Eine Rechtsordnung, die sich ernst nimmt, darf nicht Prämien auf die Missachtung ihrer selbst setzen. Sie schafft sonst Anreize zur Rechtsverletzung, diskriminiert rechtstreues Verhalten (vgl. BVerfGE 84, 239 <268 ff.>; 110, 94 <112 ff.>) und untergräbt damit die Voraussetzungen ihrer eigenen Wirksamkeit (2 BvR 669/04)

Wie kann es dann sein, dass in der Bundesrepublik Deutschland noch 69 Jahre nach dem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes am 23.05.1949 noch immer nicht der Straftatbestand des Amtsmissbrauches wieder im bundesdeutschen StGB redaktionell verankert worden ist, den die Nazi-Schergen nämlich am 15.06.1943 ersatzlos gestrichen haben?

Warum sind der Straftatbestand der Nötigung sowie der Erpressung seit dem 15.06.1943 immer noch mit einem Gesinnungstatbestandsmerkmal versehen, obwohl doch die Nazi-Schergen mit dem Ende des NS-Terrorregimes am 08.05.1945 ihren Machteinfluss verloren haben sollten?

Warum wurde die Folter trotz des ratifizierten Übereinkommens gegen die Folter 1990 und der Bindewirkung im Art. 4 des Übereinkommens gegen Folter, dass die entsprechend der Definition im Art. 1 des Übereinkommens in nationales Strafrecht zu überführen ist?

Wie kann es sein, dass der im Art. 143 GG mit dem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes am 23.05.1943 verankerte Straftatbestand des Hochverrates ohne ein zwingend erforderliches verfassungsänderndes Gesetz gemäß Art. 79 GG mir nichts dir nichts aus dem Grundgesetz hat entfernt werden können?

Wie kann es sein, dass im Lichte des Bonner Grundgesetzes als ranghöchster Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland Amtsträger für eine öffentliche Kasse Steuern, Gebühren und andere Abgaben gemäß § 353 Abs. 1 StGB straflos überheben dürfen, wenn sie das Überhobene nicht in die eigene Tasche wirtschaften, sondern es ordnungsgemäß an die öffentliche  Kasse abführen?

Wie kann es sein, dass bundesdeutsche Staatsanwälte als Teil der vollziehenden Gewalt nicht bei ihrer Ernennung zum Staatsanwalt den von Grundgesetzes und Beamtengesetzes wegen zwingend zu leisten habenden Beamteneid ablegen, stattdessen unvereidigt bleiben seit dem Inkrafttreten des Deutschen Richtergesetzes in der Bundesrepublik Deutschland?

Grundrechtefibel für Kinder ab 8 Jahren “Voll in Ordnung – unsere Grundrechte”, wo es zutreffend im Vorwort der Länderinnen- und Kultusminister heißt:

“Das Grundgesetz ist das starke und sichere Fundament unserer Demokratie. Grundlage unserer Verfassung sind die unveräußerlichen Grund- und Menschenrechte.

Wir in Deutschland haben mit den “Grundrechten” tatsächlich einen Schatz, um den uns viele andere Länder der Erde beneiden. Sie geben uns den Rahmen für ein friedliches Zusammenleben. Sie funktionieren natürlich nur, wenn sich möglichst alle an die Rechte und Pflichten halten. Dazu muss man sie kennen und anerkennen.”

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes trotzdem seit 69 Jahren – Fehlanzeige -.

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