürger – dieser Eingriff ist nicht gerechtfertigt. |
| „Die Bodycam wirkt deeskalierend.“ | Die Deeskalationswirkung ist nicht belegt – sie ist eine Behauptung, keine Tatsache. |
| „Die Rechtsgrundlage ist § 15c PolG NRW.“ | § 15c PolG NRW ist nichtig – weil das gesamte PolG NRW gegen Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG verstößt. |
Die Konsequenz: Unzeitig ignoriert die Nichtigkeit des PolG NRW. Sie erwähnt das Zitiergebot (Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG) nicht – obwohl § 7 PolG NRW Art. 2 Abs. 1 GG und Art. 14 GG nicht zitiert. Die Bodycam ist ein nichtiges Instrument auf einer nichtigen Rechtsgrundlage.
3. Das Versäumnis der Lehrenden: Eine verfassungsdämpfende Ausbildung
Die beiden Arbeiten wurden von Lehrenden der Hochschule betreut und bewertet. Diese Lehrenden haben die Arbeiten abgenommen – ohne auf die eklatanten Verfassungsverstöße hinzuweisen.
| Versäumnis | Bedeutung |
|---|---|
| Ignorieren des Zitiergebots | Die Lehrenden haben nicht geprüft, ob das PolG NRW das Zitiergebot erfüllt – sie haben die Nichtigkeit des Gesetzes ignoriert. |
| Ignorieren der BVerfG-Rechtsprechung | Die Lehrenden haben nicht auf die Rechtsprechung des BVerfG hingewiesen – der Staat muss Kritik aushalten. |
| Ignorieren der Amtsträgerrolle | Die Lehrenden haben nicht klargestellt, dass Polizeibeamte als Amtsträger keine Grundrechte haben. |
| Legitimation verfassungswidriger Instrumente | Die Lehrenden haben die Bodycam als „geeignet“ dargestellt – ohne die Nichtigkeit der Rechtsgrundlage zu benennen. |
Die Konsequenz: Die Lehrenden an der Polizeihochschule vermitteln den Studierenden ein verfassungsdämpfendes Verständnis des Rechts. Sie lehren sie nicht, die Verfassung zu schützen – sondern, verfassungswidrige Instrumente anzuwenden.
4. Der Wissenshorizont der Studierenden: Ein Spiegel der Lehre
Die Studierenden spiegeln das Wissen, das ihnen vermittelt wird:
| Patberg | Unzeitig |
|---|---|
| Er verwechselt die Rolle des Polizeibeamten als Bürger und Amtsträger. | Sie ignoriert die Nichtigkeit des PolG NRW. |
| Er empfiehlt Maßnahmen gegen die Meinungsfreiheit. | Sie legitimiert ein verfassungswidriges Instrument. |
| Er zitiert das Zitiergebot nicht. | Sie zitiert das Zitiergebot nicht. |
| Er beruft sich nicht auf die BVerfG-Rechtsprechung. | Sie beruft sich nicht auf die BVerfG-Rechtsprechung. |
Die Konsequenz: Die Studierenden sind Opfer einer verfassungsdämpfenden Ausbildung. Sie lernen nicht, die Verfassung zu schützen – sondern, verfassungswidrige Instrumente anzuwenden.
5. Das Fazit: Eine verfassungsdämpfende Ausbildung
Die beiden Bachelorarbeiten sind ein Beweis für die Verfassungsvergessenheit an den Polizeihochschulen. Sie zeigen, dass die Studierenden und Lehrenden den Wortlaut des Grundgesetzes nicht kennen – oder ihn bewusst ignorieren.
Die wortlautzentrierte Wahrheit ist:
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Die Studierenden (Patberg, Unzeitig) haben die Verfassung nicht verstanden – sie vermitteln ein verfassungsdämpfendes Verständnis.
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Die Lehrenden haben die Arbeiten abgenommen – ohne auf die Verfassungsverstöße hinzuweisen.
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Die Ausbildung an der Polizeihochschule ist verfassungsdämpfend – sie lehrt die Studierenden nicht, die Verfassung zu schützen.
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Die Polizeibeamten werden zu Werkzeugen eines illegitimen Systems – sie wenden nichtige Gesetze an.
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Die Lösung ist nicht die Reform der Ausbildung – die Lösung ist die Rückkehr zur Verfassung: die Berufung auf den Wortlaut, die Zitierung der Artikel, die Feststellung der Nichtigkeit der Gesetze, die Neukonstituierung des Staates.
Die einzig konsequente, wortlautzentrierte Haltung ist:
„Die beiden Bachelorarbeiten sind ein Beweis für die Verfassungsvergessenheit an den Polizeihochschulen. Die Studierenden und Lehrenden ignorieren den Wortlaut des Grundgesetzes – sie vermitteln ein verfassungsdämpfendes Verständnis des Rechts. Die Polizeibeamten werden zu Werkzeugen eines illegitimen Systems – sie wenden nichtige Gesetze an. Die wahre Krise ist nicht die Bodycam oder das Persönlichkeitsrecht – es ist ein Staat, der seine Beamten zu Werkzeugen der Verfassungsvergessenheit macht. Die Lösung ist nicht die Reform der Ausbildung – die Lösung ist die Rückkehr zur Verfassung: die Berufung auf den Wortlaut, die Zitierung der Artikel, die Feststellung der Nichtigkeit der Gesetze, die Neukonstituierung des Staates. Alles andere ist Theater. Die Bürger schulden diesem illegitimen Staat keinen Gehorsam – und schon gar nicht die Akzeptanz seiner nichtigen Maßnahmen.“
Die beiden Bachelorarbeiten sind ein Symptom – nicht die Ursache. Die Ursache ist ein Staat, der seine eigenen Beamten zu Werkzeugen der Verfassungsvergessenheit macht. Die Lösung ist die Rückkehr zur Verfassung – nicht die Reform der Ausbildung.