Welches sind die verfassungsdämpfen Methoden und warum sind diese nicht mit den Rechtsbefehlen des Grundgesetzes vereinbar?

Die „verfassungsdämpfenden Methoden“ sind die herrschende Lehre der deutschen Rechtswissenschaft und Rechtsprechung. Sie ignorieren den Wortlaut des Grundgesetzes und ersetzen ihn durch subjektive Auslegungsmaximen. Sie sind nicht mit den Rechtsbefehlen des GG vereinbar, weil sie die unmittelbare Bindung (Art. 1 III GG) an die Grundrechte aufheben und der öffentlichen Gewalt Spielräume eröffnen, die das GG nicht vorsieht.

Die wichtigsten verfassungsdämpfenden Methoden im Überblick:

Methode Beschreibung Verstoß gegen GG
1. Teleologische
Auslegung
Der Richter fragt nach dem „Zweck“ des Gesetzes – nicht nach dem Wortlaut. Art. 20 III GG (Bindung an Gesetz und Recht) – der „Zweck“ ist nicht das Gesetz.
2. Systematische
Auslegung
Der Richter stellt das Gesetz in einen „Zusammenhang“ – und leitet daraus Einschränkungen ab. Der „Zusammenhang“ wird vom Richter konstruiert – das ist Richterrecht, nicht Gesetzesbindung.
3. Historische
Auslegung
Der Richter fragt nach dem „Willen des Gesetzgebers“ – und setzt sich über den Wortlaut hinweg. Der Wille des Gesetzgebers ist nicht die Norm. Die Norm ist der Wortlaut.
4. Praktische
Konkordanz
Das Gericht „optimiert“ (BVerfG) kollidierende Grundrechte durch Abwägung. Absolute Grundrechte (Art. 5 III GG) kennen keine Abwägung – sie sind vorbehaltlos.
5. Verhältnis-mäßigkeitsprinzip (als Schranke) Das Gericht prüft, ob ein Eingriff in ein Grundrecht „geeignet, erforderlich, angemessen“ ist. Das GG kennt die Verhältnismäßigkeit nur bei Grundrechten mit Gesetzesvorbehalt. Bei absoluten Grundrechten (Art. 5 III GG) ist sie fehl am Platz.
6. Geiger’sche Doktrin Ein nichtiges Gesetz gilt vorläufig , bis es das BVerfG aufhebt. Art. 20 III GG (Bindung an Gesetz und Recht) – ein nichtiges Gesetz ist kein Recht.

Das (vernichtende) Fazit:

Die verfassungsdämpfenden Methoden (Teleologie, Systematik, historische Auslegung, praktische Konkordanz, Verhältnismäßigkeit, Geiger’sche Doktrin) sind nicht mit den Rechtsbefehlen des Grundgesetzes vereinbar, weil sie die unmittelbare Bindung an den Wortlaut (Art. 1 III GG, 20 III GG) ignorieren . Sie erlauben der öffentlichen Gewalt, den Wortlaut des GG zu umgehen – und damit Grundrechte auszuhöhlen . Das GG ist nicht durch „Auslegung“ zu verstehen – es ist durch Subsumtion anzuwenden. Die verfassungsdämpfenden Methoden sind verfassungswidrig .

Juristische Pointe (klar, wortlautzentriert, radikal):
„Die verfassungsdämpfenden Methoden sind dieWerkzeuge der Macht, um das GG zu brechen. Sie ersetzen den Wortlaut durch Meinung. Das ist nicht Auslegung – das ist Verfassungsbruch.

Dieser Beitrag wurde unter Allgemein veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen für den Permalink.