Verwaltungs- oder Gerichtsentscheidungen entbehren in der Bundesrepublik Deutschland jeder Grundgesetzkonformität und das seit 69 Jahren, stattdessen herrscht organisierte Willkür und Selbstjustiz, wenn es gegen den Grundrechteträger von Amts wegen geht, alles jedoch kommt unscheinbar für außenstehende Dritte daher

Verwaltungs- oder Gerichtsentscheidungen entbehren in der Bundesrepublik Deutschland jeder Grundgesetzkonformität und das seit 69 Jahren, stattdessen herrscht blanke Willkür und Selbstjustiz, immerhin ist der Amtsmissbrauch nicht einmal im bundesdeutschen Strafgesetzbuch verankert, gestrichen noch von den Nazis des NS-Terrorregimes am 15.06.1943, wenn es gegen den Grundrechteträger von Amts wegen geht werden die Rechtsbefehle der Artt. 1 GG, Art. 19 Abs. 1 und Abs. 4 GG, Art. 20 Abs. 3 GG, Art. 80 Abs. 1 Satz 3 GG, Art. 82 GG, Art. 92 GG, Art. 94 GG, Art. 97 GG, Art. 101 GG, Art. 103 GG sowie Art. 123 GG sanktionslos für die der bundesdeutschen Gewalt samt und sonders angehörenden Täter von Amts wegen systematisch ignoriert, umgangen, unterlaufen und ausgehebelt, nur kommt beides, nämlich das grundgesetzwidrige Verwaltungshandeln sowie das grundgesetzwidrige Rechtsprechen völlig unscheinbar daher, sodass es die „granitenen dumm“ gehaltene Bevölkerung nicht bemerkt das von Amts wegen inszenierte geordnete Chaos, wie es der deutsche Jurist und Politologe Franz Neumann in seinem Buch „Behemoth – Struktur und Praxis des Nationalsozialsmus 1933 bis 1944“ bereits im Jahr 1944 zu Papier gebracht hat.

Zitat von Franz Neumann:

„Da wir glauben, daß der Nationalsozialismus ein Unstaat ist oder sich dazu entwickelt, ein Chaos, eine Herrschaft der Gesetzlosigkeit und Anarchie, welche die Rechte wie die Würde des Menschen ‚verschlungen‘ hat und dabei ist, die Welt durch die Obergewalt über riesige Landmassen in ein Chaos zu verwandeln, scheint uns dies der richtige Name für das nationalsozialistische System: DER BEHEMOTH.“

Mit seiner „Tillessen- / Erzberger-Entscheidung“ bestätigte das Alliierte franz. Tribunal Général am 06.01.1947 in Rastatt den Glauben von Franz Neumann, dass der Nationalsozialsmus des Massenmörders Adolf Hitler und seiner brauen Mischpoke ein Unstaat, eine Usurpation und keine Revolution gewesen ist mit der Folge, dass seit dem 05.03.1933 bis zum Tag der bedingungslosen Kapitulation des NS-Regimes am 08. / 09.05.1945 sämtliches kodifiziertes Recht ersatzlos untergegangen ist.

Weiteren Aufschluss gibt das NSDAP – Partei-Programm vom 24. Februar 1920, man muss es nur die Sprache und Denke der grundgesetzfeindlichen bundesdeutschen Amtsträger von heute übersetzen.

Bis heute wird ungeniert grundgesetzwidrig die ersatzlos untergegangene NS-Rechtsordnung auf der Basis purifizerten nationalsozialistischen Rechts grundgesetzwidrig in der Bundesrepublik Deutschland exekutiert (Quelle: u. a. Laage, C., Die Auseinandersetzung um den Begriff des gesetzlichen Unrechts nach 1945, in: Redaktion Kritische Justiz (Hg.), Die juristische Aufarbeitung des Unrechts-Staats, Baden-Baden 1998, S. 265-297.).

Weitere Details finden sich im Buch „Der Doppelstaat“ von des Juristen und Politikwissenschaftlers Ernst Fraenkel.

2006 beschreiben Dr. Ronald Faber, LL.M. (Yale), Verfassungsrechtlicher Mitarbeiter am VfGH und Univ.-Prof. Dr. Franz-Stefan Meissel, Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Wien im Vorwort in ihrer Studie „Nationalsozialistisches Steuerrecht und Restitution“ zusammengefasst die verbrecherischen Machenschaften des NS-Terrorregimes des Massenmörders Adolf Hitler und seiner braunen Spießgesellen nach dessen illegaler Machtergreifung am 05.03.1933. Dieses räuberische und plündernde System hat sich bis heute unscheinbar fortgesetzt, man muss nur genau hinschauen und hinhören auch wenn man es nicht glauben will, die Fakten sprechen jedoch nach 69 Jahren eine unmissverständliche Sprache.

