MONITOR-Redaktion hat es nicht wirklich mit dem Inhalt und der Wirkweise des Bonner Grundgesetzes

Auf der Internetseite der MONITOR-Redaktion des Westdeutschen Rundfunks heißt es auszugsweise unter „über uns“, Zitat:

„Unbequem sein, irritieren, provozieren“

„MONITOR will Hintergrund liefern, Diskussionen anstoßen, Themen setzen. Unsere Handschrift: seriöse Information, gepaart mit einer sorgfältigen Analyse. Kritischer, investigativer Journalismus wird in der Redaktion großgeschrieben.“

„Im Zweifelsfall segeln wir eher gegen den Wind, immer meinungsfreudig, nie ideologisch“. So charakterisiert Georg Restle MONITOR. Seit September 2012 leitet er die Sendung. Unsere sachlich-nüchterne und kritische Berichterstattung ist seit über 50 Jahren gefragt. MONITOR, Markenzeichen und Reizwort zugleich, ist das zweitälteste politische Magazin im deutschen Fernsehen. Wir fragen nach, zeigen, was hinter Schlagworten steckt. Unser Ehrgeiz ist es, unbequem zu sein für die Mächtigen aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft – und uns stark zu machen für die Schwachen.“

Im Jahr 71 des am 23.05.1949 als ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland in kraft getretenen Bonner Grundgesetzes muss sich MONITOR auch und zuvörderst daran messen lassen, ob und inwieweit die Redaktion sich sowie ihre Beiträge zu jeder Zeit und konsequent am Inhalt und der Wirkweise des Bonner Grundgesetzes als die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland ausrichtet.

Der MONITOR-Beitrag „Ermittlungen eingestellt: Wenn Polizisten töten“ von Lara Straatmann und Andreas Maus vom 11.03.2021 lässt da inzwischen mehr als nur zu wünschen übrig bezüglich des pflichtgemäßen Einbindens von Inhalt und Wirkweise des Bonner Grundgesetzes als dem ranghöchsten Regelwerk der Bundesrepublik Deutschland, dessen unverbrüchlichen Rechtsbefehlen sich die gesamte bundesdeutsche öffentliche Gewalt in allen Fällen hoheitlichen Handelns / Unterlassens bedingungs- und ausnahmslos zu unterwerfen hat, will die MONITOR-Redaktion sowohl ihren eigenen journalistischen Ansprüchen als auch dem bundesdeutschen Presse-Kodex, insbesondere objektiv und wahrheitsgetreu zu berichten, gerecht geworden sein.

Schon am 05. Mai 2015 wurde die MONITOR-Redaktion  beim WDR  per ausführlicher mail mit dem Betreff „am 23.05.2015 wird das Bonner Grundgesetz 66 Jahre alt und trotzdem wird bis heute die NS-Rechtsordnung auf der Basis purifizierten nationalsozialistischen Rechts gegen den Grundrechtsträger exekutiert“ samt der teleologie- und meinungsfreien einschlägigen Expertise zu der Frage „Ist ein Staatsanwalt, der den Richtereid gemäß § 38 DRiG statt des Beamteneides gemäß § 38 BeamtStG leistet, zur Ausübung der Tätigkeit eines Staatsanwaltes befugt?“ darüber informiert, dass bundesdeutsche Staatsanwälte entgegen der zwingenden grundgesetzlichen und beamtengesetzlichen Verpflichtung den vorgeschriebenen Beamteneid seit 1962 nicht mehr leisten mit der Folge, dass es keinen von Grundgesetzes und Beamtengesetzes wegen hoheitlich tätig sein dürfenden Staatsanwalt bundesweit mehr gibt mit der weiteren Folge, dass von sog. Staatsanwälten seitdem vorgenommene hoheitliche Akte samt und sonders nichtig sind, denn nur ein regulär ernannter und im Gegenzug grundgesetz- und beamtengesetzkonform vereidigter Staatsanwalt ist gesetzlich befugt, Herr des Ermittlungsverfahrens zu sein sowie Ermittlungsverfahren einzuleiten und einzustellen, wieder aufzunehmen und ggf. Anklage zu erheben.

