„Parteigerichtsbarkeit als politisches Instrument – Der Fall Helferich und die verfassungswidrige Rechtsanwendung.“

1. Die Prämisse der Analyse

Der Fall des AfD-Bundestagsabgeordneten Matthias Helferich, der vom Landesvorstand Nordrhein-Westfalen aus der Partei ausgeschlossen werden sollte, aber vom Bundesschiedsgericht der AfD nur eine sechsmonatige Ämtersperre erhielt, wirft ein bezeichnendes Licht auf die parteiinterne Schiedsgerichtsbarkeit. Das Gericht entschied, dass Helferichs Posting „Raus mit die Viecher“ keine Entmenschlichung darstelle und nicht gegen die Menschenwürde verstoße. Der Post sei zwar „beleidigend“, aber nicht „entmenschlichend“.

Die wortlautzentrierte Methode prüft dieses Urteil nicht auf seine politische Opportunität, sondern auf seine formelle und methodische Vereinbarkeit mit dem Wortlaut des Grundgesetzes. Das Ergebnis ist vernichtend:

Die parteiinterne Schiedsgerichtsbarkeit der AfD ist ein Instrument der politischen Selbstermächtigung, das den klaren Wortlaut des Art. 1 GG (Menschenwürde) und des Art. 3 GG (Gleichheitssatz) ignoriert. Das Urteil ist ein Paradebeispiel für die verfassungsdämpfende Methode der AfD, die sie der öffentlichen Gewalt vorwirft, aber selbst exzessiv betreibt.


2. Die Analyse des Urteils im Wortlaut

a) Die Entscheidung des Bundesschiedsgerichts

Das Bundesschiedsgericht der AfD entschied, dass Helferichs Posting (Konterfei von Karin Ritter mit dem Spruch „Raus mit die Viecher“ und der Kommentar „Super“ und „#remigration“) keine Entmenschlichung darstelle. Das Gericht verwies auf den Duden, in dem „Viech“ als „Tier“, aber auch als „roher, brutaler Mensch“ erklärt werde. Der Post sei zwar „beleidigend“, aber spreche nicht die Menschenwürde ab. Es sei zudem nicht ersichtlich, dass Helferich sich Ritters Aussage zu eigen mache. Das Gericht betonte: „Wenn das Landesschiedsgericht so argumentiert, übernimmt es die Deutungen des politischen Gegners. Das kann aber nicht der Maßstab für die innerparteiliche Schiedsgerichtsbarkeit sein.“

Wortlautzentrierte Analyse: Diese Argumentation ist verfassungsrechtlich unhaltbar. Das Gericht ignoriert den klaren Wortlaut des Art. 1 GG, der die Menschenwürde als unantastbar erklärt. Die Menschenwürde ist kein Interpretationsspielraum. Sie ist ein absolutes Prinzip. Die Bezeichnung von Menschen als „Viecher“ ist eine Entmenschlichung. Sie ist eine Verletzung der Menschenwürde. Das Gericht versucht, diese offensichtliche Verletzung durch eine sprachliche Spitzfindigkeit (Duden-Definition) zu relativieren. Es wendet die Methode der teleologischen Reduktion an: Es interpretiert den Begriff „Viech“ so, dass er nicht die Menschenwürde verletzt. Das ist verfassungsdämpfende Methodik in Reinkultur.

b) Die Relativierung der Menschenwürde

Das Gericht stellt fest, dass der Post „beleidigend“ sei, aber nicht „entmenschlichend“. Es zieht eine Grenze zwischen Beleidigung und Menschenwürdeverletzung.

Wortlautzentrierte Analyse: Das Grundgesetz kennt diese Unterscheidung nicht. Art. 1 GG schützt die Menschenwürde absolut. Eine Beleidigung kann eine Menschenwürdeverletzung sein, wenn sie herabwürdigend ist. Die Bezeichnung von Menschen als „Viecher“ ist herabwürdigend. Sie stellt Menschen auf eine Stufe mit Tieren. Das ist eine klassische Menschenwürdeverletzung. Das Gericht versucht, diese Verletzung durch eine willkürliche Unterscheidung zu bagatellisieren. Es wendet die Methode der verfassungsdämpfenden Auslegung an.

c) Die fehlende Zurechnung der Aussage

Das Gericht argumentiert, es sei nicht ersichtlich, dass Helferich sich Ritters Aussage zu eigen mache.

Wortlautzentrierte Analyse: Helferich kommentierte das Bild mit „Super.“ und „#remigration“. Das ist eine eindeutige Zustimmung. Er macht sich die Aussage zu eigen. Das Gericht ignoriert diesen offensichtlichen Zusammenhang. Es wendet die Methode der selektiven Wahrnehmung an.

d) Die Relativierung der Parteischädigung

Das Gericht stellt fest, dass der Post „von einem erheblichen Teil des Wahlvolkes“ als unangemessen angesehen werden könne, aber es fehle „in der Gesamtschau an einer Erheblichkeit der Gefährdung“, weil der Post auf Instagram nur 24 Stunden sichtbar gewesen sei.

Wortlautzentrierte Analyse: Diese Argumentation ist absurd. Die Dauer der Sichtbarkeit ist kein Maßstab für die Schwere einer Menschenwürdeverletzung. Eine Verletzung der Menschenwürde ist nicht weniger schwer, weil sie nur kurz sichtbar war. Das Gericht wendet die Methode der Gesamtwürdigung an, um die Tat zu verharmlosen.


