aufgeblähter Bundestag – Fehlanzeige, denn seit dem 14.08.1949 ist der deutsche Bundestag grundgesetzwidrig infolge ungültiger Bundeswahlgesetze ein inexistentes Verfassungsorgan, alle Bundestagsabgeordneten nur nominelle Mandatsträger, so schaut’s aus

Der Spiegel vermeldet am 27.12.2019 das Folgende:

709 Abgeordnete gehören derzeit dem Bundestag an – das sind 111 zu viel, findet offenbar ein Teil der Fraktion von CDU und CSU. 24 Unionspolitiker werben in einem Brief an Fraktionschef Ralph Brinkhaus für ein Konzept, das die Zahl der Parlamentarier auf dauerhaft 598 festlegen soll. Über das Schreiben vom 23. Dezember, das der Nachrichtenagentur AFP vorliegt, hatte zuerst die „Bild“-Zeitung berichtet.

Demnach sollen insbesondere die Erststimmen mehr Gewicht bekommen, mit denen die Direktkandidaten in den Wahlkreisen gewählt werden. Künftig sollten „299 Abgeordnete direkt über die Erststimme nach Mehrheitswahlrecht in den Wahlkreisen gewählt werden“, heißt es in dem Schreiben. „Die anderen 299 Abgeordneten sollen über die Zweitstimme nach Verhältniswahlrecht ermittelt werden.“

Anstatt sich über die Anzahl der Bundestagsmandate den Kopf zu machen, ist es seit 70 Jahren Bundesrepublik Deutschland und dem Bonner Grundgesetz als die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland seit dem 23.05.1949 vorsätzlich versäumt worden, die einzelnen Bundeswahlgesetze grundgesetzkonform erlassen zu haben mit der Folge, dass aufgrund des jeweiligen Verstroßes gegen Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG alle bundesdeutschen Bundeswahlgesetze ex tunc ungültig geblieben sind mit der Folge, dass alle Bundestagswahlen seit dem 14.08.1949 nichtig waren mit der weiteren Folge, dass alle Bundestagsabgeordneten bloße nominelle Mandatsträger geblieben sind und deren Wirken von Grundgesetzes wegen wirkungslos geblieben ist.

Darüber schweigt sich sowohl der Spiegel als auch alle anderen bundesdeutschen Medien geflissentlich aus, wohl ganz nach der immer noch existierenden „Geiger-Doktrin“, dass nämlich im Konfliktfall mit dem Staat der pflichtbewusste Journalist die Wahrheit zwar nicht verfälschen aber totschweigen muss.

Details lesen sich in den einschlägigen Expertisen „Wahlgesetze„ und „Zitiergebot„.

Empfehlenswert sind hier das Märchen „Des Kaisers neue Kleider“ und das Theaterstück „Der Hauptmann von Köpenick“, beide werden seit 70 Jahren jeden Tag aufs Neue in der Bundesrepublik Deutschland von Seiten der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt sowie den etablierten politischen Parteien wiederholt uraufgeführt ohne dass die nicht bloß zuschauende, sondern unmittelbar betroffene Bevölkerung von ihrem Recht gemäß Art. 20 Abs. 2 GG Gebrauch macht und dem grundgesetzwidrigen Spuk endlich sein Ende bereitet.

Literaturempfehlung neben den einschlägigen Protokollen des Parl. Rates als dem Konstrukteur des Bonner Grundgesetzes das Buch mit dem Titel „Das System“, Zitat:

»Hinter der demokratischen Fassade wurde ein System installiert, in dem völlig andere Regeln gelten als die des Grundgesetzes. Das ›System‹ ist undemokratisch und korrupt, es missbraucht die Macht und betrügt die Bürger skrupellos.« Autor Staatsrechtler Prof. Dr. Hans Herbert von Arnim (Das System)

Ebenso empfehlenswert ist das Buch „Das braune Netz“ von W. Winkler, denn nach 70 Jahren Bonner Grundgesetz muss festgestellt werden, dass ein nicht unerheblicher Teil der „braunen Brut“ des NS-Terrorregimes mit dem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes in führenden Positionen der Bundesrepublik Deutschland einfach weitergemacht hat.

Die weiteren Details lesen sich hier im Blog, denn das Bonner Grundgesetz harrt bis heute noch immer seiner wahren Erfüllung. Die diesbezügliche Rede „Das unerfüllte Grundgesetz“ hielt der inzwischen verstorbene Kronjurist der SPD, Dr. Adolf Arndt am 17.10.1949.

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 70 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz – Fehlanzeige -.

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