Vergleichsweise stelle man sich den bundesweiten kollektiven Aufschrei vor, wenn vermeldet wird, dass da irgendjemand seit Jahren oder sogar Jahrzehnten ohne gültige Fahrerlauibnis am öffentlichen Straßenverkehr teilgenommen hat oder ein jemand als Arzt Patienten behandelt hat ohne jedoch Arzt zu sein oder sich ein wer auch immer mit einem Doktortitel schmückt ohne eine dafür notwendige Doktorarbeit erfolgreich geschrieben zu haben, usw., usw, usw. …

Wenn es jedoch um grundgesetzwidrig gesetzlos gewählte bundesdeutsche Mandatsträger sowie um sich grundgesetzwidrig ein öffentliches Amt in der bundesdeutschen vollziehenden bzw. rechtsprechenden Gewalt geht, dann schweigt die sog. bundesdeutsche Gewalt auf ganzer Linie und die für granitenen dumm gehaltene Bevölkerung glaubt solche Unglaublichkeit sowieso nicht, außer sie würde von solchen Personen wie dem Amerikaner Edward Snowden oder dem Russen Alexej Nawalny publiziert werden.

„Die Vorstellung, daß eine Regierung lügen könnte, geht nicht leicht in die Köpfe der Deutschen ein. Die angeborene Achtung, die sie vor der gesetzmäßigen Autorität haben, bringt sie dazu, sich allem unterzuordnen, was von ihr ausgeht.“

schrieb André François-Poncet  über Deutschland und „die Deutschen“. Details lesen sich in „Eine Zeuge tritt ab.“ im Spiegel 02.03.1955.

Es ist davon auszugehen, dass der von Grundgesetzes wegen brisante Inhalt der mail samt der beigefügten teleologie- und meinungsfreien einschlägigen Expertise zu der Frage „Ist ein Staatsanwalt, der den Richtereid gemäß § 38 DRiG statt des Beamteneides gemäß § 38 BeamtStG leistet, zur Ausübung der Tätigkeit eines Staatsanwaltes befugt?“  vom 05. Mai 2015 an die MONITOR-Redaktion inhaltlich sicherlich verstanden worden ist, denn der heutige Moderator und Redaktionsleiter von MONITOR Georg Restle war dieses auch schon im Jahr 2015 und in seiner öffentlichen Biografie rühmt sich Restle selbst damit, Rechtswissenschaften in Freiburg mit Examen studiert zu haben und wissenschaftlicher Mitarbeiter des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht in Freiburg gewesen zu sein. Er will Veröffentlichungen zum europäischen Strafrecht verfasst haben und Herausgeber der rechtspolitischen Zeitschrift „Forum Recht“ gewesen sein, so dass um so mehr davon auszugehen ist, dass zumindest Restle schon seit dem 05. Mai 2015 begriffen haben musste, dass es der Bundesrepublik Deutschland dem von Grundgesetzes wegen ausschließlich befohlenen Rechtsstaat immer noch 2015 faktisch in Gänze mangelte.

Noch am Abend der Ausstrahlung des MONITOR-Beitrages „„Ermittlungen eingestellt: Wenn Polizisten töten“ am 11.03.2021 erhielt die MONITOR-Redaktion erneut per ausführlicher mail samt Hinweis auf die teleologie- und meinungsfreie einschlägige Expertise zu der Frage „Ist ein Staatsanwalt, der den Richtereid gemäß § 38 DRiG statt des Beamteneides gemäß § 38 BeamtStG leistet, zur Ausübung der Tätigkeit eines Staatsanwaltes befugt?“ den dringenden Hinweis auf  die faktische Tatsache, dass kein bundesdeutscher Staatsanwalt seit 1962 mehr den von Grundgesetzes und Beamtengesetzes wegen zwingend erforderlichen Beamteneid leistet, damit von Grundgesetzes und Beamtengesetzes wegen das Dienst- und Treueverhältnis zwischen dem Dienstherrn und dem von ihm zum Staatsanwalt ernannten Beamten in jedem Einzelfall zustande gekommen ist mit der Folge auch für den Inhalt des MONITOR-Beitrages von Lara Straatmann und Andreas Maus am 11.03.2021, dass die in der Sache des am 18.08.2019 in Stade Bützfleth von der Stader Polizei erschossenen  afghanischen Staatsangehörigen Aman Alizada bisher tätig gewordenen Stader und Celler Staatsanwälte nur den Titel Staatsanwalt tragen jedoch aufgrund ihres eidlosen Beamtenverhältnisses unter keinen grundgesetzlichen sowie beamtengesetzlichen Gesichtspunkten zum hoheitlichen Handeln / Unterlassen als Staatsanwalt befugt waren, sind und bleiben. Alle sog. staatsanwaltschaftlichen Maßnahmen sind im Fall des Todesermitlungsverfahrens Aman Alizada sowie im Verfahren des Totschlagverdachtes zum Nachteil des afghanischen Staatsangehörigen Aman Alizada gegen den geschossen habenden Stader Polizeibeamten am 18.08.2019 in Stade Bützfleth ex tunc nichtig.  Stattdessen wird hier der Straftatbestand der Amtsanmaßung gemäß § 132 StGB erfüllt mit dem sich objektiv aufdrängenden Ziel der Strafvereitelung.

