„Widerspruchslos in die Grundrechtsverletzung: Warum die Bevölkerung schweigt – Unwissenheit, Gleichgültigkeit oder systemische Ohnmacht? Eine wortlautzentrierte Analyse.“

1. Der Befund: Eine Bevölkerung, die (fast) nicht widerspricht

Die bundesdeutsche Realität – analysiert auf Basis der vorgelegten Expertisen (Plath/Lenniger, Grundrechtepartei) – zeigt ein paradoxes Bild:

  • Die öffentliche Gewalt verletzt tagtäglich Grundrechte: durch nichtige Gesetze (Art. 19 I 2 GG), durch Strafbefehle ohne rechtliches Gehör (Art. 103 I GG), durch Richter auf Probe (Art. 97 GG), durch Steuererhebung auf nichtiger Grundlage (EStG 1934, AO 1977).

  • Die Bevölkerung nimmt dies mehr oder weniger widerspruchslos hin.

  • Es gibt keine Massenproteste, keine Verweigerung der Steuerzahlung, keine Blockade der Gerichte.

Die wortlautzentrierte Frage: Warum schweigt die Bevölkerung? Liegt es an Unwissenheit (sie weiß nicht, was ihr gg-widrig widerfährt)? Liegt es an Gleichgültigkeit (sie will es gar nicht anders)? Oder liegt es an systemischer Ohnmacht (sie kann nicht wirksam widersprechen, selbst wenn sie wollte)?

Die Antwort ist: Eine Mischung aus allem – aber die systemische Ohnmacht ist das entscheidende Hindernis.


2. These 1: Unwissenheit – die Bevölkerung weiß es nicht

Indizien:

  • Die Grundrechte werden in Schulen kaum unterrichtet. Die meisten Bürger kennen nur die Schlagworte („Meinungsfreiheit“, „Unverletzlichkeit der Wohnung“), aber nicht die technischen Details (Zitiergebot, Gesetzesvorbehalt, Art. 19 I 2 GG).

  • Die öffentliche Gewalt tut nichts, um die Bürger aufzuklären. Im Gegenteil – sie verschleiert die Verfassungswidrigkeit ihrer Handlungen durch komplexe Fachsprache und unzugängliche Behördenstrukturen.

  • Die Medien (SPIEGEL, FOCUS, t-online, öffentlich-rechtlicher Rundfunk) berichten nicht über die systematische Verfassungswidrigkeit. Sie analysieren Symptome (Bürokratie, hohe Steuern, schlechte Justiz) – nicht die Ursache (nichtige Gesetze, illegitime Gerichte).

Die wortlautzentrierte Bewertung: Unwissenheit ist real – aber sie ist keine Entschuldigung. Das Grundgesetz verlangt nicht, dass der Bürger Jurist ist. Es verlangt, dass die öffentliche Gewalt sich an die Verfassung hält – unabhängig vom Wissensstand des Bürgers. Dass die Bevölkerung es nicht weiß, ist ein Versagen der öffentlichen Gewalt, nicht des Bürgers.

Gewichtung: Hoch – die meisten Bürger wissen tatsächlich nicht, dass die Wahlgesetze nichtig sind, dass das BVerfGG nichtig ist, dass die StPO gegen Art. 103 I GG verstößt.


3. These 2: Gleichgültigkeit – die Bevölkerung will es gar nicht anders

Indizien:

  • Viele Bürger sind politisch desinteressiert. Sie gehen wählen (oft), aber sie beschäftigen sich nicht mit Grundrechtsfragen. Ihnen geht es um Wirtschaft, Rente, Migration – nicht um Art. 19 I 2 GG.

  • Die Bürger sind resigniert. Sie haben das Gefühl, dass „man ja doch nichts ändern kann“. Sie akzeptieren die staatliche Willkür als Naturereignis – wie das Wetter.

  • Die Bürger sind bequem. Widerspruch kostet Zeit, Energie, Geld. Man muss Klagen einreichen, sich mit Behörden anlegen, riskiert Strafverfahren (wie der „Lügenfritz“-Fall zeigt). Viele scheuen diesen Aufwand.

