Berlin tilgt endlich Hindenburg aus der Ehrenbürgerliste der Stadt, denn Hindenburg verhalf 1933 dem Massenmörder und Usurpator Adolf Hitler zum Reichskanzler

Der Deutschlandfunk vermeldet am 27.02.2020:

„Der Regierende Bürgermeister Müller habe die Streichung Hindenburgs aus der Ehrenbürgerliste veranlasst, teilte die Senatskanzlei mit. Müller setzte damit einen Beschluss des Abgeordnetenhauses um. Das Parlament hatte am 30. Januar mit rot-rot-grüner Mehrheit entschieden, Hindenburg die Ehrenbürgerwürde abzuerkennen. Zur Begründung hieß es, dieser habe Adolf Hitler am 30. Januar 1933 zum Reichskanzler berufen und anschließend Notverordnungen und Gesetze unterzeichnet, die den Reichstag entmachteten, die Grundrechte aufhoben und den Nazis neue Machtmittel in die Hand gaben.“

Eine längst überfällig gewesene Maßnahme. Überfällig ist ebenso längst, die nach 1945 nicht vollständig vollzogene Entnazifizierung endlich ohne Ansehen von Personen und Institutionen abzuschließen.

De facto ist von den Weitermachern mit dem 23.05.1949 die spätestens mit der am 06.01.1947 in Rastatt ergangenen „Tillessen-/Erzberger-Entscheidung“ des Alliierten franz. Tribunal Général ersatzlos untergegangene NS-Rechtsordnung grundgesetzwidrig übernommen und wird auf der Basis von purifiziertem nationalsozialistischen Rechts grundgesetzwidrig bis heute gegen die Bevölkerung ziel- und zweckgerichtet exekutiert wird, während das Bonner Grundgesetz als die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland bis heute noch immer vorsätzlich von der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt ignoriert und diskreditiert seiner wahren Erfüllung harrt. ( Quelle: u. a. Laage, C., Die Auseinandersetzung um den Begriff des gesetzlichen Unrechts nach 1945, in: Redaktion Kritische Justiz (Hg.), Die juristische Aufarbeitung des Unrechts-Staats, Baden-Baden 1998, S. 265-297.)

Viele relevante Details der vorsätzlich begangenen Versäumnisse lesen sich hier im Blog, denn Nazi-Deutschland hat bis heute nicht aufgehört zu existieren.

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 70 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz – Fehlanzeige -.

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