Aufgrund dessen, dass sich die MONITOR-Redaktion bis zum 16.03.2021 nicht auf die mail vom 11.03.2021 in Sachen „Ermittlungen eingestellt: Wenn Polizisten töten“ gemeldet hatte, erhielt die Verfasserin des Beitrages Lara Straatmann am 16.03.2021 die mail an die MONITOR-Redaktion vom 11.03.2021 in vollem Wortlaut nebst einem Zusatz an ihre persönliche WDR-email-Adresse übersandt. Wenig später sandte der WDR eine nichts sagende Empfangsbestätigung bezüglich der mail vom 11.03.2021, die Journalistin Straatmann hat sich bisher nicht auf die an sie persönlich gerichtete mail gemeldet. Es hat den dringenden Anschein, dass sowohl die MONITOR-Redaktion als auch die Journalistin Straatmann sich nach der sog. braunen Geiger-Doktrin „Die Rechtsstellung des Schriftleiters“ aus dem Jahr 1941 richten, das geigersche Machwerk kam mit dem Ende des 2. Weltkrieges von russischer Seite nicht grundlos auf den politischen Index als indiziert, wonach von einem pflichtbewussten deutschen Journalisten im Konfliktfall mit dem Staat zwar nicht verlangt werden könne, dass der die Wahrheit verfälsche aber er die Wahrheit totschweigen müsse.

Auffällig ist seit dem 11.03.2021, dem Erstausstrahlungsdatum des Beitrages „Ermittlungen eingestellt: Wenn Polizisten töten“ in der ARD, die auf der Internetseite von MONITOR veröffentlichten Kommentare sich bis zum 03.04.2021 auf bescheidene 30 beschränken, obwohl bis heute, 03.04.2021, 15.04 h, mindestens acht weitere von Grundgesetzes wegen besonders interessante Antworten / Kommentare zum MONITOR-Beitrag „Ermittlungen eingestellt: Wenn Polizisten töten“ hinzugeschrieben worden sind. (Screenshot vom 03.04.2021) Urplötzlich wurden noch am 03.04.2021 weitere Kommentare und Antworten auf Kommentare redaktionell auf der in Rede stehenden MONITOR-Seite freigeschaltet. (Screenshot vom 03.04.2021, 22.03 h)

Am 23.05.2021 darf konstatiert werden, dass das Bonner Grundgesetz trotz seiner Funktion die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland zu sein, auch im 72. Jahr seiner unverbrüchlichen Existenz  das letzte Gefecht gegen die bundesdeutsche öffentliche Gewalt und den grundgesetzwidrig /-feindlich etablierten Parteienstaat noch immer nicht verloren hat, trotzdem sich auch die bundesdeutschen grundgesetzbegünstigten Medien wie z.B. die öffentlich-rechtlichen Rundfunk- und Fernsehanstalten, zu denen auch der WDR sowie das Magazin MONITOR seit Jahrzehnten zählen, fortwährend grundgesetzfern berichten, denn immerhin sorgen die grundgesetzwidrig /-feindlich etablierten politischen Parteien samt grundgesetzwidrig hoheitlich handelnder bundesdeutschen öffentlichen Gewalt Jahr für Jahr für die besonders üppigen Gehälter und Pensionen derer, die insbesondere dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Fernsehen ihr Gesicht und ihre Stimme geben und wenn es sein muss, sich auf die Einhaltung von Art. 5 Abs. 1 GG in Gestalt von Rundfunk- und Pressefreiheit berufen, dabei aber Art. 18 GG gänzlich ignorieren.

Der, wenn auch nur bloß nominelle, Bundespräsident Horst Köhler fand anlässlich des 60. Jahrestages der hess. Landesverfassung die folgenden Worte:

Verfassungsfreunde – das müssen einmal die sein, denen das Volk die Befugnis zur  Ausübung öffentlicher Gewalt anvertraut.

