Scheinrechtsstaat anstatt der Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes spätestens seit dem entlarvenden Heinemann-Zitat in Kabinettsprotokollen der 89. Kabinettssitzung am 11.08.1950

Am 10.08.1950 waren die Länderinnenminister aus den drei Zonen der Westalliierten zu ihrer Länderinnenministerkonferenz zusammengekommen und hatten einmütig das Folgende erklärt und dem damaligen ersten Bundesinnenminister Dr. Gustav Heinemann mit auf den Weg gegeben für die 89. Kabinettssitzung der ersten Adenauer-Regierung am 11.08.1950, auf der Heinemann zu Protokoll gab:

»Es sei einmütig erklärt worden, daß bei unveränderter Aufrechterhaltung der im Grundgesetz verankerten Grundrechte durchgreifende Maßnahmen nicht getroffen werden können. Es müsse deshalb eine Änderung des Grundgesetzes in Erwägung gezogen werden.«

Nur 15 Monate nach dem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes haben sich die sog. Verfassungsminister der einzelnen Bundesländer praktisch gegen das Bonner Grundgesetz als die auch sie bindende ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland ausgesprochen um des grundgesetzwidrigen willkürlichen staatlichen Durchgreifens wegen gegen die Grundrechteträger immer und zu jeder Zeit..

Eine Grundgesetzänderung kam damals unter keinen Umständen infrage, denn das gerade erst geschaffene Verfassungswerk stand unter der absoluten Kontrolle der Alliierten Westmächte. Eine Änderung des Bonner Grundgesetzes war also nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Alliierten Westmächte damals möglich und diese Genehmigung wäre sicherlich aus guten Gründen nicht erteilt worden.

Die mit dem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes am 23.05.1949 an die Macht gekommene Bewegung hatte aus der Vergangenheit genug Erfahrung, wie man verfassungswidrig Gesetze macht, verfassungswidrige Gesetze in Kraft setzt und verfassungswidrig als öffentliche Gewalt handelt ohne die zugrunde liegende Verfassung ändernd anzutasten.

Herausgekommen ist der bis heute praktizierte Schein-Rechtsstaat. Seine handelnden Akteure wenden das Bonner Grundgesetz als ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland nur zum Schein an. Alle die Grundrechte der Grundrechteträger garantierenden Vorschriften des Bonner Grundgesetzes sind unscheinbar ausgehebelt geblieben, obwohl seit 69 Jahren alle handelnden Akteure der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt immer wieder bekräftigen, grundgesetzkonform gehandelt zu haben bzw. grundgesetzkonform zu handeln.

Um seit 69 Jahren den Schein des Rechtsstaates auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes aufrecht erhalten zu haben, war es unbedingt von Nöten, die bundesdeutsche Bevölkerung bezüglich der tatsächlich im Bonner Grundgesetz verankerten Wirkweise gegen die öffentliche Gewalt „granitenen dumm“ zu halten. Das muss als bis heute als perfekt gelungen bezeichnet werden, schlimmer noch, es ist in absehbarer Zeit nicht davon auszugehen, dass die bundesdeutsche Bevölkerung ihre „granitene Dummheit“ bezüglich der ihr seit 69 Jahren vorgegauckelten grundgesetzwidrigen Scheinrechtsstaatlichkeit ablegen wird, mangelt es der Bevölkerung an dem Wissen und Wollen, denn die grundgesetzwidrige Scheinrechtsstaatlichkeit kommt in einem geordneten Chaos daher. Wahrend die Täter in Gestalt der öffentlichen Gewalt also genauso wissen was sie grundgesetzwidrig Tag für Tag seit 69 Jahren gegen die Bevölkerung hoheitlich tun und lassen, empfindet die Bevölkerung dieses hoheitliche Handeln (ob Tun oder Lassen ist hier egal) individuell chaotisch mit der Folge, dass man seitens der Bevölkerung glaubt, sich in jedem Einzelfall ggf. gegen grundgesetzwidriges hoheitliches Unrecht mit Hilfe der zur Verfügung stehenden einfachgesetzlichen Regelungen doch schlussendlich erfolgreich durchzusetzen.

Wer sucht der findet auch im Scheinrechtsstaat Bundesrepublik Deutschland entlarvende Aussagen von denen, die es wissen, weil zum Kreis der Täter gehören:

»Wir ändern keinen Grundgesetzartikel, aber wir ändern die innere Verfasstheit unserer Republik. Manche sprechen von einer stillen Verfassungsänderung.« Rainer Brüderle (FDP) zur Abstimmung über Euro-Rettungsschirm ESM und ESM-Finanzierungsgesetz, Freitag, 29. Juni 2012.

Stille Verfassungsänderung ist das grundgesetzwidrige Tatmittel der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt seit inzwischen 69 Jahren. Fakt ist jedenfalls, dass bis heute die ersatzlos untergegangene NS-Rechtsordnung auf grundgesetzwidrig purifiziertem nationalsozialistischen Recht gegen die ahnungslose Bevölkerung grundgesetzwidrig exekutiert wird. (Quelle: u. a. Laage, C., Die Auseinandersetzung um den Begriff des gesetzlichen Unrechts nach 1945, in: Redaktion Kritische Justiz (Hg.), Die juristische Aufarbeitung des Unrechts-Staats, Baden-Baden 1998, S. 265-297.)

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes bis heute  – Fehlanzeige -.

Dieser Beitrag wurde unter Allgemein veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.