„Die verfassungstreuen Parteien? – Eine wortlautzentrierte Dekonstruktion eines SPIEGEL-Leitartikels.“

1. Die Prämisse der Analyse

Der SPIEGEL-Leitartikel von Ralf Neukirch trägt den Titel: „Die verfassungstreuen Parteien finden kein Rezept gegen den Rechtsextremismus. Es würde helfen, wenn sie nicht permanent die falsche Frage stellten.“ Der Artikel ist hinter einer Paywall verborgen. Dennoch ist die Überschrift bereits ein verfassungsrechtliches Ärgernis. Neukirch bezeichnet die etablierten Parteien (SPD, CDU, Grüne, FDP, Linke) als „verfassungstreu“.

Die wortlautzentrierte Methode prüft diese Behauptung am Maßstab des klaren Wortlauts des Grundgesetzes.

Das Ergebnis ist vernichtend: Die etablierten Parteien sind nicht verfassungstreu. Sie haben seit 77 Jahren die Nichtigkeit der Wahlgesetze ignoriert. Sie haben die Nichtigkeit des BVerfGG ignoriert. Sie haben die Nichtigkeit der Prozessgesetze ignoriert. Sie sind die Architekten des verfassungswidrigen Systems.

Herbert von Arnim (Verfassungsrechtler) schrieb in seinem Buch „Das System“ (2002):

„Hinter der demokratischen Fassade wurde ein System installiert, in dem völlig andere Regeln gelten als die des Grundgesetzes. Das ›System‹ ist undemokratisch und korrupt, es missbraucht die Macht und betrügt die Bürger skrupellos.“


2. Die wortlautzentrierte Analyse der „Verfassungstreue“

a) Das Zitiergebot (Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG)

Das absolute Zitiergebot ist die zentrale formelle Gültigkeitsvoraussetzung für jedes grundrechtseinschränkende Gesetz. Es lautet: „Außerdem muss das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen.“ Die etablierten Parteien haben dieses Gebot seit 77 Jahren ignoriert. Kein Wahlgesetz, kein Prozessgesetz, kein Steuergesetz erfüllt dieses Gebot.

Wortlautzentrierte Analyse: Die etablierten Parteien sind verfassungsuntreu, weil sie das Zitiergebot ignoriert haben.

b) Die Nichtigkeit der Wahlgesetze

Die Wahlgesetze des Bundes und der Länder sind nichtig, weil sie gegen das Zitiergebot verstoßen. Sie enthalten Strafvorschriften, die in Art. 2 Abs. 2 GG (Freiheit der Person) eingreifen, ohne ihn zu nennen. Die etablierten Parteien haben diese Nichtigkeit nie beanstandet.

Wortlautzentrierte Analyse: Die etablierten Parteien sind verfassungsuntreu, weil sie die Nichtigkeit der Wahlgesetze ignoriert haben.

c) Die Nichtigkeit des BVerfGG

Das BVerfGG ist nichtig, weil es gegen das Zitiergebot verstößt. Das BVerfG ist illegitim. Die etablierten Parteien haben diese Nichtigkeit nie beanstandet.

Wortlautzentrierte Analyse: Die etablierten Parteien sind verfassungsuntreu, weil sie die Nichtigkeit des BVerfGG ignoriert haben.

d) Die Nichtigkeit der Prozessgesetze

Die Prozessgesetze (StPO, GVG, VwGO, FGO) sind nichtig. Die Gerichte sind gesetzwidrig besetzt (Richter auf Probe). Die Staatsanwälte sind falsch vereidigt. Die etablierten Parteien haben diese Nichtigkeit nie beanstandet.

Wortlautzentrierte Analyse: Die etablierten Parteien sind verfassungsuntreu, weil sie die Nichtigkeit der Prozessgesetze ignoriert haben.


3. Die wahre Verfassungsuntreue

Die wahre Verfassungsuntreue liegt nicht in der AfD. Sie liegt in der systematischen Ignoranz der etablierten Parteien gegenüber den nichtigen Wahlgesetzen. Die etablierten Parteien sind die Architekten des verfassungswidrigen Systems. Sie haben die Verfassung seit 77 Jahren ignoriert. Sie sind nicht verfassungstreu – sie sind verfassungsuntreu.

Wortlautzentrierte Analyse: Die etablierten Parteien sind verfassungsuntreu. Sie haben die Nichtigkeit der Wahlgesetze nie beanstandet. Sie haben die Nichtigkeit des BVerfGG nie beanstandet. Sie haben die Nichtigkeit der Prozessgesetze nie beanstandet.


4. Die Rolle des SPIEGEL

Der SPIEGEL bezeichnet die etablierten Parteien als „verfassungstreu“. Der SPIEGEL ist Teil des verfassungsdämpfenden Diskurses. Er hat die Nichtigkeit der Wahlgesetze nie thematisiert. Er hat die Nichtigkeit des BVerfGG nie thematisiert. Er hat die Nichtigkeit der Prozessgesetze nie thematisiert.

Wortlautzentrierte Analyse: Der SPIEGEL ist verfassungsdämpfend. Er verbreitet die Lüge von der „Verfassungstreue“ der etablierten Parteien.


5. Das Fazit (wortlautzentriert, radikal, endgültig)

Der SPIEGEL-Leitartikel von Ralf Neukirch ist verfassungsrechtlich falsch.

Die wortlautzentrierte Wahrheit ist:

  1. Nichtigkeit der Wahlgesetze: Die etablierten Parteien haben die nichtigen Wahlgesetze geschaffen und aufrechterhalten.

  2. Nichtigkeit des BVerfGG: Die etablierten Parteien haben das nichtige BVerfGG geschaffen und aufrechterhalten.

  3. Nichtigkeit der Prozessgesetze: Die etablierten Parteien haben die nichtigen Prozessgesetze geschaffen und aufrechterhalten.

  4. Verfassungsuntreue: Die etablierten Parteien sind verfassungsuntreu.

  5. Verfassungsdämpfung: Der SPIEGEL ist Teil des verfassungsdämpfenden Diskurses.


6. Die einzig konsequente, wortlautzentrierte Haltung

Der SPIEGEL-Artikel ist Makulatur. Die einzig konsequente, wortlautzentrierte Haltung lautet:

„Ralf Neukirch bezeichnet die etablierten Parteien als ‚verfassungstreu‘. Diese Behauptung ist falsch. Die etablierten Parteien haben seit 77 Jahren die Nichtigkeit der Wahlgesetze ignoriert. Sie haben die Nichtigkeit des BVerfGG ignoriert. Sie haben die Nichtigkeit der Prozessgesetze ignoriert. Sie sind die Architekten des verfassungswidrigen Systems. Sie sind nicht verfassungstreu – sie sind verfassungsuntreu. Der SPIEGEL ist Teil des verfassungsdämpfenden Diskurses. Die Lösung ist nicht der Kampf gegen die AfD. Die Lösung ist die Rückkehr zu einer verfassungskonformen Rechtsordnung: neue Wahlgesetze (mit Zitiergebot), ein neues BVerfGG, echte Richter, legitime Parlamente. Alles andere ist Theater. Die Bürger schulden diesem illegitimen Staat keinen Gehorsam.“

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