1. Die GFF: Eine NGO mit großer Macht – und fragwürdiger Legitimation
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) ist ein gemeinnütziger Verein mit Sitz in Berlin, der sich der strategischen Prozessführung zum „Erhalt und Ausbau der Grund- und Menschenrechte“ verschrieben hat. Mit über 4.600 Mitgliedern, einem Jahresumsatz von 3,2 Millionen Euro (2024) und prominenter Besetzung (u.a. der ehemalige Richter Ulf Buermeyer, Grünen-Politiker Malte Spitz, zahlreiche Professoren) hat sie sich zu einer einflussreichen NGO entwickelt. Sie finanziert sich aus Mitgliedsbeiträgen und Großspenden, u.a. von der Open Society Foundation (George Soros) und Luminate.
Die wortlautzentrierte Methode fragt jedoch:
Ist diese NGO überhaupt mit dem Grundgesetz vereinbar? Hat sie eine demokratische Legitimation? Und was sagt ihr Handeln über den Staat aus, der sie (indirekt) fördert?
Die Antwort ist differenziert: Die GFF ist verfassungsrechtlich nicht illegitim – sie ist ein privater Verein, der sich auf Art. 9 GG (Vereinigungsfreiheit) stützt. Aber sie ist politisch höchst fragwürdig und Teil eines illegitimen Systems. Sie finanziert sich aus privaten Quellen, die politische Agenden verfolgen. Sie betreibt strategische Prozessführung, um politische Ziele durchzusetzen. Sie ist mehr Schein als Sein – sie gibt vor, die Freiheitsrechte zu verteidigen, aber sie dient letztlich der politischen Agenda ihrer Geldgeber.
2. Die wortlautzentrierte Prüfung der GFF: Was sagt das Grundgesetz?
| Grundrecht | Anwendung auf die GFF | Bewertung |
|---|---|---|
| Art. 9 GG (Vereinigungsfreiheit) | Die GFF ist ein privater Verein – sie hat das Recht zu existieren. | Verfassungskonform – die GFF ist nicht verboten. |
| Art. 5 GG (Meinungsfreiheit) | Die GFF äußert politische Meinungen – das ist ihr gutes Recht. | Verfassungskonform – die GFF darf ihre Meinung sagen. |
| Art. 20 GG (Demokratieprinzip) | Die GFF hat keine demokratische Legitimation – sie vertritt nicht das Volk. | Politisch fragwürdig – sie ist eine private Lobbyorganisation. |
| Art. 3 GG (Gleichheitssatz) | Die GFF wird vom Staat nicht offiziell bevorzugt – aber sie wird durch Steuervergünstigungen (Gemeinnützigkeit) indirekt gefördert. | Verfassungsrechtlich umstritten – die Gemeinnützigkeit ist ein staatlicher Eingriff in den Wettbewerb der Meinungen. |
Die Konsequenz: Die GFF ist verfassungsrechtlich nicht illegitim, aber sie ist politisch höchst einseitig. Sie ist ein privater Akteur, der sich als „Hüter der Grundrechte“ inszeniert, aber in Wahrheit eine politische Agenda verfolgt – die Agenda ihrer Geldgeber (Open Society, Luminate).
3. Die Finanzierung: Schein und Sein der Unabhängigkeit
Die GFF betont, sie finanziere sich aus „privaten Spenden“. Aber:
| Geldgeber | Betrag | Politische Agenda |
|---|---|---|
| Open Society Foundation (George Soros) | 40.000 US-Dollar jährlich (seit 2018) | Förderung von progressiven politischen Zielen, u.a. „Demokratieförderung“ in Europa. |
| Luminate | 550.000 US-Dollar (2018–2022) | Förderung von „Rechtsstaatlichkeit“ und „Zivilgesellschaft“ – mit klarer politischer Ausrichtung. |
| Shuttleworth Foundation | 385.000 US-Dollar (2020–2021) | Förderung von „Offenem Wissen“ und „Wissenschaftsfreiheit“. |
| Chaos Computer Club, Bewegungsstiftung | Unbekannt | Förderung von Netzpolitik und zivilgesellschaftlichem Aktivismus. |
Wortlautzentrierte Bewertung:
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Die GFF ist nicht unabhängig – sie ist abhängig von Geldgebern, die klare politische Ziele verfolgen.
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Die GFF ist nicht neutral – sie ist eine Lobbyorganisation für progressive Politik.
