Beate Klarsfeld ohrfeigte am 07. Nov. 1968 den Bundeskanzler Kurt-Georg Kiesinger wegen dessen von ihm verschwiegener Nazi-Vergangenheit; Kiesinger unterstand zwischen 1943 und der Kapitulation 1945 als NSDAP-Mann, Jurist und Abteilungsleiter im Auswärtigen Amt der gesamte Rundfunkapparat für die Auslandspropaganda des NS-Terrorregimes des Massenmörders Adolf Hitler

Am 07. November 1968 ohrfeigte die als Nazi-Jägerin bekannt gewordene Beate Klarsfeld den damaligen deutschen Bundeskanzler Kurt-Georg Kiesinger öffentlich. Klarsfeld wollte keinen früheren Nazi als bundesdeutschen Kanzler dulden.

„Obgleich kein Beamter, war der Jurist und NSDAP-Mann entgegen seiner eigenen Darstellung nicht bloß ein kleiner „wissenschaftlicher Hilfsarbeiter“ im Auswärtigen Amt. Vielmehr unterstand ihm als stellvertretendem Leiter der Rundfunkabteilung ab 1943 die gesamte Radiopropaganda fürs Ausland. Nach 1945 wurde Kiesinger als „Mitläufer“ entnazifiziert. – Beate Klarsfeld: „Für mich verkörpert Herr Kiesinger die Respektabilität des Bösen.““ (Quelle: Deutschlandfunk Kultur, Kalenderblatt 07. Nov. 1968)

Bis heute mangelt es der bundesdeutschen Bevölkerung an genügend couragierten Grundrechteträgern, die gegen die klammheimliche grundgesetzwidrige Exekutierung der ersatzlos untergegangenen NS-Rechtsordnung, basierend auf grundgesetzwidrig purifiziertem ebenfalls ersatzlos untergegangenem nationalsozialistischen Rechts, von Seiten der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt und den sog. etablierten Parteien erkennbar opponieren.

Fakt ist demzufolge, dass die gegen die bundesdeutsche öffentliche Gewalt im Bonner Grundgesetz unverbrüchlich verankerten Rechtsbefehle seit dem 23.05.1949 praktisch sanktionslos leerlaufen mit der gleichzeitigen Folge des sanktionslosen Leerlaufens aller unmittelbar geltendes Recht gegenüber der öffentlichen Gewalt bildenden unverletzlichen Grundrechte aller bundesdeutschen Grundrechteträger. In der Bundesrepublik Deutschland herrscht Willkür von Seiten der etablierten Parteien und der sich aus ihnen seit 69 Jahren rekrutierenden bundesdeutschen öffentlichen Gewalt.

So sieht es längst oder besser gesagt, von Anfang an in der Bundesrepublik Deutschland aus, trotz immer noch anders lautender Behauptungen aus den Reihen der klammheimlich daher kommenden Grundgesetzfeinde mit und ohne Parteibuch im Nadelstreifenanzug, Uniform und Robe:

»Ein unrechtsstaatliches System würde sich dadurch ›auszeichnen‹, daß es die Geltung der Grundrechte außer Kraft setzt, vor allem die Rechtsbindung aller drei staatlichen Gewalten und ihrer Hoheitsakte oder den Gerichtsschutz abschafft.« Michael Nierhaus, in Grundgesetz: GG, Kommentar, Sachs, 1996, S. 793, zu Rnr. 16 zu Art. 28 GG

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes trotzdem seit 69 Jahren – Fehlanzeige -.

 

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