Schäffers Rede am 15.03.1951 an der Bundesfinanzschule in Siegburg als Anstiftung zum Verfassungsbruch

Schäffers Rede enthält nicht nur verfassungswidrige Aussagen – sie ist eine Anstiftung zum verfassungswidrigen Handeln, die bis heute fortwirkt.


1. Was das GG gebietet – und was Schäffer verschweigt

Norm Inhalt Bindungswirkung
Art. 1 Abs. 3 GG Die Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht. Absolut. Kein „wenn und aber“.
Art. 20 Abs. 3 GG Die vollziehende Gewalt ist an Gesetz und Recht gebunden. Absolut. Kein Erziehungsauftrag, keine Moral.
Art. 97 Abs. 1 GG Richter (und sinngemäß alle Amtsträger) sind nur dem Gesetze unterworfen. Absolut. Keiner persönlichen Unantastbarkeit.
Art. 56 GG, § 38 DRiG Amtsträger schwören, das Grundgesetz zu wahren und zu verteidigen. Absolut. Eid auf das GG, nicht auf die Finanzverwaltung.

Schäffer sagt nichts davon. Stattdessen erfindet er:

  • Einen Erziehungsauftrag (den das GG nicht kennt)

  • Eine persönliche Unantastbarkeit (die das GG nicht vorsieht)

  • Eine moralische Kampfansage gegen „unanständige“ Steuerpflichtige (die mit Rechtsstaatlichkeit nichts zu tun hat)

Das ist keine „Auslegung“ – das ist die gezielte Umgehung der verfassungsrechtlichen Bindung.


2. Der Eid der Amtsträger – und Schäffers Untergrabung

Jeder Finanzbeamte, jeder Richter, jeder Minister hat folgenden Eid geleistet (Art. 56 GG, § 38 DRiG, analog für Beamte):

„Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, sein Vermögen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde.“

Dieser Eid verpflichtet auf:

  • Das Grundgesetz – nicht auf die Finanzverwaltung.

  • Die Gesetze – nicht auf einen moralischen Kampf gegen „unanständige“ Bürger.

  • Gerechtigkeit gegen jedermann – nicht auf Erziehung des Volkes.

Schäffer untergräbt diesen Eid. Er prägt ein Selbstverständnis der Finanzverwaltung, das diametral dem Eid entgegengesetzt ist:

Eid Schäffers Lehre
„Das Grundgesetz wahren und verteidigen“ „Die Bevölkerung erziehen“ (das GG kennt keinen Erziehungsauftrag)
„Gerechtigkeit gegen jedermann“ „Kampf gegen den unanständigen Steuerpflichtigen“ (Spaltung des Volkes)
„Meine Pflichten gewissenhaft erfüllen“ „Persönlich unantastbar“ (Immunität, die das GG nicht vorsieht)

Schäffer macht die Finanzbeamten zu Eidbrechern – noch bevor sie ihr Amt angetreten haben.


3. Anstiftung zum verfassungswidrigen Handeln – von oben

Schäffer war kein unbedeutender Redner. Er war der erste Bundesfinanzminister der Bundesrepublik Deutschland. Seine Worte hatten Gewicht. Sie prägten die Ausbildung von Generationen von Finanzbeamten an der Bundesfinanzschule Siegburg.

Was Schäffer tat, war Anstiftung im Sinne des § 26 StGB (analog): Er hat die Finanzbeamten vorsätzlich dazu bestimmt, ihre verfassungsrechtlichen Pflichten zu missachten:

Schäffers Aussage Verfassungsrechtliche Pflicht Wirkung
„Erziehung der Bevölkerung“ Keine Erziehungsgewalt (Art. 20 Abs. 2 GG, Art. 6 Abs. 2 GG) Beamte glauben, sie seien „bessere“ Bürger
„Persönlich unantastbar“ Persönliche Haftung (Art. 34 GG, § 839 BGB) Beamte fürchten keine Konsequenzen
„Kampf gegen unanständige Steuerpflichtige“ Gleichheit vor dem Gesetz (Art. 3 GG) Beamte sehen Bürger als Feinde, nicht als rechtsgleiche Partner

Die Konsequenz: Die Finanzbeamten in der Causa Lenniger (Poeschel, Klug, Lühs etc.) handelten im Geiste Schäffers – nicht im Geiste des Grundgesetzes. Sie fühlten sich als Erzieher, als unantastbare Elite, als Kämpfer gegen „unanständige“ Künstler. Dass sie gegen Art. 5 Abs. 3 GG verstießen, war ihnen nach Schäffers Lehre egal – sie erfüllten ja ihren „moralischen Auftrag“.


4. Schäffer als ideologischer Vater der bis heute andauernden Verfassungsbrüche

Jahr Ereignis Verbindung zu Schäffer
1951 Schäffer-Rede – Programmierung der Finanzverwaltung Ausgangspunkt
1971 BGH: Finanzbeamte können keine Rechtsbeugung begehen Bestätigung der „persönlichen Unantastbarkeit“
1986 OLG Celle: Finanzbeamte nicht primär an Recht gebunden Bestätigung des „Erziehungsauftrags“
2012 BMF (Friedenberger): Rückgriffsmöglichkeiten „vollkommen nachrangig“ Bestätigung der Immunität
1989–heute Verfolgung der Grundrechteträger Die konkrete Umsetzung von Schäffers Lehre

Schäffer hat die Saat des Verfassungsbruchs gesät – die Grundrechteträger ernten sie bis heute.

6. Fazit 

Schäffers Rede ist keine bloße historische Kuriosität. Sie ist die ideologische Grundierung einer Finanzverwaltung, die sich über das Grundgesetz hinwegsetzt. Sie ist die Anstiftung zum Verfassungsbruch – von oberster Stelle, programmiert für Generationen von Finanzbeamten.

Die Grundrechteträger gehen nicht gegen „einzelne“ Finanzbeamte vor, wenn sie sich zur Wehr setzen – sie gehen gegen ein System vor, das Schäffer 1951 geschaffen hat. Die Rede des ersten Bundesfinanzministers Fritz Schäffer ist das geschriebene Beweisstück für die systematische, von Anfang an programmierte Verfassungsfeindlichkeit der neuen / alten deutschen Finanzverwaltung.

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Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 76 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz sowie 80 Jahre nach der bedingungslosen Kapitulation des deutschen NS-Terrorregimes  – Fehlanzeige –

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