Richter am Amtsgericht Dinslaken Thorsten Schleif am 05.03.2021 gegenüber Focus-online: „Viele scheinen vergessen zu haben, dass der Bürger der alleinige Souverän dieses Landes ist. Regierung, Gesetzgebung und Rechtsprechung sind nur die Diener dieses Souveräns.“

Im Gespräch mit FOCUS Online sagte Amtsrichter Thorsten Schleif aus dem nordrhein-westfälischen Dinslaken am 05.03.2021:

„Jeder Bürger hat das garantierte Recht, die Gerichte anzurufen, wenn seine durch das Grundgesetz geschützten Freiheiten – mitunter in offensichtlich rechtswidriger Weise – durch die öffentliche Gewalt eingeschränkt werden.“

Der 41-jährige Jurist betont, es sei beachtlich, mit welcher Ruhe die Bürger während der Pandemie „die vielen und großen Verfehlungen aller drei Staatsgewalten ertragen, die der Regierung und der Parlamente ebenso wie die der Gerichte.“ Schleif:

„Viele scheinen vergessen zu haben, dass der Bürger der alleinige Souverän dieses Landes ist. Regierung, Gesetzgebung und Rechtsprechung sind nur die Diener dieses Souveräns.“

Der gute Schleif hat sich hoffentlich längst von seiner grundgesetzfernen Ausbildung zum Richter überzeugt, denn grundgesetzwidrig als Richter auf Probe bereits Recht gesprochen zu haben, zeichnet diesen Herrn Schleif nicht gerade als jemanden aus, der als inzwischen zum Richter am Amtsgericht aufgestiegenen Landesbediensteten selbst seine Arbeit auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes ausnahmslos verrichtet, denn dann würde er längst gegenüber seinem Dienstherrn in Gestalt des Landes NRW remonstriert haben und zwar die Tatsache, als Richter auf Probe mit geleistetem Richtereid zur ermittelnden und anklagenden sowie vollstreckenden Staatsanwalt als nicht rechtsprechende, sondern vollziehende Gewalt  quasi eidlos ohne von Grundgesetzes und Beamtengesetzes wegen geleisteten Beamteneid abgeordnet gewesen zu sein und wieder in die Funktion Proberichter zurückgekehrt gewesen ist, um dann ohne Ableistung des Richtereides bei der Ernennung zum Richter auf Lebenszeit  sich seitdem wissentlich fälschlich als von Grundgesetzes wegen für bestallten Amtsrichter zu halten.

Die faktischen Details lesen sich dazu hier im Blog.

Schleif  hätte bis heute keine einzige Anklage der samt und sonderst bundesweit eidlos tätigen Staatsanwälte zulassen dürfen, geschweige denn jemals ein Urteil als Strafrichter sprechen dürfen. Davon ist bis heute über Schleif nichts bekannt mit der Folge, dass auch er einer ist, der sich dem inzwischen 72-jährigen grundgesetzwidrigen System Bundesrepublik Deutschland angedient hat.

Schleif hätte auch entdecken können müssen, dass alle Wahlgesetze der Bundesrepublik Deutschland seit dem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes am 23.05.1949 wegen ihres nachträglich unheilbaren Verstoßes gegen das Zitiergebot gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG ex tunc ungültig sind mit den dementsprechenden sämtlich ungültigen Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen einschließlich aller bundesdeutschen Europawahlen bis heute.

Details lesen sich in den einschlägigen Expertisen „Wahlgesetze„ und „Zitiergebot„.

Empfehlenswert sind hier das Märchen „Des Kaisers neue Kleider“ und das Theaterstück „Der Hauptmann von Köpenick“, beide werden seit 71 Jahren jeden Tag aufs Neue in der Bundesrepublik Deutschland von Seiten der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt sowie den etablierten politischen Parteien wiederholt uraufgeführt ohne dass die nicht bloß zuschauende, sondern unmittelbar betroffene Bevölkerung von ihrem Recht gemäß Art. 20 Abs. 2 GG Gebrauch macht und dem grundgesetzwidrigen Spuk endlich sein Ende bereitet.

Schleif ist gut beraten sich das Buch „Das System“ des emeritierten Staatsrechtlers von Arnim aufmerksam durchzulesen und sich dann ausreichend tief mit dem folgenden Zitat von Arnims auseinanderzusetzen:

»Hinter der demokratischen Fassade wurde ein System installiert, in dem völlig andere Regeln gelten als die des Grundgesetzes. Das ›System‹ ist undemokratisch und korrupt, es missbraucht die Macht und betrügt die Bürger skrupellos.«

Schleif darf aber gern diesen Blog durcharbeiten und sodann die von Grundgesetzes wegen ihm als vermeintlich Angehörigen der bundesdeutschen rechtsprechenden Gewalt zwingend obliegenden Konsequenzen in eigener Sache ziehen. Ober er dazu bereit ist, ist äußerst zweifelhaft.

Fakt ist, dass das Bonner Grundgesetz seit 71 Jahren noch immer seiner wahren Erfüllung harrt.

Fakt ist stattdessen bis heute, dass bis über den heutigen Tag hinaus inzwischen 71 Jahre grundgesetzwidrig die spätestens aufgrund der am 06.01.1947 in Rastatt ergangenen „Tillessen-/Erzberger-Entscheidung“ des Alliierten franz. Tribunal Général ersatzlos untergegangene und grundgesetzwidrige NS-Rechtsordnung auf der Basis purifizierten grundgesetzwidrigen nationalsozialistischen Rechts (Quelle: u. a. Laage, C., Die Auseinandersetzung um den Begriff des gesetzlichen Unrechts nach 1945, in: Redaktion Kritische Justiz (Hg.), Die juristische Aufarbeitung des Unrechts-Staats, Baden-Baden 1998, S. 265-297.) gegen die bundesdeutsche Bevölkerung tagtäglich exekutiert wird, während das Bonner Grundgesetz als die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland bis heute noch immer vorsätzlich von der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt ignoriert und diskreditiert seiner wahren Erfüllung harrt.

Die weiteren grundgesetzwidrigen Details liest man hier im Blog.

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 71 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz  – Fehlanzeige -.

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