wie wäre es, wenn Norbert Röttgen erst einmal sich mit dem unverbrüchlichen Inhalt des Bonner Grundgesetzes vertraut machen würde?

Der Focus schreibt heute:

„Röttgen präsentiert sechs Punkte für besseres Deutschland und rechnet mit Merkel ab“

Fakt ist, dass der Focus in seinem Röttgen-Artikel Röttgen selbst nicht ein einziges Mal bezüglich eventueller Äußerungen zum Bonner Grundgesetz sowie Grundrechte zitiert.

In der Bundesrepublik Deutschland wird grundgesetzwidrig immer noch die ersatzlos untergegangene grundgesetzwidrige NS-Rechtsordnung auf der Basis grundgesetzwidrig purifizierten grundgesetzwidrigen nationalsozialistischen Rechts (C.Laage in »Die Auseinandersetzung um den Begriff des gesetzlichen Unrechts nach 1945« in »Kritische Justiz« Heft 4/1989, S. 409-432) gegen die Bevölkerung grundgesetzwidrig exekutiert.

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 70 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz – Fehlanzeige -.

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