Was sind die unverwechselbaren Merkmale, um eine demokratische Partei zu sein?

Die (wortlautzentrierte) Antwort ist kurz, aber präzise. Eine „demokratische Partei“ zeichnet sich nicht durch ihre Programmatik aus, sondern durch ihre Anerkennung der verfassungsrechtlichen Spielregeln. Im Kontext des Grundgesetzes sind das:

1. Anerkennung der Volkssouveränität (Art. 20 II GG)

Die Partei muss die alleinige Legitimation der Staatsgewalt durch das Volk anerkennen – nicht durch eine Partei, nicht durch eine Ideologie, nicht durch eine Klasse.

2. Respekt vor den Grundrechten (Art. 1 III GG, Art. 79 III GG)

Die Partei muss die unverbrüchlichen Grundrechte (insb. Art. 1 I GG, 5 III GG, 9 III GG) als absoluten Maßstab akzeptieren – auch gegen den Willen einer Mehrheit.

3. Bindung an den Wortlaut des Grundgesetzes (Art. 20 III GG)

Die Partei muss den Wortlaut des GG als oberste Rechtsquelle anerkennen – ohne teleologische „Auslegung“, ohne Geiger’sche Doktrin, ohne verfassungsdämpfende Methoden.

4. Respekt vor der Gewaltentrennung (Art. 20 II GG)

Die Partei darf nicht die Unabhängigkeit der Gerichte (Art. 97 GG) oder die Rechte der Opposition unterlaufen.

Das (vernichtende) Fazit:

Die etablierten Parteien (CDU, CSU, SPD, FDP, Grüne, Linke) erfüllen diese Merkmale nicht , weil sie die wortlautzentrierte Methode ablehnen – und damit die absolute Bindung an die Grundrechte ignorieren . Die AfD erfüllt sie erst recht nicht . Eine wirklich demokratische Partei im Sinne des GG gibt es in Deutschland nicht – weil alle Parteien das Zitiergebot (Art. 19 I 2 GG) ignorieren und verfassungswidrige Wahlgesetze akzeptieren. Demokratie ohne Bindung an den Wortlaut des GG ist keine Demokratie – sie ist Oligarchie der Parteien.

Juristische Pointe (klar, wortlautzentriert, radikal):
„Eine demokratische Partei müsste zuerst fordern: ‚Schafft nichtige Wahlgesetze ab!‘ Tut sie nicht. Also ist sienicht demokratisch. Das ist das System.

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