If you see something – say something! Fahndung läuft! Über 2.000 Hinweise aus der Bevölkerung. SOKO – Chemnitz

SOKO – Chemnitz

„Sie sind eine staatliche Behörde und haben einen totalitätsversessenen Versager verbeamtet? Für Beamte gilt eine besondere Treuepflicht gegenüber Staat und Verfassung. Hier sind die berufungsfähigen Gerichtsurteile zur Zulässigkeit von Kündigungen im öffentlichen Dienst: VG Aachen | BVerG | BAG | ArbG Mannheim | RDG Baden-Württemberg.“

Nach hiesigen Recherchen sitzen die Nachfolgetäter von damals (des deutschen NS – Terrorregimes des Massenmörders und Usurpators Adolf Hitler zwischen 1933 und 1945) bis heute ungehindert in den bundesdeutschen Parlamenten, etablierten Parteien, Behörden und insbesondere in der bundesdeutschen Justiz und pfeifen auf Treuepflicht gegenüber Staat und Grundgesetz, das nämlich seit bald 70 Jahren noch immer seiner wahren Erfüllung harrt. Die Details dazu lesen sich hier ohne Ende im Blog.

Fakt ist jedenfalls, dass bis heute die spätestens mit der „Tillessen-/Erzberger-Entscheidung“ des Alliierten franz. Tribunal Général am 06.01.1947 in Rastatt  ersatzlos untergegangene NS-Rechtsordnung auf grundgesetzwidrig purifiziertem national-sozialistischen Recht gegen die ahnungslose Bevölkerung grundgesetzwidrig mit der Folge, jeden einzelnen entgegen Art. 1 Abs. 1 GG beliebig zum „Mensch minderen Rechts“ gemacht zu haben und jedem einzelnen beliebig ebenso grundgesetzwidrig den „bürgerlichen Tod zu Lebzeiten“ zu bereiten, exekutiert wird. (Quelle: u. a. Laage, C., Die Auseinandersetzung um den Begriff des gesetzlichen Unrechts nach 1945, in: Redaktion Kritische Justiz (Hg.), Die juristische Aufarbeitung des Unrechts-Staats, Baden-Baden 1998, S. 265-297.)

Dem Zentrum für politische Schönheit wird dringend empfohlen, sich gegenüber der bundesdeutschen Gewalt in allen Belangen unmittelbar auf die ranghöchste Rechtsnorm in Gestalt des Bonner Grundgesetzes zu berufen und vom Gegenüber in Gestalt der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt dezidiert zu fordern, ihr gesamtes Handeln anhand der unverbrüchlichen Rechtsbefehle des Bonner Grundgesetzes zu begründen.

Es wird spannend zu beobachten sein, wie sich die bundesdeutsche öffentliche Gewalt auch gegenüber dem Zentrum für politische Schönheit wohl mit Hilfe der eristischen Dialektik (Recht auch im Unrecht behalten zu wollen, um des Rechtbehaltens willen) aus der Affäre ziehen wird.

Die Macher vom Zentrum für politische Schönheit mögen sich schließlich mit der Frage befassen, wie es fast 70 Jahre nach dem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes am 23.05.1949 sein kann und darf, dass die öffentliche Gewalt dann, wenn sie scheinbar zugunsten des Staates Straftaten gegen die Bevölkerung begeht, man grundgesetzwidrig straf- und haftungslos gestellt ist.

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes denn auch bis heute immer noch  – Fehlanzeige -.

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