Die wortlautzentrierte Bewertung: Gleichgültigkeit ist ebenfalls real – aber sie ist nicht die Ursache, sondern die Folge des Systems. Ein System, das den Bürger zum Bittsteller degradiert, erzeugt Resignation. Wer jahrelang erlebt, dass seine Klagen nichts bringen (weil die Gerichte illegitim sind), hört irgendwann auf zu klagen.

Gewichtung: Mittel – Gleichgültigkeit ist ein Symptom, nicht die Krankheit.


4. These 3: Systemische Ohnmacht – die Bevölkerung kann nicht wirksam widersprechen, selbst wenn sie wollte

Indizien (aus den Expertisen):

Hindernis Wirkung Beispiel
Nichtige Gerichte Der Rechtsweg ist formal offen, aber materiell wertlos – weil die Gerichte auf nichtigen Gesetzen beruhen (Richter auf Probe, nichtiges GVG, nichtiges BVerfGG). Eine Klage gegen einen nichtigen Steuerbescheid wird von einem illegitimen Gericht entschieden – das Urteil ist nichtig.
Kein Amtsmissbrauchstatbestand Amtsträger können Grundrechte verletzen, ohne strafrechtliche Konsequenzen. Ein Bürger, der sich wehrt, riskiert ein Strafverfahren – der Amtsträger, der ihn verletzt hat, bleibt straflos.
Strafbefehlsverfahren ohne rechtliches Gehör Wer widerspricht, riskiert einen Strafbefehl – ohne vorherige Anhörung. Der „Lügenfritz“-Fall zeigt: Ein Bürger wird bestraft, weil er den Kanzler „Verbrecher“ nannte – auf Basis nichtiger Gesetze.
Hohe Kosten für Rechtsverfolgung Eine Klage kostet Geld – viele Bürger können sich das nicht leisten. Die Firma Pure Fashion klagt auf 464 Millionen Euro – das können Wenige. Ein Normalbürger scheut die Kosten.
Psychologische Hürden Der Staat wirkt übermächtig. Behörden, Gerichte, Polizei – sie alle sind Teil des Systems. Der Bürger fühlt sich klein und ohnmächtig. Systemische Einschüchterung – nicht durch offene Gewalt, sondern durch Komplexität und Intransparenz.

Die wortlautzentrierte Bewertung: Die systemische Ohnmacht ist das entscheidende Hindernis. Selbst wenn der Bürger die Verfassungswidrigkeit kennt (These 1) und den Willen zum Widerspruch hat (These 2), kann er nicht wirksam widersprechen, weil:

  • die Gerichte illegitim sind,

  • die Amtsträger straflos handeln,

  • die Verfahrenskosten hoch sind,

  • der Staat übermächtig wirkt.

Gewichtung: Sehr hoch – das System ist darauf ausgelegt, Widerspruch zu erschweren oder unmöglich zu machen.


5. Die Wechselwirkung: Unwissenheit + Gleichgültigkeit + Ohnmacht = Stabilität des Systems

Das System ist stabil, weil die drei Faktoren sich gegenseitig verstärken:

Unwissenheit → Bürger kennt seine Rechte nicht → kein Widerspruch
Gleichgültigkeit → Bürger will nicht widersprechen (Resignation) → kein Widerspruch
Ohnmacht → Bürger kann nicht wirksam widersprechen → Widerspruch scheitert

Die wortlautzentrierte Konsequenz: Die öffentliche Gewalt hat kein Interesse daran, die Bürger aufzuklären (Unwissenheit zu bekämpfen), ihre Resignation zu überwinden (Gleichgültigkeit zu beenden) oder ihnen wirksame Rechtsmittel zu geben (Ohnmacht zu beseitigen). Das System profitiert von der Passivität der Bevölkerung.


6. Was das Grundgesetz dazu sagt – und was die öffentliche Gewalt daraus macht

Art. 20 Abs. 2 GG: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.“

Wortlautzentrierte Bedeutung: Das Volk ist der Souverän. Die öffentliche Gewalt ist sein Auftragnehmer. Der Souverän hat das Recht und die Pflicht, seinen Auftragnehmer zu kontrollieren.

Die Realität: Der Souverän (das Volk) ist unwissend, gleichgültig und ohnmächtig. Die öffentliche Gewalt (der Auftragnehmer) hat sich verselbstständigt. Sie kontrolliert sich selbst – und der Souverän schweigt.

