Hitlers Steuerstaat – Die Steuerpolitik im Dritten Reich –

Seit Juni 2018 ist das Buch „Hitlers Steuerstaat – Die Steuerpolitik im Dritten Reich“ von Apl. Prof. Dr. Ralf Banken veröffentlicht, Zitat:

„Die Studie analysiert die Steuerpolitik im Dritten Reich und arbeitet sowohl deren Bedeutung für die Staatsfinanzierung als auch die Folgen für Gesellschaft und Wirtschaft heraus. Sie zeigt, dass auch die Steuerpolitik im Dritten Reich kein von Fachleuten betriebener ideologiefreier Politikbereich darstellte, sondern dass das Reichsfinanzministerium die Steuerpolitik vielfach zur Realisierung nationalsozialistischer Ziele wie etwa einer höheren Geburtenrate einsetzte. Hierfür werden die fiskalischen Ziele und die Entscheidungsprozesse in zahlreichen finanzpolitischen Fragen (Kriegsfinanzierung, Steuerbelastung der Bevölkerung etc.) untersucht, aber auch die durchaus nicht machtlose Stellung des Reichsfinanzministeriums innerhalb des NS-Regimes betrachtet, das deren Kriegskurs erst ermöglichte. Auch der Beitrag von Minister Schwerin von Krosigk und dessen Staatssekretär Reinhardt sowie der Ministerialbürokratie an NS-Unrechtstaten wie der steuerlichen Diskriminierung von Juden wird detailliert herausgearbeitet. Schließlich nimmt die Studie verschiedene steuerpolitische Einzelmaßnahmen wie z.B. die Reaktion der Steuerzahler oder die Strafverfolgung von Steuerhinterziehungen unter dem Gesichtspunkt der NS-Ideologie in den Blick.“

In Anbetracht der Tatsache, dass es sich um eine Auftragsarbeit des bundesdeutschen Bundesfinanzministeriums handelt, muss der Inhalt kritisch gesehen werden, denn nicht ohne Grund heißt es immer wieder, dessen Brot ich ess, dessen Lied ich sing. Von daher ist es schwer zu glauben, dass die Studie vollends aufklärt, vor allen Dingen wird keine Betrachtung der Gegenwart zu erwarten sein, obschon die bundesdeutsche Finanzverwaltung nahezu 1:1 aus der braunen Finanzverwaltung des NS-Terrorregimes des Massenmörders Adolf Hitler und seinen Spießgesellen mit dem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes am 23.05.1949 hervorgegangen ist.

Die hiesigen aktuellen Erkenntnisse lesen sich dann auch hier im Blog – grundrechte-netzwerk.de – bzw. zuletzt hier.

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes trotzdem seit 69 Jahren – Fehlanzeige -.

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