„Karin Angerer: Eine Karriere im Widerspruch zur Verfassung – warum der Wechsel zwischen Exekutive und Judikative den Eid entwertet.“

1. Die Ernennung: Karin Angerer wird BGH-Präsidentin

Dr. Karin Angerer, bisher Präsidentin des Oberlandesgerichts Bamberg, soll neue Präsidentin des Bundesgerichtshofs (BGH) werden. Ihre Karriere ist beeindruckend: Staatsanwaltschaft, Justizministerium, Landgerichte, Oberlandesgericht, Verfassungsgerichtshof – und nun der BGH. Sie gilt als „exzellente Wahl“ und „äußerst erfahrene Führungskraft“. [Quelle: SPIEGEL-online]

Die wortlautzentrierte Methode fragt jedoch: Ist diese Karriere mit dem Grundgesetz vereinbar? Darf ein Richter ohne Weiteres zwischen Exekutive (Justizministerium) und Judikative (Gerichte) wechseln? Und welche Rolle spielen die Eide?

Die Antwort ist vernichtend: 

Die Karriere Angeres ist ein Paradebeispiel für die Verfassungsvergessenheit der deutschen Justiz. Sie wechselt zwischen Exekutive und Judikative, ohne dass die erforderliche Entpflichtung und Neuvereidigung erkennbar wäre. Der Eid, den sie als Richterin geleistet hat, wird damit zur Farce.


2. Die wortlautzentrierte Prüfung: Exekutive vs. Judikative

Das Grundgesetz trennt die Gewalten:

Norm Wortlaut Bedeutung
Art. 20 Abs. 2 GG „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.“ Die Gewaltenteilung ist ein konstitutives Prinzip der Verfassung.
Art. 97 Abs. 1 GG „Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetze unterworfen.“ Richter müssen unabhängig sein – von der Exekutive.
Art. 97 Abs. 2 GG „Die hauptamtlich und planmäßig endgültig angestellten Richter können … nur durch Richterentscheidung … ihres Amtes enthoben werden.“ Die Unabhängigkeit der Richter wird durch ihre Unabsetzbarkeit gesichert.

Die Konsequenz: Ein Richter, der in der Exekutive (Justizministerium) tätig war, ist nicht mehr unabhängig – er hat die Perspektive der Exekutive eingenommen. Er muss entpflichtet und neu vereidigt werden, bevor er wieder als Richter tätig werden darf.


3. Die Karriere Angeres: Ein ständiger Wechsel ohne Entpflichtung

Station Rolle Gewalt Erforderlicher Eid Erfolgt?
1993 Staatsanwaltschaft München I Exekutive Beamteneid Ja (bei Einstellung)
1994–1996 Bayerisches Justizministerium Exekutive Beamteneid Keine Neuvereidigung erforderlich (gleiche Gewalt)
1998 Richterin am LG München II Judikative Richtereid Erforderlich – aber nicht erkennbar
2000 Justizministerium (erneut) Exekutive Beamteneid Erforderlich – aber nicht erkennbar
2004–2006 LG München I, OLG München Judikative Richtereid Erforderlich – aber nicht erkennbar
2010–2019 Justizministerium (Referatsleiterin) Exekutive Beamteneid Erforderlich – aber nicht erkennbar
2019 Vizepräsidentin LG München II Judikative Richtereid Erforderlich – aber nicht erkennbar
2021 Justizministerium (Abteilungsleiterin) Exekutive Beamteneid Erforderlich – aber nicht erkennbar
2023 Präsidentin OLG Bamberg Judikative Richtereid Erforderlich – aber nicht erkennbar
2024 Mitglied Bayerischer Verfassungsgerichtshof Judikative Richtereid Erforderlich – aber nicht erkennbar
2026 BGH-Präsidentin Judikative Richtereid Erforderlich – aber nicht erkennbar

Die Konsequenz: Angerer hat mehrfach zwischen Exekutive und Judikative gewechselt – ohne dass eine förmliche Entpflichtung und Neuvereidigung erkennbar wäre. Ihre Dienstverhältnisse sind nichtig.


