die Grünen wollen 2021 endlich wieder an die Macht sowie an noch mehr persönliche Staatsknete, wen wundert’s

Mit keinem Wort wurde auf dem ersten digitalen Parteitag der Bündnis90/Grüne am 21. / 22.11.2020 bedauert, dass das Bonner Grundgesetz seit 71 Jahren noch immer seiner wahren Erfüllung harrt.

Fakt ist stattdessen bis heute, dass bis über den heutigen Tag hinaus inzwischen 71 Jahre grundgesetzwidrig die spätestens aufgrund der am 06.01.1947 in Rastatt ergangenen „Tillessen-/Erzberger-Entscheidung“ des Alliierten franz. Tribunal Général ersatzlos untergegangene und grundgesetzwidrige NS-Rechtsordnung auf der Basis purifizierten grundgesetzwidrigen nationalsozialistischen Rechts (Quelle: u. a. Laage, C., Die Auseinandersetzung um den Begriff des gesetzlichen Unrechts nach 1945, in: Redaktion Kritische Justiz (Hg.), Die juristische Aufarbeitung des Unrechts-Staats, Baden-Baden 1998, S. 265-297.) gegen die bundesdeutsche Bevölkerung tagtäglich exekutiert wird, während das Bonner Grundgesetz als die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland bis heute noch immer vorsätzlich von der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt ignoriert und diskreditiert seiner wahren Erfüllung harrt.

Das heißt aber auch für die Grünen 2021, dass sie zum x-ten Male die Ungültigkeit des bundesdeutschen Bundeswahlgesetzes seit 1949 ignorieren werden, denn so lange diese Bundeswahlgesetzes immer wieder gegen Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG verstoßen, sind und bleiben sie ungültig, sind niemals in Kraft getreten und werden es auch niemals tun mit der bisherigen und zukünftige Folge, dass alle Bundestagswahlen seit 1949 nichtig waren, sind und bleiben mit der weiteren Folge, dass kein Bundestagsmandat jemals grundgesetzkonform erlangt worden ist von allen denen, die sich bis heute Bundestagsabgeordnete titulieren und demzufolge Diäten sowie andere an das Bundestagstagsmandat gebundene Leistungen beanspruchen.

Die weiteren 71 Jahren währenden grundgesetzwidrigen Details liest man hier im Blog.

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 71 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz  – Fehlanzeige -.

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