3. Die parteiinterne Schiedsgerichtsbarkeit als Spiegelbild der AfD

a) Die Methode der AfD: Verfassungsdämpfung aus eigenem Interesse

Die AfD wirft der öffentlichen Gewalt vor, das Grundgesetz zu ignorieren. Sie selbst wendet jedoch die gleichen verfassungsdämpfenden Methoden an, wenn es ihr nützt. Das Schiedsgericht der AfD:

  • Ignoriert den klaren Wortlaut des Art. 1 GG: Es relativiert die Menschenwürde.

  • Wendet Teleologie an: Es interpretiert den Begriff „Viech“ so, dass er die Menschenwürde nicht verletzt.

  • Wendet Systematik an: Es stellt eine willkürliche Unterscheidung zwischen Beleidigung und Menschenwürdeverletzung auf.

  • Wendet Gesamtwürdigung an: Es verharmlost die Tat durch Verweis auf die Dauer der Sichtbarkeit.

  • Wendet selektive Wahrnehmung an: Es ignoriert den Zusammenhang zwischen Helferichs Kommentar und Ritters Aussage.

Die AfD betreibt also genau das, was sie der öffentlichen Gewalt vorwirft: Sie wendet die Verfassung nicht an, sondern interpretiert sie nach politischen Bedürfnissen.

b) Die politische Dimension des Urteils

Das Urteil ist ein Machtwort des Höcke-Flügels gegen den gemäßigteren Landesvorstand in Nordrhein-Westfalen. Es zeigt, dass die parteiinterne Schiedsgerichtsbarkeit ein Instrument des innerparteilichen Machtkampfes ist, nicht der neutralen Rechtsanwendung. Die AfD ist keine Partei, die das Grundgesetz respektiert – sie ist eine Partei, die es instrumentalisiert.


4. Die formelle Nichtigkeit: Die Grundlage der Schiedsgerichtsbarkeit

Die parteiinterne Schiedsgerichtsbarkeit der AfD beruht auf der Satzung der Partei. Diese Satzung ist ein privatrechtlicher Vertrag. Sie ist nicht unmittelbar an das Grundgesetz gebunden, aber sie muss die verfassungsrechtlichen Grundprinzipien respektieren. Die Satzung der AfD und ihre Schiedsgerichte sind jedoch Teil eines Systems, das auf nichtigen Wahlgesetzen und einem nichtigen BVerfGG beruht. Sie sind Teil der verfassungswidrigen Rechtsordnung.

Wortlautzentrierte Konsequenz: Die Entscheidungen der Schiedsgerichte der AfD sind rechtlich nichtig, weil sie auf einer nichtigen Grundlage beruhen. Sie haben keine rechtliche Bindungswirkung. Sie sind politische Machtakte, keine Rechtsakte.


5. Das Fazit (wortlautzentriert, radikal, endgültig)

Das Urteil des AfD-Bundesschiedsgerichts im Fall Helferich ist ein Paradebeispiel für die verfassungsdämpfende Methode der AfD.

Die wortlautzentrierte Wahrheit ist:

  1. Menschenwürdeverletzung: Die Bezeichnung von Menschen als „Viecher“ ist eine Verletzung der Menschenwürde (Art. 1 GG). Das Gericht relativiert diese Verletzung durch sprachliche Spitzfindigkeiten.

  2. Verfassungsdämpfende Methodik: Das Gericht wendet Teleologie, Systematik, Gesamtwürdigung und selektive Wahrnehmung an, um die Tat zu verharmlosen.

  3. Politische Instrumentalisierung: Das Urteil ist ein Machtwort im innerparteilichen Machtkampf, nicht eine neutrale Rechtsanwendung.

  4. Formelle Nichtigkeit: Die Entscheidung beruht auf einer nichtigen Rechtsgrundlage (Satzung der AfD, Teil des illegitimen Systems). Sie ist rechtlich nichtig.

  5. Systemimmanenz: Die AfD betreibt genau das, was sie der öffentlichen Gewalt vorwirft: Verfassungsdämpfung aus eigenem Interesse.


6. Die einzig konsequente, wortlautzentrierte Haltung

Die parteiinterne Schiedsgerichtsbarkeit der AfD ist ein Instrument der politischen Selbstermächtigung. Die einzig konsequente, wortlautzentrierte Haltung lautet:

„Das Urteil des AfD-Bundesschiedsgerichts im Fall Helferich ist verfassungswidrig. Es relativiert die Menschenwürde, indem es die Bezeichnung von Menschen als ‚Viecher‘ als bloße Beleidigung abtut. Es wendet die verfassungsdämpfenden Methoden an, die die AfD der öffentlichen Gewalt vorwirft. Die parteiinterne Schiedsgerichtsbarkeit der AfD ist kein Instrument der Rechtsanwendung, sondern des innerparteilichen Machtkampfes. Die Bürger sollten sich von solchen Urteilen nicht täuschen lassen. Sie sind Makulatur. Die Lösung ist nicht die Reform der AfD-Schiedsgerichtsbarkeit. Die Lösung ist die Rückkehr zu einer verfassungskonformen Rechtsordnung: neue Wahlgesetze (mit Zitiergebot), ein neues BVerfGG, echte Richter, legitime Parlamente. Alles andere ist Theater. Die Bürger schulden diesem illegitimen Staat keinen Gehorsam – und schon gar nicht die Akzeptanz von Urteilen, die die Menschenwürde mit Füßen treten.“

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