Stegners (SPD) Forderung: „AfD-Funktionäre gehören nicht in den öffentlichen Dienst“ ist unvollständig, denn kein Grundgesetzfeind gehört in den bundesdeutschen öffentlichen Dienst sowie in kein bundesdeutsches Parlament

Nach dem Terrorakt in Hanau lässt sich SPD-Stegner am 22.02.2020 wie folgt zitieren:

„AfD-Funktionäre haben im öffentlichen Dienst nichts zu suchen“, sagte der Fraktionschef im schleswig-holsteinischen Landtag, Ralf Stegner dem „Handelsblatt“ (Samstag). Wer der Partei angehöre, identifiziere sich mit einer völkischen, nationalistischen, rechtsextremen Politik, die mit ihrer rassistischen Hetze „maßgebliche Mitverantwortung für den Rechtsterrorismus in Deutschland“ trage. „Mit dieser demokratiefeindlichen Grundhaltung kann man nicht gleichzeitig im öffentlichen Dienst und damit in einem besonderen Treue- und Loyalitätsverhältnis für einen Staat tätig sein, zu dessen Grundwerten die Menschenwürde, Meinungs- und Religionsfreiheit, Pressefreiheit und das Gleichheitsgebot, Rechtsstaatsgebot und das Gewaltmonopol des Staates gehören.“

Fakt ist, dass es mit der Demokratiefeindlichkeit nicht alleine getan ist. Wer wie die etablierten politischen Parteien seit 70 Jahren den Inhalt und die Wirkweise des am 23.05.1949 in Kraft getretenen Bonner Grundgesetzes als die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland nicht nur ignoriert, sondern das Bonner Grundgesetz inhaltlich bekämpft, hat weder in den bundesdeutschen Parlamenten noch in der vollziehenden und rechtsprechenden Gewalt irgendetwas zu suchen.

In der Bundesrepublik Deutschland wird grundgesetzwidrig immer noch die ersatzlos untergegangene grundgesetzwidrige NS-Rechtsordnung auf der Basis grundgesetzwidrig purifizierten grundgesetzwidrigen nationalsozialistischen Rechts (C.Laage in »Die Auseinandersetzung um den Begriff des gesetzlichen Unrechts nach 1945« in »Kritische Justiz« Heft 4/1989, S. 409-432) gegen die Bevölkerung grundgesetzwidrig exekutiert.

An diesem grundgesetzwidrigen Zustand wirken bis heute alle im Bundestag und den 16 Landtagen sitzenden politischen Parteien und Gruppierungen unverblümt mit.

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 70 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz – Fehlanzeige -.

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