was katholische Kirche und bundesdeutsche Juristen gemein macht, lässt extra3 vom 07.01.2021 erahnen

Während die deutsche katholische Kirche wohl glaubt, sich dem bundesdeutschen Rechtsstaat im Fall der eigenen Fälle entziehen zu können dürfen, so glauben bundesdeutsche Juristen dieses in eigener Sache nicht nur, sondern sie tun es seit dem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes am 23.05.1949 und treten auf diese eigennützige Art und Weise den Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes nicht nur mit Füßen, sondern verhindern bis heute überhaupt erst dessen grundgesetzkonforme Installation.

Thesen:

„Wir (die Schwarzkittel) sind es, die die Regeln machen. Wir (die Schwarzkittel) bestimmen, was die Wahrheit ist. Man (als Schwarzkittel) kann machen was man will solange man die Führung inne hat. Warum?  Warum nicht, die Frage ist doch viel mehr, mit wem wir (die Schwarzkittel) die Macht teilen. Es sollten nur Personen sein, die auch unter extremem Druck loyal sind.“

„Schweigen ist manchmal das Klügste. Es ist davon auszugehen, dass der Täter (Amtsträger / Mandatsträger / Schwarzkittel) alle Spuren verwischt hat, die singulär auf ihn verweisen. Die Gruppe (Amtsträger / Mandatsträger / Schwarzkittel) hält dicht, darauf kann er sich verlassen. Gemeinsame Geheimnisse (rechtswidrige), die schweißen zusammen.“

Originalzitat aus der Gerichtsakte:

„Das Interesse der Öffentlichkeit an einem hohen Ansehen der Justiz ist höher zu bewerten als das Interesse, der Justiz Fehler nachzuweisen.“ [Ausspruch des Direktors des Amtsgerichts Soltau Sigmund Rundt vom 06.05.1998 in Az.:1460-5-6 XVII F 20]

Fakt ist, dass das Bonner Grundgesetz seit 71 Jahren noch immer seiner wahren Erfüllung harrt.

Fakt ist stattdessen bis heute, dass bis über den heutigen Tag hinaus inzwischen 71 Jahre grundgesetzwidrig die spätestens aufgrund der am 06.01.1947 in Rastatt ergangenen „Tillessen-/Erzberger-Entscheidung“ des Alliierten franz. Tribunal Général ersatzlos untergegangene und grundgesetzwidrige NS-Rechtsordnung auf der Basis purifizierten grundgesetzwidrigen nationalsozialistischen Rechts (Quelle: u. a. Laage, C., Die Auseinandersetzung um den Begriff des gesetzlichen Unrechts nach 1945, in: Redaktion Kritische Justiz (Hg.), Die juristische Aufarbeitung des Unrechts-Staats, Baden-Baden 1998, S. 265-297.) gegen die bundesdeutsche Bevölkerung tagtäglich exekutiert wird, während das Bonner Grundgesetz als die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland bis heute noch immer vorsätzlich von der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt ignoriert und diskreditiert seiner wahren Erfüllung harrt.

Die weiteren grundgesetzwidrigen Details liest man hier im Blog.

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 71 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz  – Fehlanzeige -.

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