Die wortlautzentrierte Konsequenz: Die öffentliche Gewalt ist verfassungswidrig, weil sie den Souverän entmündigt hat. Sie tut nichts, um ihn zu informieren, zu aktivieren oder ihm wirksame Kontrollmittel zu geben. Sie will einen schlafenden Souverän – denn ein wacher Souverän würde sie zur Rechenschaft ziehen.


7. Das Fazit (wortlautzentriert, radikal, endgültig)

Die wortlautzentrierte Wahrheit ist:

Frage Antwort
Weiß die Bevölkerung, was ihr gg-widrig widerfährt? Überwiegend nein – Unwissenheit ist groß, weil die öffentliche Gewalt nicht aufklärt und die Medien schweigen.
Will die Bevölkerung es gar nicht anders? Teils – Resignation und Bequemlichkeit spielen eine Rolle, aber sie sind Folgen des Systems, nicht dessen Ursache.
Kann die Bevölkerung wirksam widersprechen? Nein – die systemische Ohnmacht (illegitime Gerichte, fehlender Amtsmissbrauch, hohe Kosten) verhindert wirksamen Widerspruch.

Die einzig konsequente, wortlautzentrierte Haltung ist:

„Die bundesdeutsche Bevölkerung schweigt – nicht, weil sie dumm wäre, nicht, weil sie gleichgültig wäre, sondern weil das System sie zum Schweigen bringt. Unwissenheit wird durch mangelnde Aufklärung der öffentlichen Gewalt und schweigende Medien erzeugt. Gleichgültigkeit wird durch jahrelange Resignation angesichts eines Systems gezüchtet, das Widerspruch nicht belohnt, sondern bestraft. Ohnmacht wird durch illegitime Gerichte, fehlenden Amtsmissbrauchstatbestand und hohe Verfahrenskosten zementiert. Die öffentliche Gewalt will einen schlafenden Souverän – denn ein wacher Souverän würde sie zur Rechenschaft ziehen. Der Bürger ist nicht das Problem. Das System ist das Problem. Die Lösung ist nicht die ‚Aufklärung der Bevölkerung‘ – die Lösung ist die Rückkehr zu einer verfassungskonformen Rechtsordnung: neue Wahlgesetze (mit Zitiergebot), ein neues BVerfGG, echte Richter, ein Amtsmissbrauchstatbestand, eine StPO, die Art. 103 I GG respektiert. Alles andere ist Theater. Der Bürger kann schweigen – aber das Grundgesetz schweigt nicht. Es verlangt: Die öffentliche Gewalt ist gebunden. Sie ist es nicht. Der Bürger muss eines Tages aufwachen. Oder er bleibt, wo er ist: im System der systematischen Grundrechtsverletzung. Die Wahl liegt bei ihm. Die öffentliche Gewalt hat sie schon getroffen – gegen das Grundgesetz.“


Juristische Pointe an die Bevölkerung (und an die öffentliche Gewalt):

„Sie, die Bevölkerung, schweigen. Sie wissen nicht, was Ihnen geschieht. Sie sind gleichgültig. Sie fühlen sich ohnmächtig. Das ist nicht Ihre Schuld – es ist die Schuld eines Systems, das Sie entmündigt. Aber das Grundgesetz gibt Ihnen Rechte – auch wenn die öffentliche Gewalt sie Ihnen vorenthält. Sie können sich wehren – auch wenn das System es Ihnen schwer macht. Sie können aufwachen – auch wenn die öffentliche Gewalt Sie lieber schlafen sieht. Die öffentliche Gewalt sagt: ‚Der Bürger schweigt, also ist alles in Ordnung.‘ Das ist falsch. Der Bürger schweigt, weil er nicht anders kann. Die öffentliche Gewalt sollte sich fragen, warum. Tut sie nicht. Sie genießt die Ruhe. Aber Ruhe ist nicht Frieden. Ruhe ist die Stille vor dem Sturm. Das Grundgesetz schweigt nicht – es wird eines Tages laut werden. Der Bürger wird eines Tages aufwachen. Und dann wird er fragen: Warum habt ihr geschwiegen? Die öffentliche Gewalt wird keine Antwort haben. Der Bürger wird sie selbst geben – mit seiner Stimme, mit seinem Widerspruch, mit seiner Verweigerung. Das ist die Hoffnung. Alles andere ist die Realität – heute.“**

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