unscheinbar grundgesetzkriminell oder… Masken bestellt aber noch immer 400 Millionen Euro nicht bezahlt

Spiegel-online vermeldet am 09.08.2020, auszugsweises Zitat:

„Kläger und Oppositionspolitiker vermuten hingegen, das Ministerium wolle sich seinen Zahlungsverpflichtungen entziehen, nachdem es festgestellt habe, deutlich zu viele Masken bestellt zu haben. Die Einkaufstour des Ministeriums sei „völlig aus dem Ruder gelaufen“, sagt die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bundestag, Katja Dörner. Der FDP-Haushaltsexperte Otto Fricke äußerte die Vermutung, „dass sich die Bundesregierung mit bürokratischer Kreativität vor der Zahlung drücken oder sie verzögern will“.

Seit 71 Jahren glaubt die Mehrheit der bundesdeutschen Bevölkerung f’älschlich an die Existenz des bundesdeutschen Rechtsstaates am dem Boden des Bonner Grundgesetzes mit der Folge, dass sich seit 71 Jahren ein unscheinbar daherkommendes grundgesetzkriminelles System in Gestalt der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt sowie der etablierten sog. politischen Parteien hat entwickeln und krebsartig flächendeckend ausbreiten können. In den Protokollen des Parlamentarischen Rates, dem Konstrukteur des Bonner Grundgesetzes, findet sich die folgende Eingabe eines damaligen Bürgers, der es gewusst haben muss, was für ein Regime zumindest zwischen 1933 und 1945 das Ausland aber auch die profane deutsche Bevölkerung beherrscht und ausgeplündert hat, Zitat:

“Der Einsender hat schlechte Erfahrungen mit Finanzämtern gemacht. Er meint, die Finanzämter gingen so vor, wie ein Bürger im privaten Geschäftsleben wohl nicht vorgehen würde, ohne vor den Strafrichter zu kommen. Er wünscht keine Gesetze und Verordnungen mehr, die so gestaltet sind, dass die allgemeine Rechtsmoral letzten Endes unterhöhlt wird. Zu diesem Punkt ist nichts weiter zu sagen.” (Eingabe 580 in Z 5, 110, Bl 73 und wurde beraten auf der 31. Sitzung des Ausschusses für Grundsatzfragen am 16.12.1948 zwischen 13.34 h und 17.08.h in Bonn)

Bis heute mangelt es denn auch wohl nicht ohne triftigen Grund am Straftatbestand des Amtsmissbrauches, der nämlich von den deutschen Nazis am 15.06.1943 ersatzlos aus dem damaligen und heutigen StGB gestrichen worden ist. Das kommt Amtsträgern, die sich gerne grundgesetzkriminell während er Ausübung ihres Amtes betätigen, sehr gelegen, denn im § 1 StGB heißt es ausdrücklich, Zitat:

„Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde.

Die bis heute nicht bezahlten Maskenhersteller werden gezwungen zu klagen oder ganz auf ihre Forderungen zu verzichten. Was für ein Rechtsstaat.

Fakt ist stattdessen bis heute, dass bis über den heutigen Tag hinaus inzwischen 71 Jahre grundgesetzwidrig die spätestens aufgrund der am 06.01.1947 in Rastatt ergangenen „Tillessen-/Erzberger-Entscheidung“ des Alliierten franz. Tribunal Général ersatzlos untergegangene und grundgesetzwidrige NS-Rechtsordnung auf der Basis purifizierten grundgesetzwidrigen nationalsozialistischen Rechts (Quelle: u. a. Laage, C., Die Auseinandersetzung um den Begriff des gesetzlichen Unrechts nach 1945, in: Redaktion Kritische Justiz (Hg.), Die juristische Aufarbeitung des Unrechts-Staats, Baden-Baden 1998, S. 265-297.) gegen die bundesdeutsche Bevölkerung tagtäglich exekutiert wird, während das Bonner Grundgesetz als die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland bis heute noch immer vorsätzlich von der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt ignoriert und diskreditiert seiner wahren Erfüllung harrt.

Die weiteren grundgesetzwidrigen Details liest man hier im Blog.

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 71 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz  – Fehlanzeige -.

Dieser Beitrag wurde unter Allgemein veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.