Einbürgerungswillige Ausländer müssen sich in der Bundesrepublik Deutschland einem Einbürgerungstest unterziehen, ein solcher Test ist auch für alle ein öffentliches Mandat / Amt anstrebende Deutsche vor dem Hintergrund von Art. 33 GG längst von Nöten, um (grund-)gesetzliche Dummheit weitestgehend auszuschließen

Im Art. 33 GG heißt es in den Absätzen 1 und 2, Zitat:

(1) Jeder Deutsche hat in jedem Lande die gleichen staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten.

(2) Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte.

71 Jahre grundgesetzfeindliches sowie grundgesetzwidriges Handeln trotz der grundgesetzlich unverbrüchlichen Rechtsbefehle insbesondere in den Art. 1 GG, 20 GG sowie 97 Abs. 1 Hs. 2 GG von Seiten nahezu aller bundesdeutschen Mandats- und Amtsträger in Gestalt der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt lässt an der Treue aller in der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt Tätigen zum Bonner Grundgesetz als der seit dem 23.05.1949 ranghöchsten Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland längst mehr als nur zweifeln. Von Nöten ist hier ebenso wie bei all denen, die sich in die Bundesrepublik Deutschland einbürgern lassen wollen, ein mindestens gleicher Test wie der Einbürgerungstest.

Auf der Seite Einbürgerungstest online finden sich alle Fragen samt ihrer Antworten. Möge der einzelne Grundrechteträger sich selbst sowie auch seinen ihm hoheitlich gegenübertretenden Amtsträger testen. Ebenso sollten alle diejenigen getestet werden, die sich immer wieder dann, wenn Kommunal-, Landtags- sowie Bundestagswahlen anstehen, um ein Rats- oder Abgeordnetenmandat bewerben.

Fakt ist nämlich bis heute, dass bis über den heutigen Tag hinaus inzwischen 71 Jahre grundgesetzwidrig die spätestens aufgrund der am 06.01.1947 in Rastatt ergangenen „Tillessen-/Erzberger-Entscheidung“ des Alliierten franz. Tribunal Général ersatzlos untergegangene und grundgesetzwidrige NS-Rechtsordnung auf der Basis purifizierten grundgesetzwidrigen nationalsozialistischen Rechts (Quelle: u. a. Laage, C., Die Auseinandersetzung um den Begriff des gesetzlichen Unrechts nach 1945, in: Redaktion Kritische Justiz (Hg.), Die juristische Aufarbeitung des Unrechts-Staats, Baden-Baden 1998, S. 265-297.) gegen die bundesdeutsche Bevölkerung tagtäglich exekutiert wird, während das Bonner Grundgesetz als die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland bis heute noch immer vorsätzlich von der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt ignoriert und diskreditiert seiner wahren Erfüllung harrt.

Die weiteren grundgesetzwidrigen Details liest man hier im Blog.

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 71 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz  – Fehlanzeige -.

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