Wenn ein Beamter auf Probe Adolf Hitler „alles Gute zum Geburtstag“ wünscht, muss er mit seiner Entlassung rechnen, doch diejenigen, die die ersatzlos untergegangene NS-Rechtsordnung immer noch versus Bonner Grundgesetz gegen die Bevölkerung exekutieren, verbleiben im Amt, unglaublich aber wahr

Der SPIEGEL verkündete am 29.10.2018 folgendes in seiner online-Ausgabe:

„Wenn ein Beamter auf Probe Adolf Hitler „alles Gute zum Geburtstag“ wünscht, muss er mit seiner Entlassung rechnen. Mit einem am Montag veröffentlichten Beschluss bestätigte der hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel eine entsprechende Kündigung.

Der VGH erklärte die Entscheidung des Arbeitgebers für rechtens, weil der Gratulant an NPD-nahen Demonstrationen teilgenommen hatte. Das Verhalten des Mannes rechtfertige Zweifel an seiner Bereitschaft, für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten, teilte der Gerichtshof in Kassel mit.“

Die Entlassung eines solchen sich dem Massenmörder und Usurpator Adolf Hitler trotz dessen inzwischen weitestgehend aufgedeckten angestifteten und befohlenen Verbrechen gegen die Menschlichkeit zwischen dem 05.03.1933 und dem 08.05.1945 hat im Lichte dessen immer wieder eine absolute Selbstverständlichkeit zu sein, denn solche das NS-Terrorregime relativierende Subjekte haben im bundesdeutschen öffentlichen Dienst überhaupt nichts zu suchen.

Nun ist aber seit 69 Jahren Fakt, dass seitens der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt grundgesetzwidrig die noch vor dem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes am 23.05.1949 ersatzlos untergegangene NS-Rechtsordnung auf der Basis purifizierten NS-Rechtes grundgesetzwidrig gegen die bundesdeutsche Bevölkerung exekutiert wird. (Quelle: u. a. Laage, C., Die Auseinandersetzung um den Begriff des gesetzlichen Unrechts nach 1945, in: Redaktion Kritische Justiz (Hg.), Die juristische Aufarbeitung des Unrechts-Staats, Baden-Baden 1998, S. 265-297.).

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes trotzdem seit 69 Jahren – Fehlanzeige -.

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