Hamburger Bürgerschaftswahl ist heute schon nichtig, denn das Hamburger Wahlgesetz verstößt gegen Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG und ist von daher ex tunc bereits ungültig

Ebenso wie das Bundeswahlgesetz verstößt auch das Hamburgische Wahlgesetz gegen Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG und ist infolgedessen ungültig mit der Folge, dass alle Bürgerschaftswahlen in Hamburg bis heute nichtig waren und auch die Bürgerschaftswahl am 23.02.2020 ist heute bereits nichtig.

Details lesen sich in der einschlägigen Expertise „Wahlgesetze„.

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 70 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz – Fehlanzeige -.

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