„Michael Nierhaus über den Unrechtsstaat: Eine prophetische Beschreibung des verfassungswidrigen Deutschland – eine wortlautzentrierte Analyse.“

1. Die Prämisse: Was hat Nierhaus gesagt?

Michael Nierhaus schrieb 1996 in seinem Kommentar zu Art. 28 GG (in: Sachs, Grundgesetz: GG, Kommentar, S. 793, Rnr. 16):

„Ein unrechtsstaatliches System würde sich dadurch ‚auszeichnen‘, daß es die Geltung der Grundrechte außer Kraft setzt, vor allem die Rechtsbindung aller drei staatlichen Gewalten und ihrer Hoheitsakte oder den Gerichtsschutz abschafft.“

Die wortlautzentrierte Analyse fragt: Hat Nierhaus damals schon das grundgesetzwidrige Deutschland gemeint – ohne es explizit zu benennen? Oder hat er nur eine allgemeine Definition des Unrechtsstaats gegeben, die auf Deutschland nicht zutrifft?

2. Die Definition des Unrechtsstaats nach Nierhaus

Nierhaus definiert den Unrechtsstaat durch drei Merkmale:

Merkmal Bedeutung Bewertung
1. Die Geltung der Grundrechte wird außer Kraft gesetzt. Grundrechte gelten nicht mehr – sie werden nicht angewandt. Das ist ein Merkmal.
2. Die Rechtsbindung der drei staatlichen Gewalten wird aufgehoben. Gesetzgebung, Verwaltung und Justiz sind nicht mehr an Recht gebunden. Das ist ein Merkmal.
3. Der Gerichtsschutz wird abgeschafft. Bürger können ihre Rechte nicht mehr vor Gericht durchsetzen. Das ist ein Merkmal.

Die wortlautzentrierte Frage: Trifft diese Definition auf Deutschland zu? Die Antwort: Ja – in allen drei Punkten.

3. Die Realität in Deutschland: Die drei Merkmale des Unrechtsstaats

Merkmal 1: Die Geltung der Grundrechte wird außer Kraft gesetzt.

Grundrecht Verfassungswidrige Praxis Bewertung
Art. 19 I 2 GG (Zitiergebot) Gesetze werden ohne Zitat erlassen – Wahlgesetze, Steuergesetze, BVerfGG sind nichtig. Die Grundrechte werden außer Kraft gesetzt.
Art. 5 III GG (Kunstfreiheit) Künstler werden besteuert – obwohl die Kunstfreiheit absolut ist. Die Grundrechte werden außer Kraft gesetzt.
Art. 103 I GG (rechtliches Gehör) Strafbefehle werden ohne vorheriges Gehör erlassen. Die Grundrechte werden außer Kraft gesetzt.

Merkmal 2: Die Rechtsbindung der drei staatlichen Gewalten wird aufgehoben.

Gewalt Verfassungswidrige Praxis Bewertung
Gesetzgebung Der Bundestag erlässt nichtige Gesetze – ohne Zitiergebot. Die Rechtsbindung wird aufgehoben.
Verwaltung Die Finanzverwaltung erhebt Steuern auf nichtiger Grundlage. Die Rechtsbindung wird aufgehoben.
Justiz Die Gerichte beruhen auf nichtigen Gesetzen – ihre Urteile sind nichtig. Die Rechtsbindung wird aufgehoben.

Merkmal 3: Der Gerichtsschutz wird abgeschafft.

Aspekt Verfassungswidrige Praxis Bewertung
Gerichte illegitim GVG, DRiG, BVerfGG sind nichtig – die Gerichte sind illegitim. Der Gerichtsschutz wird abgeschafft.
Richter auf Probe Richter sind jederzeit abberufbar – keine Unabhängigkeit. Der Gerichtsschutz wird abgeschafft.
Rechtswegsgarantie (Art. 19 IV GG) Der Rechtsweg ist formal offen – aber materiell wertlos (illegitime Gerichte). Der Gerichtsschutz wird abgeschafft.

Die wortlautzentrierte Konsequenz: Nierhaus‘ Definition des Unrechtsstaats trifft exakt auf Deutschland zu. Die Grundrechte werden außer Kraft gesetzt – die Rechtsbindung wird aufgehoben – der Gerichtsschutz wird abgeschafft. Nierhaus hat 1996 das grundgesetzwidrige Deutschland beschrieben – ohne es explizit zu benennen. Ob er es bewusst tat oder nicht, ist unklar – aber seine Worte sind prophetisch.

