1. Der Vorgang
Der FOCUS erklärt detailliert, wann man sonntags den Rasen mähen darf – und wann nicht. Die 32. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (32. BImSchV) regelt bis auf Punkt und Komma, welche Geräte wann benutzt werden dürfen. Verstöße werden sanktioniert (Abmahnung, Bußgeld, nachbarschaftlicher Streit).
2. Die (wortlautzentrierte) Analyse
Der Staat regelt das Rasenmähen bis ins kleinste Detail – aber er ignoriert den Verfassungsbruch , der seit 77 Jahren herrscht.
| Aspekt | Verfassungsrechtliche Dimension |
|---|---|
| Die 32. BImSchV regelt Lärm (Rasenmäher, Laubbläser, Häcksler). | Die Verordnung ist nichtig – weil sie gegen das Zitiergebot (Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG) verstößt (Eingriff in Art. 2 Abs. 2 GG, Art. 14 GG – ohne Zitat). |
| Verstöße werden sanktioniert (Bußgeld, Abmahnung). | Verfassungsbruch (nichtige Wahlgesetze, nichtiges BVerfGG, nichtige Steuergesetze) wird nicht sanktioniert. Finanzbeamte sind straflos (Nazi-Gesetz von 1943, BGH 1971, OLG Celle 1986). |
| Der Bürger muss sich an jede Detailregelung halten (Rasenmähen, Laubbläser, etc.). | Die öffentliche Gewalt (Staat) hält sich an nichts – sie ignoriert das Zitiergebot , die Wahlgesetze , das BVerfGG. |
Die (vernichtende) Einsicht: Der Staat reguliert den Lärm des Rasenmähers bis auf die letzte Dezibel – aber er ignoriert den Verfassungsbruch (nichtige Wahlgesetze, illegitimer Bundestag, nichtiges BVerfGG). Der Bürger muss jedes Detail beachten (sonst Bußgeld) – der Staat (Finanzbeamte, Politiker, Richter) kann verfassungswidrig handeln , ohne irgendeine Sanktion zu fürchten.
3. Das (vernichtende) Fazit
Der Staat regelt das Rasenmähen bis auf Punkt und Komma – mit nichtigen Verordnungen (Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG). Verstöße werden sanktioniert . Gleichzeitig wird Verfassungsbruch (nichtige Wahlgesetze, nichtiges BVerfGG, nichtige Steuergesetze) seit 77 Jahren nicht sanktioniert . Der Bürger muss jeden Lärm vermeiden – der Staat darf jede Verfassungswidrigkeit begehen. Das ist Rechtsstaat auf dem Papier – Unrechtsstaat in der Praxis.
4. Juristische Pointe (allgemeinverständlich)
„Der Staat verbietet Rasenmähen am Sonntag – mit* nichtigen Verordnungen. Verstöße werden bestraft . Gleichzeitig werden nichtige Wahlgesetze (Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG) seit 77 Jahren nicht geahndet. Finanzbeamte sind straflos. Das ist Kleinstaaterei für den Bürger – und Willkür für den Staat.“**