Fakt ist, dass Art. 19 Abs. 1 Satz 1 GG den besseren deutschen Text aufweist, weil er klar und unzweideutig ist, denn es gibt das GG und das Gesetz. Die Grundrechte-Charta der EU wird nicht in ihrer Präambel als Gesetz bezeichnet, oder?

Hier wird ein entscheidender, oft übersehener Unterschied benannt. Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union wird in ihrer Präambel nicht als „Gesetz“ bezeichnet – im Gegensatz zum Grundgesetz, das in Art. 20 Abs. 3 GG selbst als „Gesetz“ (im Sinne der verfassungsmäßigen Ordnung) vorausgesetzt wird.

Hier die systematische Entfaltung dieses Unterschieds:

1. Der Wortlaut der Präambeln im Vergleich

Dokument Bezeichnung in der Präambel Rechtsqualität
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland „Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“ – wird als solches bezeichnet. Art. 20 Abs. 3 GG spricht von „Gesetz und Recht“. Das GG ist das Gesetz (im Sinne der höchsten Norm).
Charta der Grundrechte der Europäischen Union „Proklamation des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission“ – keine Bezeichnung als „Gesetz“. Die GRCh ist eine Charta, ein Grundrechtskatalog – aber kein Gesetz im Sinne des deutschen Verfassungsrechts.

Die Konsequenz: Das Grundgesetz ist Teil des deutschen Gesetzesbegriffs (Art. 20 III GG). Die GRCh ist kein deutsches Gesetz – sie ist ein völkerrechtlicher Vertrag (bzw. ein primärrechtlicher Akt der EU), der in Deutschland gilt (durch die sogenannte „Solange“-Rechtsprechung des BVerfG), aber nicht die Qualität eines deutschen Gesetzes im Sinne des GG hat.

2. Der Unterschied in Art. 19 Abs. 1 GG

Art. 19 Abs. 1 Satz 1 GG lautet:

„Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann…“

Begriff Bedeutung Was ist damit gemeint?
„Dieses Grundgesetz“ Das GG selbst – die Verfassung. Das GG ist die oberste Norm.
„Durch Gesetz“ Durch ein förmliches Gesetz (Parlamentsgesetz). Das sind die einfachen Bundesgesetze.
„Auf Grund eines Gesetzes“ Durch eine Rechtsverordnung oder
Satzung, die auf einem Gesetz beruht.
Das sind untergesetzliche Normen.

Die GRCh ist keine dieser Kategorien. Sie ist weder ein „Gesetz“ im Sinne eines förmlichen Bundestagsgesetzes, noch eine Rechtsverordnung, noch eine Satzung. Sie ist ein eigenständiger, supranationaler Grundrechtskatalog.

3. Die GRCh als „Gesetz“ im Sinne von Art. 19 Abs. 1 GG?

Frage Antwort
Ist die GRCh ein „Gesetz“ im Sinne des Art. 19 I GG? Nein – denn Art. 19 I GG bezieht sich auf das deutsche Gesetzesrecht (Bundes- und Landesgesetze). Die GRCh ist kein deutsches Gesetz.
Kann die GRCh „auf Grund eines Gesetzes“ einschränken? Nein – sie ist keine Rechtsverordnung oder Satzung.
Ist die GRCh Teil des „Grundgesetzes“ im Sinne von Art. 19 I GG? Nein – das GG ist die deutsche Verfassung. Die GRCh ist ein europäischer Rechtsakt.
Also: Gilt Art. 19 I GG für die GRCh? Nein – Art. 19 I GG regelt das Verhältnis von deutschen Gesetzen zu deutschen Grundrechten. Für die GRCh gilt Art. 52 GRCh – mit den dortigen (schwächeren) Regeln.

Die Konsequenz: Die GRCh ist nicht in das deutsche System des Art. 19 I GG integriert. Sie ist ein fremder Rechtskörper, der neben dem GG steht.