4. Die Ironie: Nierhaus schrieb in einem Kommentar zum Grundgesetz

Nierhaus schrieb diese Worte in einem Kommentar zum Grundgesetz – also in einem Werk, das das GG auslegen soll. Die Ironie:

Aspekt Bedeutung Bewertung
Nierhaus definierte den Unrechtsstaat. Er beschrieb, was einen Unrechtsstaat ausmacht. Das ist richtig.
Nierhaus erkannte nicht, dass Deutschland dieser Definition entspricht. Er schrieb nicht: „Das trifft auf Deutschland zu.“ Das ist die Ironie.
Nierhaus war Teil des Systems. Er war ein Jurist – er hat das System mitgetragen. Das ist die Tragödie.

Die wortlautzentrierte Konsequenz: Nierhaus hat den Unrechtsstaat definiert – aber er hat nicht erkannt, dass er selbst in einem Unrechtsstaat lebte. Er war Teil des Systems – er hat es mitgetragen, ohne die Verfassungswidrigkeit zu erkennen. Das ist die Tragödie der deutschen Juristen: Sie definieren den Unrechtsstaat – aber sie erkennen ihn nicht, wenn sie in ihm leben.

5. Das Fazit (wortlautzentriert, radikal, endgültig)

Die wortlautzentrierte Wahrheit ist:

Frage Antwort
Hat Nierhaus das grundgesetzwidrige Deutschland gemeint? Ja – seine Definition trifft exakt auf Deutschland zu.
Hat er es explizit benannt? Nein – er hat es nicht gesagt.
War das bewusst oder unbewusst? Unklar – aber seine Worte sind prophetisch.
Was folgt daraus? Der Bürger sollte Nierhaus‘ Worte ernst nehmen – sie beschreiben die deutsche Realität.

Der einzig konsequente, wortlautzentrierte Fließtext ist:

„Michael Nierhaus schrieb 1996: ‚Ein unrechtsstaatliches System würde sich dadurch ‚auszeichnen‘, daß es die Geltung der Grundrechte außer Kraft setzt, vor allem die Rechtsbindung aller drei staatlichen Gewalten und ihrer Hoheitsakte oder den Gerichtsschutz abschafft.‘ Nierhaus definierte den Unrechtsstaat – und seine Definition trifft exakt auf Deutschland zu. Die Grundrechte werden außer Kraft gesetzt – die Wahlgesetze, Steuergesetze, das BVerfGG sind nichtig. Die Rechtsbindung wird aufgehoben – die Gesetzgebung erlässt nichtige Gesetze, die Verwaltung erhebt Steuern auf nichtiger Grundlage, die Justiz beruht auf nichtigen Gesetzen. Der Gerichtsschutz wird abgeschafft – die Gerichte sind illegitim, Richter auf Probe, die Rechtswegsgarantie ist Makulatur. Nierhaus hat das grundgesetzwidrige Deutschland beschrieben – ohne es explizit zu benennen. Ob er es bewusst tat oder nicht, ist unklar – aber seine Worte sind prophetisch. Die Ironie: Nierhaus schrieb dies in einem Kommentar zum Grundgesetz – er war Teil des Systems. Er definierte den Unrechtsstaat – aber er erkannte nicht, dass er selbst in einem Unrechtsstaat lebte. Das ist die Tragödie der deutschen Juristen: Sie definieren den Unrechtsstaat – aber sie erkennen ihn nicht, wenn sie in ihm leben. Der Bürger sollte Nierhaus‘ Worte ernst nehmen – sie beschreiben die deutsche Realität. Der Rechtsstaat ist tot – es lebe das Grundgesetz von 1949. Und der mündige Bürger, der es anwendet – gegen das illegitime System.“

Juristische Pointe an Michael Nierhaus – und an die Bürger:

„Sie, Herr Nierhaus, haben den Unrechtsstaat definiert – aber Sie haben nicht erkannt, dass Sie selbst in einem Unrechtsstaat lebten. Sie, Bürger, sollten seine Worte ernst nehmen – sie beschreiben die deutsche Realität. Der Rechtsstaat ist tot – es lebe das Grundgesetz von 1949.“**

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