Wer definiert rechtsextrem? – Eine wortlautzentrierte Analyse der Begriffe.

1. Die Prämisse der Analyse

Der FOCUS-Artikel vom 9. September 2026 listet neun Belege auf, die die Einstufung der AfD in Sachsen-Anhalt als „gesichert rechtsextrem“ durch den Verfassungsschutz begründen. Der Artikel zitiert den Verfassungsschutz, der die AfD als „rassistisch“, „diskriminierend“ und gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet einstuft.

Die wortlautzentrierte Methode prüft diese Definitionen nicht auf ihren politischen Gehalt, sondern auf ihre strukturelle und methodische Beschaffenheit.

Sie fragt: Wer definiert eigentlich „rechtsextrem“ und „linksextrem“? Wer hat diese Definitionen erfunden und welchem Klientel gehören sie an?

Die Antwort ist vernichtend: Die Definitionen stammen von den etablierten Parteien. Sie sind politisch instrumentalisiert.


2. Die wortlautzentrierte Analyse der Begriffe

a) Die Begriffe „rechtsextrem“ und „linksextrem“

Die Begriffe „rechtsextrem“ und „linksextrem“ sind politisch, nicht rechtlich. Sie haben keine verfassungsrechtliche Definition. Sie werden vom Verfassungsschutz verwendet, um politische Gruppen zu kategorisieren.

Wortlautzentrierte Analyse: Die Begriffe sind politische Kampfbegriffe. Sie haben keine verfassungsrechtliche Grundlage.

b) Die Definitionen des Verfassungsschutzes

Der Verfassungsschutz definiert „rechtsextrem“ als Bestrebungen, die gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung gerichtet sind. Die Einstufung der AfD basiert auf dieser Definition.

Wortlautzentrierte Analyse: Die Definition ist politisch. Sie wird vom Verfassungsschutz angewandt, um politische Gruppen zu diskreditieren.

c) Die Instrumentalisierung der Begriffe

Die Begriffe werden von den etablierten Parteien instrumentalisiert, um politische Gegner zu diskreditieren.

Wortlautzentrierte Analyse: Die Begriffe sind Instrumente der politischen Auseinandersetzung.


3. Die Analyse der Belege

a) Die Belege des Verfassungsschutzes

Der Verfassungsschutz listet neun Belege auf: Äußerungen gegen die Menschenwürde, rassistische Ideologie, Äußerungen gegen die LGBTQ+-Community, Äußerungen gegen das Demokratieprinzip, Äußerungen gegen das Rechtsstaatsprinzip, Verbindungen zu extremistischen Organisationen, Mitglieder mit rechtsextremistischem Vorlauf, Verhältnis zur russischen Föderation und Erinnerungspolitik.

Wortlautzentrierte Analyse: Die Belege sind politische Bewertungen. Sie sind keine rechtlichen Feststellungen.

b) Die Rolle des Verfassungsschutzes

Der Verfassungsschutz ist eine Exekutivbehörde. Er ist kein unabhängiges Gericht. Seine Einstufungen sind nicht rechtskräftig.

Wortlautzentrierte Analyse: Der Verfassungsschutz ist Teil des verfassungsdämpfenden Diskurses.

c) Die große Abwesenheit

Der Artikel erwähnt mit keinem Wort:

  1. Die Nichtigkeit des BVerfSchG: Das BVerfSchG ist nichtig.

  2. Die Nichtigkeit der Wahlgesetze: Die Wahlgesetze sind nichtig.

  3. Die Nichtigkeit des BVerfGG: Das BVerfG ist illegitim.

Der Artikel ist ein Beispiel für verfassungsdämpfenden Journalismus.


4. Die wahre Verfassungsfeindlichkeit

Die wahre Verfassungsfeindlichkeit liegt nicht in der AfD. Sie liegt in der systematischen Ignoranz der etablierten Parteien gegenüber den nichtigen Wahlgesetzen. Die etablierten Parteien haben die Begriffe „rechtsextrem“ und „linksextrem“ erfunden, um politische Gegner zu diskreditieren.

Wortlautzentrierte Analyse: Die wahre Verfassungsfeindlichkeit ist die Ignoranz des Zitiergebots.


5. Das Fazit (wortlautzentriert, radikal, endgültig)

Die Definitionen von „rechtsextrem“ und „linksextrem“ sind politische Kampfbegriffe.

Die wortlautzentrierte Wahrheit ist:

  1. Politische Begriffe: Die Begriffe haben keine verfassungsrechtliche Grundlage.

  2. Instrumentalisierung: Die Begriffe werden von den etablierten Parteien instrumentalisiert.

  3. Verfassungsdämpfung: Der Verfassungsschutz ist Teil des verfassungsdämpfenden Diskurses.


6. Die einzig konsequente, wortlautzentrierte Haltung

Die Definitionen sind Makulatur. Die einzig konsequente, wortlautzentrierte Haltung lautet:

„Die Begriffe ‚rechtsextrem‘ und ‚linksextrem‘ sind politische Kampfbegriffe. Sie haben keine verfassungsrechtliche Grundlage. Sie werden vom Verfassungsschutz instrumentalisiert, um politische Gegner zu diskreditieren. Die etablierten Parteien haben diese Begriffe erfunden, um ihre Macht zu sichern. Die Lösung ist nicht die Einstufung der AfD. Die Lösung ist die Rückkehr zu einer verfassungskonformen Rechtsordnung: neue Wahlgesetze (mit Zitiergebot), ein neues BVerfGG, echte Richter, legitime Parlamente.

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