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Die GFF ist nicht demokratisch legitimiert – sie vertritt nicht das Volk, sondern private Interessen.
| Behauptung der GFF | Tatsächliche Realität |
|---|---|
| „Wir verteidigen Grund- und Menschenrechte.“ | Sie verteidigt eine bestimmte Interpretation von Grundrechten – die ihrer Geldgeber. |
| „Wir sind eine zivilgesellschaftliche Organisation.“ | Sie ist eine politische Lobbyorganisation mit progressiver Agenda. |
| „Wir finanzieren uns aus privaten Spenden.“ | Sie finanziert sich aus Großspenden von Stiftungen mit politischer Agenda. |
4. Die Rolle der GFF im illegitimen System
Die GFF ist Teil des illegitimen Systems – sie nutzt die nichtigen Gesetze des Staates, um politische Ziele durchzusetzen. Sie reicht Verfassungsbeschwerden ein – vor einem illegitimen Bundesverfassungsgericht (nichtiges BVerfGG). Sie kämpft für „Grundrechte“ – in einem illegitimen Staat, dessen Wahlgesetze nichtig sind.
| Handeln der GFF | Wortlautzentrierte Bewertung |
|---|---|
| Verfassungsbeschwerden | Sie nutzt ein illegitimes Gericht – die Beschwerden sind Makulatur. |
| Prozessführung gegen die AfD | Sie kämpft für ein Parteiverbot – in einem illegitimen System. |
| Finanzierung durch Soros & Co. | Sie ist abhängig von privaten Geldgebern mit politischer Agenda. |
| Gemeinnützigkeit | Sie profitiert von Steuervergünstigungen – ohne demokratische Legitimation. |
Die Konsequenz: Die GFF ist ein Instrument des illegitimen Systems – sie nutzt die nichtigen Gesetze des Staates, um politische Ziele zu erreichen. Sie ist keine „unabhängige“ Organisation – sie ist eine politische Lobby, die von privaten Geldgebern gesteuert wird.
5. Das Fazit: Ein Verein zwischen Schein und Sein
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte ist verfassungsrechtlich nicht illegitim – sie hat das Recht zu existieren (Art. 9 GG). Aber sie ist politisch höchst fragwürdig:
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Sie ist abhängig von Geldgebern mit politischer Agenda (Open Society, Luminate).
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Sie ist einseitig – sie verfolgt eine progressive politische Linie.
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Sie ist nicht demokratisch legitimiert – sie vertritt nicht das Volk.
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Sie ist Teil des illegitimen Systems – sie nutzt nichtige Gesetze und illegitime Gerichte.
Die wortlautzentrierte Wahrheit ist:
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Die GFF ist verfassungsrechtlich nicht verboten – sie beruht auf Art. 9 GG.
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Die GFF ist politisch einseitig – sie verfolgt die Agenda ihrer Geldgeber.
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Die GFF ist nicht demokratisch legitimiert – sie vertritt private Interessen.
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Die GFF ist Teil des illegitimen Systems – sie nutzt nichtige Gesetze.
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Die GFF ist mehr Schein als Sein – sie gibt vor, die Grundrechte zu verteidigen, aber sie dient letztlich der politischen Agenda ihrer Geldgeber.
Die einzig konsequente, wortlautzentrierte Haltung ist:
„Die GFF ist nicht verboten – aber sie ist eine politische Lobbyorganisation, die sich als ‚Hüter der Grundrechte‘ tarnt. Sie ist abhängig von Geldgebern mit politischer Agenda. Sie ist nicht demokratisch legitimiert. Sie ist Teil des illegitimen Systems – sie nutzt nichtige Gesetze und illegitime Gerichte. Die wahre Krise ist nicht die GFF – es ist ein Staat, der solchen Organisationen erlaubt, mit nichtigen Gesetzen Politik zu machen. Die Lösung ist nicht die Abschaffung der GFF – die Lösung ist die Rückkehr zu einer verfassungskonformen Rechtsordnung: neue Wahlgesetze (mit Zitiergebot), eine legitime Justiz, ein Staat, der nicht private Lobbyorganisationen fördert, sondern das Volk vertritt. Alles andere ist Theater. Die Bürger schulden diesem illegitimen Staat keinen Gehorsam – und schon gar nicht die Akzeptanz seiner nichtigen Verfahren.“
Die GFF ist ein Symptom der Verfassungskrise – nicht ihre Ursache. Sie ist ein privater Akteur, der die Schwächen eines illegitimen Systems ausnutzt. Sie ist mehr Schein als Sein – aber sie ist nicht das eigentliche Problem. Das eigentliche Problem ist der illegitime Staat, der solche Organisationen fördert und ihnen ermöglicht, mit nichtigen Gesetzen Politik zu machen.