Seehofers Bundesinnenministerium suspendiert Coronavirus-Verharmloser; Grundgesetzfeinde bleiben bundesweit in allen Bereichen der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt unbehelligt

„Ein Referent des Bundesinnenministeriums verfasst ein Papier zur Coronakrise, in dem von einem „Fehlalarm“ die Rede ist und das Virus verharmlost wird. Nun wurde er von seinen Dienstpflichten entbunden.“ (Quelle: Spiegel-online, 10.05.2020)

Ohne Zweifel ist das Suspendieren eines solchen in seiner Dienstauffassung äußerst fragwürdigen Beamten die konsequente Antwort und von Grundgesetzes wegen sogar ausdrücklich die Richtige, denn es bestehen da doch erhebliche Zweifel an dessen Treue zum Bonner Grundgesetz und den unmittelbares Recht gegenüber der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt unverbrüchlich bildenden unverletzlichen Grundrechte. Man kann eine solche Geisteshaltung auch als eine konkrete Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung einstufen.

Während man den beamteten Coronavirus-Verharmloser auf die Schnelle suspendiert, bleibt man bei den in der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt allerorten wirkenden Grundgesetzfeinden und Grundrechteverletzern völlig untätig mit der Folge, dass auch wohl im nach dem 23.05.2020 71. Jahr Bonner Grundgesetz, trotz seiner unverbrüchlichen Funktion ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland seit dem 23.05.1949 zu sein, das unerfüllte Bonner Grundgesetz weiterhin seiner wahren Erfüllung harren wird müssen.

Fakt ist, dass bis heute inzwischen 70 Jahre grundgesetzwidrig die spätestens aufgrund der am 06.01.1947 in Rastatt ergangenen „Tillessen-/Erzberger-Entscheidung“ des Alliierten franz. Tribunal Général ersatzlos untergegangene und grundgesetzwidrige NS-Rechtsordnung auf der Basis purifizierten grundgesetzwidrigen nationalsozialistischen Rechts (Quelle: u. a. Laage, C., Die Auseinandersetzung um den Begriff des gesetzlichen Unrechts nach 1945, in: Redaktion Kritische Justiz (Hg.), Die juristische Aufarbeitung des Unrechts-Staats, Baden-Baden 1998, S. 265-297.) gegen die bundesdeutsche Bevölkerung tagtäglich exekutiert wird, während das Bonner Grundgesetz als die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland bis heute noch immer seiner wahren Erfüllung harrt.

Weitere Details zum seit dem 23.05.1949 grundgesetzwidrigen Rechtsstaat Bundesrepublik Deutschland lesen hier im Blog.

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 70 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz – Fehlanzeige -.

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