Das Grundgesetz zeichnet sich vor allem durch Klarheit, Kürze und Verbindlichkeit aus. Es gibt dem Bürger einklagbare Rechte. Das Grundgesetz ist keine Verfassung, die in wohlklingenden Worten Verheißungen beinhaltet, die letztlich nur auf dem Papier stehen. Wenn dem bloß so wäre!

Zum 71. Jahrestag des Bonner Grundgesetzes, das am 23.05.1949 verkündet wurde als die seitdem ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland:

»Das Grundgesetz zeichnet sich vor allem durch Klarheit, Kürze und Verbindlichkeit aus. Es gibt dem Bürger einklagbare Rechte. Das Grundgesetz ist keine Verfassung, die in wohlklingenden Worten Verheißungen beinhaltet, die letztlich nur auf dem Papier stehen.« Hans Jürgen Papier – ehem. Präsident des Bundesverfassungsgerichts

»Den Grundrechten kommt insoweit eine Vergewisserungsfunktion zu, die geeignet ist, Untertanengeist und obrigkeitsstaatliche Attitüde zu überwinden. Hierzu gehört, dass der Bürger sich auf seine Grundrechte beruft – auf sie pocht und nicht der einzelne hat darzulegen, dass er zum Handeln berechtigt (befugt, ermächtigt) ist; der Staat muss umgekehrt seine Maßnahmen am Maßstab der Grundrechte rechtfertigen.« Prof. Dr. Jörn Ipsen

»Der in der Falsch- oder Nichtanwendung einfachen Rechts liegende Grundrechtseingriff ist per definitionem nie durch ein Gesetz gedeckt und greift deshalb nicht nur in das betroffene Grundrecht ein, sondern verletzt dies auch stets, ohne das es darauf ankommt, ob z.B. eine in Rede stehende Leistung grundrechtlich definitiv geboten ist.« G. Lübbe-Wolff, Bundesverfassungsrichterin, Grundrechte als Eingriffsabwehr-rechte

Fakt ist jedoch, dass das Bonner Grundgesetz seit 71 Jahren noch immer  unerfüllt ist und deshalb noch immer seiner wahren Erfüllung harrt.

Die grundgesetzwidrigen faktischen Details in der seit 71 Jahren vorsätzlich grundgesetzwidrig geübten Verfassungswirklichkeit liest man hier reihenweise im Blog.

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 71 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz  – Fehlanzeige -.

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