Die staatliche Ordnung ist im wesentlichen Ämterordnung, und jedes vom Volk anvertraute Amt verpflichtet auf das Wohl des ganzen Volkes.

Und zu den wichtigsten Amtspflichten zählt es, sorgsam und pfleglich mit der Verfassung umzugehen, denn sie enthält ja die wichtigsten Regeln, die die Bürger sich als Freie und Gleiche gegeben haben, um einander zu regieren und sich voneinander regieren zu lassen.

Der Respekt vor der Verfassung hat viele Ausprägungen:

Zum Beispiel sollte es sich für jeden Amtsträger, ob Abgeordneter, Minister oder Beamter, verbieten, bei der Gesetzgebung oder im Verwaltungshandeln einen Verfassungsverstoß billigend in Kauf zu nehmen nach dem Motto: „könnte verfassungswidrig sein oder auch nichtschau’n mer halt mal“.

Die MONITOR-Redaktion mit ihrem auch noch Rechtswissenschaften studiert habenden Redaktionsleiter Georg Restle lässt in ihren Beiträgen nicht ansatzweise erkennen, selbst Freunde von Inhalt und Wirkweise des am 23.05.1949 in kraft getretenen Bonner Grundgesetzes als die bundesdeutsche Verfassung und ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland, geschweige denn ihre Verteidiger zu sein, obschon alle MONITOR-Redaktionsmitglieder samt Georg Restle auch Teil des bundesdeutschen Souveräns gemäß Art. 20 Abs. 2 GG sind.

Aus der für Schüler und Schülerinnen entwickelten  GrundrechtefibelVoll in Ordnung – unsere Grundrechte“ möge man von Seiten der Redaktion des politischen Magazins MONITOR das folgende Zitat zur Kenntnis nehmen:

«Das Grundgesetz ist das starke und sichere Fundament unserer Demokratie. Grundlage unserer Verfassung sind die unveräußerlichen Grund- und Menschenrechte.

Wir in Deutschland haben mit den «Grundrechten» tatsächlich einen Schatz, um den uns viele andere Länder der Erde beneiden. Sie geben uns den Rahmen für ein friedliches Zusammenleben. Sie funktionieren natürlich nur, wenn sich möglichst alle an die Rechte und Pflichten halten. Dazu muss man sie kennen und anerkennen

Sodann versteht man dort vielleicht auch das folgende Zitat:

„Für den Bürger eines freiheitlichen Rechtsstaates gibt es im Grunde genommen keine wichtigere Informationsquelle als das Grundgesetz. Dort wird für das politische Handeln des einzelnen, der Parteien und der staatlichen Organe der gültige Rahmen gesetzt; dort wird mit den Grundrechten der freiheitliche Raum des Bürgers gesichert. Nur wer das Grundgesetz kennt, kann alle Chancen an freiheitlicher Mitbestimmung und politischer Mitwirkung nutzen, die unsere Verfassung uns allen anbietet.“ Bundespräsident Dr. Gustav Heinemann, Geleitwort zum Bonner Grundgesetz, Bonn, den 25. November 1970

Fakt ist, dass das Bonner Grundgesetz seit 71 Jahren noch immer seiner wahren Erfüllung harrt.

Fakt ist stattdessen bis heute, dass bis über den heutigen Tag hinaus inzwischen 71 Jahre grundgesetzwidrig die spätestens aufgrund der am 06.01.1947 in Rastatt ergangenen „Tillessen-/Erzberger-Entscheidung“ des Alliierten franz. Tribunal Général ersatzlos untergegangene und grundgesetzwidrige NS-Rechtsordnung auf der Basis purifizierten grundgesetzwidrigen nationalsozialistischen Rechts (Quelle: u. a. Laage, C., Die Auseinandersetzung um den Begriff des gesetzlichen Unrechts nach 1945, in: Redaktion Kritische Justiz (Hg.), Die juristische Aufarbeitung des Unrechts-Staats, Baden-Baden 1998, S. 265-297.) gegen die bundesdeutsche Bevölkerung tagtäglich exekutiert wird, während das Bonner Grundgesetz als die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland bis heute noch immer vorsätzlich von der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt ignoriert und diskreditiert seiner wahren Erfüllung harrt.

Die weiteren grundgesetzwidrigen Details liest man hier im Blog.

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 71 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz  – Fehlanzeige -.

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