Es gibt den sogenannten „Code of Silence“. So nennt man das in der Polizeiwissenschaft, wenn sich Kollegen nicht gegenseitig anzeigen, sondern diese Fälle stillschweigend dulden, so am 20.08.2020 Rafael Behr, Jahrgang 1958, Professor für Polizeiwissenschaften.

Rafael Behr, Jahrgang 1958, ist Professor für Polizeiwissenschaften. Er lehrt Kriminologie und Soziologie am Fachhochschulbereich der Akademie der Polizei in Hamburg. Außerdem leitet er die Forschungsstelle Kultur und Sicherheit. Von 1975 bis 1990 arbeitete Behr als Polizeibeamter bei der hessischen Bereitschaftspolizei sowie im Polizeipräsidium in Frankfurt am Main. Jetzt im Interview mit Sophie Loelke am 20.08.2020, unter dem Titel

Ausbilder über Polizeigewalt  „Im Überschwang kann es zu einem Gewaltrausch kommen“

hier auszugsweise:

Es gibt den sogenannten „Code of Silence“. So nennt man das in der Polizeiwissenschaft, wenn sich Kollegen nicht gegenseitig anzeigen, sondern diese Fälle stillschweigend dulden. In Frankfurt hat man die Situation sofort unterbrochen und öffentlich gezeigt, dass man damit nicht einverstanden ist. Das halte ich für ein positives Signal für die deutsche Polizei. Es ist für viele Kollegen eine Schmach, und die Leute, die da interveniert haben, werden vermutlich nicht von allen als Helden gefeiert. Sie gelten in der kollegialen Wahrnehmung womöglich als Verräter, als diejenigen, die Kollegen an den Galgen liefern. Kollegen öffentlich zu sanktionieren oder zu kritisieren ist in der „Cop Culture“ eine Todsünde und verpönt. Aber sie haben es gemacht und das zeigt auch, dass sich in der Kultur eventuell etwas ändert.

Was genau?

Dieses Mal gehen sie vielleicht doch mit gestärktem Gefühl raus. Endlich sind wir in der Lage, der Öffentlichkeit zu zeigen, was wir unter professioneller Polizeiarbeit verstehen, dass wir uns nicht verstecken. In den Neunziger Jahren ist einer bei der hessischen Polizei, der die Kollegen angezeigt hat, als Kameradenschwein vom Platz gejagt worden. Sie sind sehr hart gewesen. Nicht die schlimme Tat, sondern der Verrat dieser Tat wird sanktioniert. Möglicherweise ist das jetzt der Ausdruck davon, dass sich Polizisten nicht immer decken. Das wäre ein positives Zeichen.“

Wer als bundesdeutscher Polizeibeamter zwar auf das Bonner Grundgesetz sowie die jeweilige Landesverfassung vereidigt ist, dann aber weiß, dass grundgesetzwidrig es den Amtsmissbrauch seit dem 15.06.1943 als Straftatbestand nicht mehr gibt, Nötigung und Erpressung seit dem 15.06.1943 mit einem Gesinnungsvorbehalt grundgesetzwidrig versehen sind, Steuer-, Gebühren und andere Abgabenüberhebung grundgesetzwidrig von Gesetzes wegen straflos gestellt ist, wenn das Überhobene an die öffentliche Kasse abgeführt wird, die Folter in Deutschland grundgesetzwidrig nicht unter Strafe gestellt ist und Staatsanwälte grundgesetzwidrig seit 1961 nicht mehr ihren von Gesetzes wegen zwingend vorgeschriebenen Beamteneid leisten und somit als eidlose Figuren Herr des Ermittlungsverfahren spielen und schließlich die grundgesetzwidrig als Richter auf Probe den Richtereid geleistet habenden Figuren zwischendurch unentpflichtet vom Richtereid als falsch- bzw. unvereidigter Staatsanwalt im schwarzen Kittel jobben und schließlich noch begriffen hat, dass für einschlägig gehaltene Gesetze wie z.B. das GVG oder StPO, die ZPO u.a. Prozessgesetze sowie das Rechtspflegergesetz wegen Verstoßes gegen das Zitiergebot gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG ex tunc ungültig sind und die Bevölkerung sich gegen diesen grundgesetzwidrigen Zustand seit 71 Jahren immer noch nicht zur Wehr setzt, kann sich relativ sicher sein, zugunsten des Staates grundgesetzwidrig tun und lassen zu können, wenn es dem grundgesetzwidrigen Großen und Ganzen dient.

Fakt ist sodann unscheinbar bis heute, dass auch über den heutigen Tag hinaus inzwischen 71 Jahre grundgesetzwidrig die spätestens aufgrund der am 06.01.1947 in Rastatt ergangenen „Tillessen-/Erzberger-Entscheidung“ des Alliierten franz. Tribunal Général ersatzlos untergegangene und grundgesetzwidrige NS-Rechtsordnung auf der Basis purifizierten grundgesetzwidrigen nationalsozialistischen Rechts (Quelle: u. a. Laage, C., Die Auseinandersetzung um den Begriff des gesetzlichen Unrechts nach 1945, in: Redaktion Kritische Justiz (Hg.), Die juristische Aufarbeitung des Unrechts-Staats, Baden-Baden 1998, S. 265-297.) gegen die bundesdeutsche Bevölkerung tagtäglich exekutiert wird, während das Bonner Grundgesetz als die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland bis heute noch immer vorsätzlich von der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt ignoriert und diskreditiert seiner wahren Erfüllung harrt.

Die weiteren kaum zu glaubenden grundgesetzwidrigen Details liest man hier im Blog.

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 71 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz  – Fehlanzeige -.

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