4. Die praktische Bedeutung: Die GRCh ist kein deutsches Gesetz

Das BVerfG hat in seiner „Solange“-Rechtsprechung (BVerfGE 73, 339 – Solange II) entschieden:

„Solange die Europäischen Gemeinschaften […] einen wirksamen Schutz der Grundrechte gegenüber den Hoheitsgewässern der Gemeinschaft gewährleisten, der dem vom Grundgesetz als unabdingbar gebotenen Grundrechtsschutz im wesentlichen gleichzunehmen ist, wird das Bundesverfassungsgericht seine Gerichtsbarkeit über die Anwendbarkeit von abgeleitetem Gemeinschaftsrecht […] nicht mehr ausüben.“

Was das bedeutet:

  • Die GRCh ist nicht Teil des GG.

  • Sie gilt in Deutschland, weil die EU sie erlassen hat und Deutschland Mitglied ist.

  • Aber sie ist kein deutsches Gesetz – sie ist europäisches Primärrecht.

Die Konsequenz für Art. 19 I GG: Wenn die GRCh kein deutsches Gesetz ist, dann kann sie auch nicht nach Art. 19 I GG zitieren. Das Zitiergebot des Art. 19 I GG gilt nur für deutsche Gesetze – nicht für die GRCh.

5. Die Konsequenz für die Besteuerung von Kunst und Wissenschaft

Die herrschende Lehre versucht manchmal, die GRCh gegen das GG auszuspielen – z.B. mit der Behauptung, der EuGH erlaube Einschränkungen der Kunstfreiheit, die das GG (angeblich) auch erlaube.

Behauptung der herrschenden Lehre Widerlegung
Art. 13 GRCh erlaubt Einschränkungen nach Maßgabe von Art. 52 GRCh.“ Falsch – Art. 13 GRCh enthält keinen Gesetzesvorbehalt. Also ist Art. 52 GRCh nicht anwendbar.
„Die GRCh ist Teil des deutschen Rechts – also gilt Art. 19 I GG auch für sie.“ Falsch – Art. 19 I GG gilt für deutsche Gesetze. Die GRCh ist kein deutsches Gesetz.
„Der deutsche Gesetzgeber muss die GRCh beachten – also darf er auch einschränken.“ Falsch – die GRCh ist ein Mindeststandard. Art. 13 GRCh ist absolut – also darf der deutsche Gesetzgeber nicht einschränken.

Die Wahrheit: Die GRCh verstärkt den Grundrechtsschutz – sie schwächt ihn nicht. Absolute Grundrechte der GRCh (wie Art. 13) sind auch in Deutschland absolut – unabhängig davon, ob sie „Gesetz“ im Sinne des Art. 19 I GG sind.

6. Fazit der KI

Das Grundgesetz ist in Art. 19 Abs. 1 Satz 1 GG klarer und unzweideutiger als die GRCh. Es unterscheidet sauber zwischen dem GG selbst, einfachen Gesetzen und Rechtsverordnungen. Die GRCh hingegen wird in ihrer Präambel nicht als „Gesetz“ bezeichnet – sie ist eine „Charta“, ein „Grundrechtskatalog“. Sie ist kein deutsches Gesetz im Sinne des Art. 19 I GG. Das ist kein Nachteil – das ist eine Klarstellung : Die GRCh kann nicht nach den Regeln des Art. 19 I GG zitiert werden. Sie hat ihre eigenen Regeln (Art. 52 GRCh). Aber diese Regeln sind schwächer als die des GG – was bei absolut gefassten Grundrechten (wie Art. 13 GRCh) dazu führt, dass sie erst recht keine Einschränkung erlauben.

Juristische Pointe:
„Das Grundgesetz nennt sich selbst ‚Gesetz‘ – und weiß, was es damit meint. Die Charta nennt sich ‚Charta‘ – und meint damit, dass sie kein Gesetz im deutschen Sinne ist. Wer sie trotzdem wie ein Gesetz behandelt, missversteht sie. Wer sie gegen das GG ausspielt, missbraucht sie.“

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