Grundrechteträger sind in Deutschland grundgesetzwidrig bloß Menschen minderen Rechts, dem die Amtsträger grundgesetzwidrig jederzeit den bürgerlichen Tod zu Lebzeiten bereiten können, so es ihrer grundgesetzwidrigen Lust straf- und haftungslos zu rauben und zu plündern dient

Am 11.08.1950 wurde in den Kabinettsprotokollen der ersten nominellen Bundesregierung der am 23.05.1949 gegründeten Bundesrepublik Deutschland auf der 89. Kabinettssitzung das Folgende grundgesetzfeindlich zu Protokoll gegeben und bis heute noch immer straf- und haftungslos von der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt grundgesetzwidrig praktiziert:

»Es sei einmütig erklärt worden, daß bei unveränderter Aufrechterhaltung der im Grundgesetz verankerten Grundrechte durchgreifende Maßnahmen nicht getroffen werden können. Es müsse deshalb eine Änderung des Grundgesetzes in Erwägung gezogen werden.« Gustav Heinemann, 89. Kabinettssitzung am 11. August 1950

Fakt ist nämlich seit damals, dass bis über den heutigen Tag hinaus inzwischen 70 Jahre grundgesetzwidrig die spätestens aufgrund der am 06.01.1947 in Rastatt ergangenen „Tillessen-/Erzberger-Entscheidung“ des Alliierten franz. Tribunal Général ersatzlos untergegangene und grundgesetzwidrige NS-Rechtsordnung auf der Basis purifizierten grundgesetzwidrigen nationalsozialistischen Rechts (Quelle: u. a. Laage, C., Die Auseinandersetzung um den Begriff des gesetzlichen Unrechts nach 1945, in: Redaktion Kritische Justiz (Hg.), Die juristische Aufarbeitung des Unrechts-Staats, Baden-Baden 1998, S. 265-297.) gegen die bundesdeutsche Bevölkerung tagtäglich exekutiert wird, ungestraft übrigens.

Fakt ist seit dem 23.05.1949 aber auch:

„Für den Bürger eines freiheitlichen Rechtsstaates gibt es im Grunde genommen keine wichtigere Informationsquelle als das Grundgesetz. Dort wird für das politische Handeln des einzelnen, der Parteien und der staatlichen Organe der gültige Rahmen gesetzt; dort wird mit den Grundrechten der freiheitliche Raum des Bürgers gesichert. Nur wer das Grundgesetz kennt, kann alle Chancen an freiheitlicher Mitbestimmung und politischer Mitwirkung nutzen, die unsere Verfassung uns allen anbietet.“ Bundespräsident Dr. Gustav Heinemann, Vorwort zum Grundgesetz, Bonn, den 25. November 1970

Doch die bundesdeutsche Realität sieht immer noch anders aus. Gesetz und Recht werden seit 70 Jahren in der Bundesrepublik Deutschland von Seiten der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt einzig und allein ziel- und zweckgerichtet gegen die Grundrechteträger angewandt. Die Grundrechteträger sind entgegen Art. 20 Abs. 2 GG in den Augen der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt nichts weiter als Menschen minderen Rechts, denen zu jederzeit der bürgerliche Tod zu Lebzeiten bereitet wird, wenn es der öffentlichen Gewalt sowie den etablierte politischen Parteien und ihren Funktionären nützt.

Das folgende Zitat aus dem Munde eines emeritierten namhaften deutschen Professor beschreibt das unscheinbare vorsätzliche grundgesetzwidrige Handeln einer sich selbst ernannten grundgesetzfeindlichen rückwärts gerichteten Elite :

„Das Abschleifen der Grundrechte geschieht nicht heimlich. Dieser Prozess geschieht öffentlich mit den von der Juristenmehrheit anerkannten und ständig ausgebauten Methoden der Interpretation. […] Es ist nicht allein ein juristischer Vorgang, sondern spiegelt die Veränderung des Staatsverständnisses seit dem Inkrafttreten des Grundgesetzes. […], ob eine demokratische, die Grundrechte betonende Verfassung in der Lage ist oder in die Lage versetzt werden kann, ältere, die Grundrechte mit Skepsis betrachtende Traditionen aufzunehmen.“ (Quelle: Prof. für Straf- und Strafprozessrecht Dr. Wolfgang Naucke am 06.08.2015)

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 70 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz – Fehlanzeige -.

Dieser Beitrag wurde unter Allgemein veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.