Dem demokratischen Prinzip ist nicht nur wesentlich, daß eine Volksvertretung vorhanden ist, sondern auch daß den Wahlberechtigten das Wahlrecht nicht auf einem in der Verfassung nicht vorgesehenen Wege entzogen wird. BVerfGE 1,14 -Südweststaat-

Fakt ist, dass am 15. Juni 1949 kein erstes Bundeswahlgesetz nach den unverbrüchlichen Rechtsregeln des Bonner Grundgesetzes in Kraft getreten ist, denn weil dieses erste Bundeswahlgesetz gegen Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG verstieß, blieb es ex tunc ungültig mit der Folge, dass die erste Bundestagswahl am 14.08.1949 nichtig war und alle Ergebnisse und Folgen nichtig waren und geblieben sind mit der weiteren Folge, dass alle Mandatsträger nur nominell ihr Mandat inne gehabt haben und alle sich aufgrund dieser nichtigen Bundestagswahl gebildeten Institutionen wie die erste Bundesregierung bis hin zum Bundespräsidenten nicht nach den unverbrüchlichen Rechtsregeln des Bonner Grundgesetzes als der seit dem 23.05.1949 ranghöchsten Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland zustande gekommen bzw. inthronisiert worden sind. Dieser grundgesetzwidrige Zustand betrifft bis über den heutigen Tag alle Bundeswahlgesetze, alle Landeswahlgesetze und alle Kommunalwahlgesetze, sie alle sind wegen ihres nachträglich unheilbaren Verstoßes gegen Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG ex tunc ungültig, alle Wahlergebnisse sind deshalb nichtig, kein aus diesen nichtigen Wahlen hervorgegangener Mandatsträger ist mehr als nur nomineller Mandatsträger.

„Dem demokratischen Prinzip ist nicht nur wesentlich, daß eine Volksvertretung vorhanden ist, sondern auch daß den Wahlberechtigten das Wahlrecht nicht auf einem in der Verfassung nicht vorgesehenen Wege entzogen wird.“ BVerfGE 1,14 -Südweststaat-

Fakt ist, dass alle in der Bundesrepublik Deutschland wahlberechtigten Grundrechteträger wider Art. 20 Abs. 2 GG auf der Grundlage ungültiger Wahlgesetze bis heute mit ihren Stimmen grundgesetzwidrig eine grundgesetzfeindliche Machtbewegung in die Institutionen der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt in Gestalt von Gesetzgeber, vollziehender und rechtsprechender Gewalt haben gelangen lassen, die infolgedessen, dass alle Mandats- und Amtsträger grundgesetzwidrig bestallt sind, faktisch straf- und haftungslos unscheinbar grundgesetzwidrig nach Gusto ob für oder gegen die Interessen der bundesdeutschen Bevölkerung schaltet und waltet, obwohl alle Mandats- und Amtsträger der gegenwärtigen bundesdeutschen öffentlichen Gewalt von Grundgesetzes wegen ausgeschlossen sind von jedwedem hoheitlichen Handeln, ob zu Gunsten oder Ungunsten eines Grundrechteträgers, ist völlig egal.

Details lesen sich in der einschlägigen Expertise „Wahlgesetze„.

Um den 71-jährigen grundgesetzwidrigen Zustand der Bundesrepublik Deutschland verstehen zu lernen, sollte man sich mit dem Stück „Der Hauptmann von Köpenick“ sowie dem Märchen „Des Kaisers neue Kleider“ befassen. Hier im Blog unter

„Die Deutschland-Show – 70 Jahre anstatt bedingungslose Grundgesetzkonformität auf Seiten der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt werden von ihr das Märchen „des Kaisers neue Kleider“ und das Theaterstück „der Hauptmann von Köpenick“ tagtäglich aufs Neue uraufgeführt und die grundgesetzwidrig betrogene Bevölkerung spendet den Tätern trotzdem Applaus“

zu finden.

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 71 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz – Fehlanzeige -.

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