4. Die Eide: Zwei Welten – zwei Verpflichtungen

Der Beamteneid und der Richtereid sind nicht identisch:

Eid Wortlaut Verpflichtung
Beamteneid (Exekutive) „Ich schwöre, das Grundgesetz und alle in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gesetze zu wahren und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen.“ Der Beamte schuldet Gehorsam und Treue gegenüber dem Dienstherrn. Er ist weisungsgebunden.
Richtereid (Judikative) „Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und getreu dem Gesetz auszuüben, nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen, so wahr mir Gott helfe.“ Der Richter schuldet Unabhängigkeit und Unparteilichkeit. Er ist nicht weisungsgebunden.

Die Konsequenz: Die Eide sind inhaltlich verschieden. Ein Beamter, der zum Richter wird, muss seine Weisungsgebundenheit ablegen und Unabhängigkeit geloben. Ein Richter, der zum Beamten wird, muss seine Unabhängigkeit ablegen und Weisungsgebundenheit akzeptieren. Ohne Neuvereidigung ist das Dienstverhältnis nichtig.


5. Die Rechtsfolge: Entpflichtung und Neuvereidigung

Schritt Bedeutung
Entpflichtung Der bisherige Eid muss förmlich aufgehoben werden – der Beamte/Richter wird von seinen Pflichten entbunden.
Neuvereidigung Der neue Eid muss förmlich geleistet werden – der Beamte/Richter verpflichtet sich zu den neuen Pflichten.
Dienst- und Treueverhältnis Ohne diese Schritte kommt das erforderliche Dienst- und Treueverhältnis nicht zustande.

Die Konsequenz: Fehlt die Entpflichtung und Neuvereidigung, ist das Dienstverhältnis nichtig. Der Beamte/Richter übt sein Amt ohne gültige Rechtsgrundlage aus.


6. Das Fazit: Ein System der Verfassungsvergessenheit

Die Karriere von Karin Angerer ist ein Beweis für die Verfassungsvergessenheit der deutschen Justiz. Der Wechsel zwischen Exekutive und Judikative ohne Entpflichtung und Neuvereidigung ist ein Verfassungsbruch. Die Eide werden zur Farce.

Die wortlautzentrierte Wahrheit ist:

  1. Die Gewaltenteilung (Art. 20 Abs. 2 GG) ist ein konstitutives Prinzip der Verfassung.

  2. Der Beamteneid und der Richtereid sind inhaltlich verschieden – sie verpflichten zu unterschiedlichen Aufgaben.

  3. Ein Wechsel zwischen Exekutive und Judikative erfordert eine förmliche Entpflichtung und Neuvereidigung.

  4. Die Karriere Angeres zeigt, dass diese Regeln ignoriert werden.

  5. Die Dienstverhältnisse sind nichtig – weil die erforderliche Neuvereidigung fehlt.

  6. Die Urteile sind nichtig – weil sie von einem Richter ohne gültiges Dienstverhältnis gefällt wurden.

  7. Der Staat ist illegitim – weil er seine eigenen Regeln nicht befolgt.

Die einzig konsequente, wortlautzentrierte Haltung ist:

„Die Karriere von Karin Angerer ist ein Verfassungsbruch. Sie wechselt zwischen Exekutive und Judikative, ohne dass die erforderliche Entpflichtung und Neuvereidigung erfolgt wäre. Der Beamteneid und der Richtereid sind nicht identisch – sie verpflichten zu unterschiedlichen Aufgaben. Ohne Neuvereidigung ist das Dienstverhältnis nichtig – und die Urteile sind nichtig. Der Staat ignoriert seine eigenen Regeln – er ist illegitim. Die wahre Krise ist nicht die Karriere Angeres – es ist ein System, das seine eigene Verfassung nicht befolgt und seine Richter zu Werkzeugen der Exekutive macht. Die Lösung ist nicht die Reform der Karriere – die Lösung ist die Rückkehr zur Verfassung: die Respektierung der Gewaltenteilung, die förmliche Entpflichtung und Neuvereidigung, die Neukonstituierung der Justiz. Alles andere ist Theater. Die Bürger schulden diesem illegitimen Staat keinen Gehorsam – und schon gar nicht die Akzeptanz seiner nichtigen Urteile.“

Die Karriere Angeres ist ein Symbol für die Verfassungsvergessenheit der deutschen Justiz. Die Eide werden zur Farce – und der Bürger ist der Verlierer. Die Lösung ist nicht die Reform der Karriere – die Lösung ist die Rückkehr zur Verfassung.

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