Am 01.04.2015 titelte die NRhZ: Richter und Staatsanwältin vor dem Amtsgericht Cuxhaven, Prozess gegen einen Richter im Ruhestand

„Am 25. März wurde die Verhandlung gegen den angeschuldigten Richter im Ruhestand Günter P. († 2019) geführt, allen absoluten und nicht heilbaren Verfahrenshindernissen zum Trotz und unter äußerst dubiosen Umständen. (*) Das Verfahren gegen Ingmar V., der gemeinsam angeklagt war, wurde eingangs abgetrennt, weil dieser nicht erschienen war. Es wurde aber nicht an ein anderes Gericht verwiesen, weil das Verfahren offenbar unbedingt genau hier vom Richter am Amtsgericht (RiAG) Redlin durchgezogen werden soll und nirgends anders. Zuvor hatte RiAG Redlin gegen beide Angeschuldigte am 9. März einen Haft- und Vorführbefehl erlassen, was jedoch wegen absoluter Verfahrenshindernisse gar nicht hätte geschehen dürfen. Der Umgang mit diesen Verfahrenshindernissen in der Verhandlung bestätigt den Eindruck, dass der Haft- und Vorführbefehl tatsächlich nichtig war – mit allen sich daraus ergebenden Folgen und Konsequenzen.“ (Quelle sowie der vollständige Artikel: Neue Rheinische Zeitung, Online-Flyer Nr. 504  vom 01.04.2015)

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 76 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz sowie 80 Jahre nach der bedingungslosen Kapitulation des deutschen NS-Terrorregimes  – Fehlanzeige –

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