„In moderner Terminologie lässt sich das nationalsozialistische System als Ausformung organisierter Kriminalität beschreiben. Die an die Macht gekommene „Bewegung“ konnte über das Rechtssystem souverän verfügen, und zwar sowohl über die Rechtsetzung selbst als auch über den „Rechtsapparat“ zur Interpretation und Vollziehung der Normen. So wurden die verbrecherischen Absichten auf ausgeklügelte und differenzierte Weise, wie es gerade passte, umgesetzt:

Einmal der offene und von einem gleichgeschalteten Staatsapparat nicht verfolgte Rechtsbruch, dann die explizit diskriminierende Rechtssetzung, schließlich die vor allem im Privatrecht wirksame Uminterpretation des geltenden Rechts durch seine dogmatische Aushöhlung.”

Wohlgemerkt, das was zwischen 1933 und 1945 praktisch jeder gesehen und gewusst hat, wenn er nicht Opfer war, war er mindestens stillschweigt einverstanden zum Wohle des „braunen Volkskörpers“ oder er war überzeugter Täter, wurde auf offener Straße praktiziert. Nach 1945 wurde an der Fortsetzung und klammheimlichen Ausweitung des straf- und haftungslosen Raubens und Plünderns von nunmehr der gesamten bundesdeutschen Bevölkerung gearbeitet, nur liegt seitdem das allergrößte Augenmerk darauf, dass es „unscheinbar“ selbst für das unmittelbar betroffene Opfer wirken soll und muss, damit unbeteiligte Dritte kein Verständnis für das ungeheuerliche Verbrechen entwickeln können, das da vor dem Hintergrund des Bonner Grundgesetzes tagtäglich seit bald 70 Jahren mit dem wohlklingenden Titel „der bundesdeutsche Rechtsstaat und dessen Achtung der Grund- und Menschenrechte“ bundesweit begangen wird von öffentlicher Gewalt wegen.

Stutzig werden könnte jedermann, wenn er nur wollte aufgrund folgender Zitate:

»Es sei einmütig erklärt worden, daß bei unveränderter Aufrechterhaltung der im Grundgesetz verankerten Grundrechte durchgreifende Maßnahmen nicht getroffen werden können. Es müsse deshalb eine Änderung des Grundgesetzes in Erwägung gezogen werden.« 89. Kabinettssitzung, 11.08.1950 Dr. Gustav Heinemann

»Ich habe hier 18 Bücher über das Dritte Reich veröffentlicht und das alles hatte keine Wirkung. Du kannst Dich bei den Deutschen tot dokumentieren, es kann in Bonn die demokratischste Regierung sein – und die Massenmörder gehen frei herum, haben ihr Häuschen und züchten Blumen.« Joseph Wulf (Abschiedsbrief an seinen Sohn David, August 1974)

»Ein Verwaltungsakt ist nicht schon deshalb nichtig, weil er der gesetzlichen Grundlage entbehrt oder weil die in Frage kommenden Rechtsvorschriften unrichtig angewendet worden sind.« ( BFH v. 01.10.1981, IV B 13/81)

»Ein Finanzbeamter, der Steuern bewusst falsch festsetzt, begeht keine Rechtsbeugung.« (BGH 1972 gegen RGSt. 71, 315)

»Ein Finanzbeamter, der im Einspruchsverfahren die Steuern bewusst falsch festsetzt, begeht keine Rechtsbeugung. Allerdings hat sich der Finanzbeamte dabei an das Recht zu halten, ohne dass dieses jedoch seine vordringlichste Aufgabe ist. « (OLG Celle 3 Ws 176/86 v. 17.04.1986)

»Das Interesse der Öffentlichkeit an einem hohen Ansehen der Justiz ist höher zu bewerten als das Interesse, der Justiz Fehler nachzuweisen.« Direktors des Amtsgerichts Soltau Sigmund Rundt vom 06.05.1998 in Az.:1460-5-6 XVII F 20

»Hinter der demokratischen Fassade wurde ein System installiert, in dem völlig andere Regeln gelten als die des Grundgesetzes. Das ›System‹ ist undemokratisch und korrupt, es missbraucht die Macht und betrügt die Bürger skrupellos.« Hans Herbert von Arnim (Das System)

»Auch rechtswidrig zustande gekommene Entscheidungen können vollstreckt werden.« (LG Stade in NZS 11c Qs 65/11 v. 08.04.2011)

»Wir ändern keinen Grundgesetzartikel, aber wir ändern die innere Verfasstheit unserer Republik. Manche sprechen von einer stillen Verfassungsänderung.« Rainer Brüderle (FDP) zur Abstimmung über Euro-Rettungsschirm ESM und ESM-Finanzierungsgesetz, Freitag, 29. Juni 2012.

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes denn auch bis heute – Fehlanzeige -.

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