in Thüringen wird das freie Abgeordnetenmandat gemäß Art. 38 GG von Die Linke, Grüne, SPD und CDU völlig konterkariert

Das Bonner Grundgesetz als auch in Thüringen ranghöchste Rechtsnorm wird derzeit vom bis heute immer wieder grundgesetzwidrig gewählten Thüringer Landtag aufgrund des wegen Verstoßes gegen Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG ungültigen Thüringischen Landeswahlgesetzes mit der einzigen unausweichlichen Folge von nichtigen Thüringer Landtagswahlen noch weiter der Lächerlichkeit preis gegeben und zwar von denen, die da von sich behaupten, aufgrund der letzten Landtagswahl im Oktober 2019 mandatiert worden zu sein.

Im Augenblick verbreiten die bundesdeutschen das Bonner Grundgesetz wenig bis gar nicht vorrangig betrachtenden Medien, dass sich die SED-Nachfolgepartei zum Selbstzweck ihres Bodo Ramelow mit den Grünen und der SPD sowie der CDU abspricht, um Ramelow am 04.03.2020 nun doch zum Thüringischen Ministerpräsidenten zu bestimmen, denn von einer geheimen und freien Wahl kann und darf hier nicht die Rede sein.

Ob da das Thüringische Landeswahlgesetz wegen dessen fortgesetzten Verstoßes gegen Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG ex tunc immer noch ungültig ist oder nicht, spielt weder in Thüringen noch sonstwo in der Bundesrepublik Deutschland irgendeine Rolle. Das Gebaren aller bundesdeutschen etablierten politischen Parteien dient einzig und allein dem Selbstzweck.

Dank der bis heute granitenen dummen bundesdeutschen Bevölkerung wird dieser grundgesetzwidrige politische Zustand jedoch weiter andauern.

»Sollte uns der Sprung in die große Macht nicht gelingen, dann wollen wir unseren Nachfolgern wenigstens eine Erbschaft hinterlassen, an der sie selbst zugrunde gehen sollen. Das Unglück muß so ungeheurlich sein, daß die Verzweiflung, der Wehruf und Notschrei der Massen trotz aller Hinweise auf uns Schuldige sich gegen jene richten muß, die sich berufen fühlen, aus diesem Chaos ein neues Deutschland aufzubauen. Das ist meine letzte Berechnung.« Goebbels letzter Tagebucheintrag

Gesetz und Recht werden seit 70 Jahren in der Bundesrepublik Deutschland von Seiten der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt einzig und allein ziel- und zweckgerichtet gegen die Grundrechteträger angewandt.

Wie hat sich der Staatsrechtler von Arnim in seinem Buch „Das System“ zum bundesdeutschen Parteiensystem geäußert, Zitat:

»Hinter der demokratischen Fassade wurde ein System installiert, in dem völlig andere Regeln gelten als die des Grundgesetzes. Das ›System‹ ist undemokratisch und korrupt, es missbraucht die Macht und betrügt die Bürger skrupellos.« Autor Staatsrechtler Prof. Dr. Hans Herbert von Arnim (Das System)

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 70 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz – Fehlanzeige -.

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